Insolvenz & Sanierung
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Unsere Kernkompetenz ist das Insolvenzrecht. Schwerpunkte sind die Insolvenzverwaltung und die Insolvenzberatung. Bei der Insolvenzberatung unterscheiden wir zwischen der Beratung im Vorfeld der Insolvenz mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung und der Beratung in Insolvenzverfahren, in denen wir nicht als Insolvenzverwalter tätig sind
Kernbereiche sind:
In der Insolvenzverwaltung gehören zu unseren Kernkompetenzen die Betriebsfortführung und die Restrukturierung von Unternehmen unter Nutzung aller Instrumentarien der Insolvenzordnung (Insolvenzplan, Eigenverwaltung). Standortübergreifend sanieren wir deutschlandweit insolvente Unternehmen auch in komplexen Krisensituationen.
Mit unserer Erfahrung als Insolvenzverwalter beraten wir Investoren bei dem Kauf von Unternehmen und Vermögensgegenständen aus der Insolvenz und helfen Ihnen, die Möglichkeiten des Insolvenzrechts sinnvoll zu nutzen.
Wir beraten Geschäftsführer oder Gesellschafter von krisenbefangenen Unternehmen im Vorfeld der Insolvenz. In geeigneten Fällen übernehmen wir die Verantwortung als Geschäftsführer.
Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren sowie auch das durch das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) eingeführte sog. „Schutzschirmverfahren“ können, frühzeitig und kompetent vorbereitet, den Unternehmen eine weitere Sanierungsoption eröffnen, ohne dass ein Insolvenzverfahren für die Gesellschafter zum Totalverlust des Unternehmens führen muss. Wir haben in vielen Verfahren unterschiedlicher Größenordnung Insolvenzpläne beraten und erfolgreich umgesetzt.
Wir vermitteln die Eigenheiten des deutschen Insolvenzrechts ausländischen Beteiligten und helfen ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen in Deutschland. Daneben helfen wir Beteiligten bei der Durchsetzung ihrer Interessen in deutschen Insolvenzverfahren mit internationalem Bezug oder bei ausländischen Insolvenzverfahren mit deutschem Bezug (Stichwort: Partikular-Insolvenzverfahren). Wir verfügen über ein ausgedehntes Netzwerk an Partnern in allen relevanten Jurisdiktionen.
Wir beraten Gläubiger in der Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter. Neben der Wahrung ihrer Rechtspositionen, der Realisation von Kreditsicherheiten sowie der Vornahme von Forderungsanmeldungen vertreten wir Gläubiger auch in Gläubigerausschüssen und sind als Lieferantenpoolführer tätig.
Wesentliches Element zur Schaffung einer Sanierungsperspektive kann das Insolvenzarbeitsrecht sein. Investoren, Unternehmen wie auch Arbeitnehmervertreter beraten wir bei Fragestellungen des Sanierungs- und Insolvenzarbeitsrechts. Insbesondere erarbeiten und begleiten wir Sanierungs- und Erwerberkonzepte sowie sonstige Lösungen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen.
Weiter beraten wir bei der Vollbeendigung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz im Rahmen geordneter Liquidationsverfahren - Stichwort: Krisenvermeidung durch rechtzeitige Beendigung des unternehmerischen Engagements.
