Aktuelles
Taktiken in Krisengesprächen
am 17. Juni 2013 in Frankfurt/M.
u.a. mit RA Prof. Dr. Martin Hörmann
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier
Reutax AG: Informationen zum Insolvenzantragsverfahren
1. Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet werden?
2. Wann kann ich meine Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden
3. Wann findet die erste Gläubigerversammlung statt?
4. Wie konnte Reutax AG insolvent werden?
5. Was bietet die Insolvenz, und bietet sie auch Vorteile?
6. Warum ein Investorenprozess? Wann kommt ein Investor?
7. Zahlung von Rechnungen für Leistungen ab dem 22.03.2013, Zahlungsziel und Zahlung von Rechnungen für Leistungen ab dem 01.06.2013
8. Behalten die Verträge mit den Beratern nach Eröffnung der Insolvenz ihre Gültigkeit?
9. Rechnungsstellung
10. Kundengespräche und Fortführung der Geschäftsbetriebe
11. „Kundenschutz“
Reutax Temp GmbH: Informationen zum Insolvenzantragsverfahren
1. Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet werden?
2. Wann kann ich meine Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden
3. Wann findet die erste Gläubigerversammlung statt?
4. Wie konnten Reutax AG und in der Folge die Reutax Temp GmbH insolvent werden?
5. Was bietet die Insolvenz, und bietet sie auch Vorteile?
6. Warum ein Investorenprozess? Wann kommt ein Investor?
7. Zahlung Ihres Gehalts - insbesondere ab dem 01.06.2013
8. Was passiert mit den bis zum 21.03.2013 geleisteten Überstunden?
9. Behalten die Verträge nach Eröffnung der Insolvenz ihre Gültigkeit?
10. Kundengespräche und Fortführung der Geschäftsbetriebe
11. „Kundenschutz“
Reutax AG:
1. Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet werden?
Wir rechnen unverändert mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 01.06.2013.
2. Wann kann ich meine Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden?
Ihre Forderungen aus der Zeit vor dem 22.03.2013, die sog. Insolvenzforderungen können Sie ab der Insolvenzeröffnung bem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schicken wir Ihnen und allen anderen Gläubigern unaufgefordert eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses sowie die Formulare zur Anmeldung der Insolvenzforderungen. Diese Formulare können Sie dann ausfüllen, unterzeichnen und an den jeweiligen Insolvenzverwalter zurücksenden. Die angemeldeten Forderungen werden in gerichtlichen Prüfungsterminen erörtert und geprüft. Den ersten Termin wird das Gericht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens anberaumen. Spätere Termine setzt das Insolvenzgericht nach Bedarf fest. Das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung wird den Gläubigern mitgeteilt. Es ist nicht erforderlich, dass Sie an den Terminen teilnehmen.
Insolvenzforderungen können während der gesamten Dauer des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden und geprüft werden, also auch nach der Durchführung des ersten Prüfungstermins.
Auf die Insolvenzforderungen wird bei Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Quote gezahlt. Die Höhe der Zahlung ist einerseits abhängig von der Insolvenzmasse und andererseits von der Gesamthöhe der Insolvenzforderungen. Aus heutiger Sicht ist nicht absehbar, wie hoch die Quote sein wird. Festzuhalten ist jedoch, dass sich die Insolvenzmasse und damit die Quote auf Insolvenzforderungen erhöht, wenn die Fortführung des Geschäftsbetriebes und der Verkauf des Unternehmens an einen Investor gelingt.
3. Wann findet die erste Gläubigerversammlung statt?
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt das Insolvenzgericht auch den Termin für die erste Gläubigerversammlung, in der der Insolvenzverwalter über den bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens berichtet. Wir werden den zu verlesenden Bericht nach der Versammlung allen interessierten Gläubigern zur Verfügung stellen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen.
4. Wie konnte Reutax AG insolvent werden?
Viele von Ihnen haben die Frage gestellt, wie Reutax AG zahlungsunfähig und damit insolvent werden konnte. Grundsätzlich war und ist das Geschäftsmodell der Reutax AG und der Reutax Temp GmbH tragfähig. Die wesentlichen Aufträge sind kostendeckend. Nach den bisher gewonnen Informationen wurden vor Insolvenzantragstellung Kosten verursacht, die für den Geschäftsbetrieb nicht notwendig waren. Hierzu gehörten beispielsweise aber nicht nur sehr gut ausgestattete repräsentative Büroräume für das ehemalige Management sowie ein umfangreicher Fuhrpark. Außerdem erfolgten erhebliche Zahlungen an andere Unternehmen im Verbund der Reutax Gruppe. Im Rahmen der Sanierung während des Insolvenzverfahrens wurden und werden solche Ausgaben und Kosten beseitigt. Die zu hohen Ausgaben führten mangels gegenüberstehender Einnahmen erst zu Zahlungsstockungen und schließlich zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenzantragstellung.
5. Was bietet die Insolvenz, und bietet sie auch Vorteile?
Die Insolvenz ist die Chance zur Sanierung eines Unternehmens und für einen geordneten Neuanfang. Dies ist auch bei der Reutax AG, dem ersten Unternehmen in der Branche, das Insolvenzantrag stellen musste, der Fall. Das bisherige Management ist seit der Insolvenzantragstellung nicht mehr aktiv und hat das Unternehmen verlassen. Nachdem die Kunden weiterhin bereit sind, mit der Reutax AG sowie der Reutax Temp GmbH zusammenzuarbeiten und unsere Rechnungen auch bezahlen, können auch Sie vollumfänglich für ihre Tätigkeit als Berater bezahlt werden. Damit kann der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und für die Veräußerung an einen Investor vorbereitet werden.
6. Warum ein Investorenprozess? Wann kommt ein Investor?
Gesetzliche Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Verwertung des Vermögens der insolventen Gesellschaft. Hierzu gehört auch der Geschäftsbetrieb. Durch die Veräußerung des Geschäftsbetriebes an einen Investor werden zugunsten der Insolvenzmasse finanzielle Mittel vereinnahmt. Ein laufender Geschäftsbetrieb erzielt in der Regel einen höheren Kaufpreis als die Einzelverwertung der zu einem Geschäftsbetrieb gehörenden Vermögensgegenstände. Aufgrund des großen Investoreninteresses ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass eine Veräußerung gelingt.
Einzelheiten zum Investorenprozess können wir Ihnen zur Wahrung der vereinbarten Vertraulichkeit nicht mitteilen. Es haben sich aber zahlreiche seriöse potentielle Investoren bei uns gemeldet, mit denen wir die Gespräche aufgenommen haben.
Wann genau und durch wen ein Erwerb des Geschäftsbetriebes stattfinden wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht absehbar. Es wird eine zeitnahe Veräußerung angestrebt. Bis zum Einstieg des Investors wird der Geschäftsbetrieb durch den Insolvenzverwalter fortgeführt.
7. Zahlung von Rechnungen für Leistungen ab dem 22.03.2013, Zahlungsziel und Zahlung von Rechnungen für Leistungen ab dem 01.06.2013
Zahlungen für Ihre Tätigkeit ab dem 22.03.2013 werden – unabhängig von den Regelungen in den mit Ihnen geschlossenen Verträgen – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen beglichen. Sichergestellt werden die Zahlungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den Kunden, die ebenfalls mit kürzeren Zahlungszielen zahlen.
Auch ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab dem 01.06.2013 werden die Zahlungen von Rechnungen von Beratern unmittelbar aus Kundenzahlungen getätigt. Geldeingänge von Kunden werden an uns als Insolvenzverwalter und damit die Insolvenzmasse geleistet. Aus der Insolvenzmasse werden wiederum die Zahlungen an die Berater geleistet. Soweit die Kunden zahlen – und davon ist auszugehen – werden auch die entsprechend tätigen Berater bezahlt. Hinsichtlich des Zahlungsziels sind wir mit den einzelnen Kunden in Abstimmung. Nach der Insolvenzantragstellung wurde mit nahezu sämtlichen Kunden die Verkürzung der Zahlungsziele auf 14 Tage vereinbart. Einige Kunden würden gern zu den ursprünglichen bzw. längeren Zahlungszielen zurückkehren. Es ist unser Ziel, vorläufig bei dem Zahlungsziel von 14 Tagen zu bleiben, weshalb wir hierzu Gespräche mit den Kunden führen.
8. Behalten die Verträge mit den Beratern nach Eröffnung der Insolvenz ihre Gültigkeit?
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens berührt bestehende Verträge nicht. Die Verträge bestehen unverändert fort. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, ungünstige Verträge unabhängig von vertraglich vereinbarten Fristen zu beenden. Die Möglichkeit der umgehenden Beendigung wird insbesondere bei unnötigen Leasingverträgen (siehe die Ausführungen oben in Ziffer 4 zu den überhöhten Kosten) angewendet werden.
Es ist aber nicht vorgesehen, Beraterverträge zu beenden! Im Gegenteil: es ist unser erklärtes Ziel, diese Verträge fortzusetzen.
Rechnungen aus Ihrer Tätigkeit sind wie bisher weiterhin über die „Reutax-Lounge“ einzureichen. Rechnungsempfänger ist ungeachtet des Insolvenzantragsverfahrens – auch nach der Verfahrenseröffnung – die Reutax AG. Somit ändert sich für Sie bei der Rechnungsstellung auch ab dem 01.06.2013 nichts.
Im Hinblick auf die Anordnung des Insolvenzantragsverfahrens mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 22.03.2013 sind Ihre Rechnungen für den Monat März 2013 aufzuteilen in (a) den Zeitraum 01.03.2013 bis einschließlich 21.03.2013 und (b) 22.03.2013 bis 31.03.2013.
Die auf den Zeitraum 01.03.2013 bis einschließlich 21.03.2013 entfallenden Forderungen und auch vor dem 01.03.2013 entstandene Forderungen stellen Insolvenzforderungen dar. Die auf den Zeitraum 22.03.2013 bis 31.03.2013 entfallenden Forderungen werden beglichen.
10. Kundengespräche und Fortführung der Geschäftsbetriebe
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit den Kunden umfangreiche Gespräche mit dem Ziel der Fortsetzung des Geschäftsbetriebes geführt wurden und werden. Viele Kunden haben bereits mitgeteilt, weiterhin mit der Reutax AG und der Reutax Temp GmbH zusammenarbeiten zu wollen. Wir konzentrieren uns im Augenblick darauf, die laufenden Verträge zu verlängern und Neugeschäft zu akquirieren.
Der Geschäftsbetrieb der Reutax AG und auch der Reutax Temp GmbH wird uneingeschränkt fortgeführt.
Auf die in den Beraterverträgen geschlossenen Regelungen zum „Kundenschutz“ können die (vorläufigen) Insolvenzverwalter weiterhin nicht verzichten. Ein Verzicht würde das vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter zu schützende Vermögen beeinträchtigen und auch einen Verkauf des Geschäftsbetriebes erschweren (siehe Ausführungen zum Investorenprozeß). . Insofern kann durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter einer Aufhebung der Regelungen zum „Kundenschutz“ nicht zugestimmt werden.
Reutax Temp GmbH:
1. Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet werden?
Wir rechnen unverändert mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 01.06.2013.
2. Wann kann ich meine Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle anmelden
Ihre Forderungen aus der Zeit vor dem 22.03.2013, die sog. Insolvenzforderungen können Sie ab der Insolvenzeröffnung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schicken wir Ihnen und allen anderen Gläubigern unaufgefordert eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses sowie die Formulare zur Anmeldung der Insolvenzforderungen. Diese Formulare können Sie dann ausfüllen, unterzeichnen und an den jeweiligen Insolvenzverwalter zurücksenden. Die angemeldeten Forderungen werden in gerichtlichen Prüfungsterminen erörtert und geprüft. Den ersten Termin wird das Gericht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens anberaumen. Spätere Termine setzt das Insolvenzgericht nach Bedarf fest. Das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung wird den Gläubigern mitgeteilt. Es ist nicht erforderlich, dass Sie an den Terminen teilnehmen.
Insolvenzforderungen können während der gesamten Dauer des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden und geprüft werden, also auch nach der Durchführung des ersten Prüfungstermins.
Auf die Insolvenzforderungen wird bei Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Quote gezahlt. Die Höhe der Zahlung ist einerseits abhängig von der Insolvenzmasse und andererseits von der Gesamthöhe der Insolvenzforderungen. Aus heutiger Sicht ist nicht absehbar, wie hoch die Quote sein wird. Festzuhalten ist jedoch, dass sich die Insolvenzmasse und damit die Quote auf Insolvenzforderungen erhöht, wenn die Fortführung des Geschäftsbetriebes und der Verkauf des Unternehmens an einen Investor gelingen.
Zu diesen Insolvenzforderungen gehören auch eventuell von Ihnen angesparte Guthaben auf Arbeitszeitkonten, die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Geld umgerechnet werden. Es ist rechtlich nicht zulässig, dass Sie diese Zeitguthaben in Freizeit gewährt bekommen.
3. Wann findet die erste Gläubigerversammlung statt?
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt das Insolvenzgericht auch den Termin für die erste Gläubigerversammlung, in der der Insolvenzverwalter über den bisherigen Verlauf des Insolvenzverfahrens berichtet. Wir werden den zu verlesenden Bericht nach der Versammlung allen interessierten Gläubigern zur Verfügung stellen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen.
4. Wie konnten Reutax AG und in der Folge die Reutax Temp GmbH insolvent werden?
Viele von Ihnen haben die Frage gestellt, wie Reutax AG zahlungsunfähig und damit insolvent werden konnte. Grundsätzlich war und ist das Geschäftsmodell der Reutax AG und der Reutax Temp GmbH tragfähig. Die wesentlichen Aufträge sind kostendeckend. Nach den bisher gewonnen Informationen wurden vor Insolvenzantragstellung Kosten verursacht, die für den Geschäftsbetrieb nicht notwendig waren. Hierzu gehörten beispielsweise aber nicht nur sehr gut ausgestattete repräsentative Büroräume für das ehemalige Management sowie ein umfangreicher Fuhrpark. Außerdem erfolgten erhebliche Zahlungen an andere Unternehmen im Verbund der Reutax Gruppe. Im Rahmen der Sanierung während des Insolvenzverfahrens wurden und werden solche Ausgaben und Kosten beseitigt. Die zu hohen Ausgaben führten mangels gegenüberstehender Einnahmen erst zu Zahlungsstockungen und schließlich zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenzantragstellung.
5. Was bietet die Insolvenz, und bietet sie auch Vorteile?
Die Insolvenz ist die Chance zur Sanierung eines Unternehmens und für einen geordneten Neuanfang. Dies ist auch bei der Reutax AG und der Reutax Temp GmbH der Fall. Das bisherige Management ist seit der Insolvenzantragstellung nicht mehr aktiv und hat das Unternehmen verlassen. Nachdem die Kunden weiterhin bereit sind, mit der Reutax AG sowie der Reutax Temp GmbH zusammenzuarbeiten und unsere Rechnungen auch bezahlen, können auch Sie vollumfänglich für ihre Tätigkeit als Berater bezahlt werden. Damit kann der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und für die Veräußerung an einen Investor vorbereitet werden.
6. Warum ein Investorenprozess? Wann kommt ein Investor?
Gesetzliche Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Verwertung des Vermögens der insolventen Gesellschaft. Hierzu gehört auch der Geschäftsbetrieb. Durch die Veräußerung des Geschäftsbetriebes an einen Investor werden zugunsten der Insolvenzmasse finanzielle Mittel vereinnahmt. Ein laufender Geschäftsbetrieb erzielt in der Regel einen höheren Kaufpreis als die Einzelverwertung der zu einem Geschäftsbetrieb gehörenden Vermögensgegenstände. Aufgrund des großen Investoreninteresses ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass eine Veräußerung gelingt.
Einzelheiten zum Investorenprozess können wir Ihnen zur Wahrung der vereinbarten Vertraulichkeit nicht mitteilen. Es haben sich aber zahlreiche seriöse potentielle Investoren bei uns gemeldet, mit denen wir die Gespräche aufgenommen haben.
Wann genau und durch wen ein Erwerb des Geschäftsbetriebes stattfinden wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht absehbar. Es wird eine zeitnahe Veräußerung angestrebt. Bis zum Einstieg des Investors wird der Geschäftsbetrieb durch den Insolvenzverwalter fortgeführt.
7. Zahlung Ihres Gehalts - insbesondere ab dem 01.06.2013
Zahlungen für Ihre Tätigkeit im Zeitraum März bis einschließlich Mai 2013 sind in Form des Insolvenzgeldes sichergestellt und wurden bzw. werden fristgerecht bezahlt.
Auch ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab dem 01.06.2013 wird Ihr Gehalt fristgerecht bezahlt. Die Zahlung erfolgt dann jedoch nicht mehr in Form von Insolvenzgeld, das maximal nur für die drei Monate vor der Insolvenzeröffnung gewährt wird. Die Zahlung erfolgt vom Insolvenzverwalter aus den eingehenden Kundenzahlungen. Durch die Kundenzahlungen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit erfolgen, wird und ist somit sichergestellt, dass Sie Ihr Gehalt bekommen.
8. Was passiert mit den bis zum 21.03.2013 geleisteten Überstunden?
Überstunden, die von März bis einschließlich Mai erbracht werden, werden gezahlt. Für davor geleistete Überstunden gilt das unter Ziffer 2 Gesagte.
9. Behalten die Verträge nach Eröffnung der Insolvenz ihre Gültigkeit?
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens berührt bestehende Verträge nicht. Die Verträge bestehen unverändert fort. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, ungünstige Verträge unabhängig von vertraglich vereinbarten Fristen zu beenden. Die Möglichkeit der umgehenden Beendigung wird insbesondere bei unnötigen Leasingverträgen (siehe die Ausführungen oben in Ziffer 4 zu den überhöhten Kosten) angewendet werden.
Die Insolvenzeröffnung hat insbesondere keine Auswirkung auf Ihre Arbeitsverträge. Die Insolvenzeröffnung ist auch kein Kündigungsgrund. Es ist aber ohnehin nicht vorgesehen, Ihre Arbeitsverträge zu beenden! Im Gegenteil: es ist unser erklärtes Ziel, diese Verträge fortzusetzen.
10. Kundengespräche und Fortführung der Geschäftsbetriebe
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit den Kunden umfangreiche Gespräche mit dem Ziel der Fortsetzung des Geschäftsbetriebes geführt wurden und werden. Viele Kunden haben bereits mitgeteilt, weiterhin mit der Reutax AG und der Reutax Temp GmbH zusammenarbeiten zu wollen. Wir konzentrieren uns im Augenblick darauf, die laufenden Verträge zu verlängern und Neugeschäft zu akquirieren.
Der Geschäftsbetrieb der Reutax AG und auch der Reutax Temp GmbH wird uneingeschränkt fortgeführt.
Auf die in den Beraterverträgen geschlossenen Regelungen zum „Kundenschutz“ können die (vorläufigen) Insolvenzverwalter weiterhin nicht verzichten. Ein Verzicht würde das vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter zu schützende Vermögen beeinträchtigen und auch einen Verkauf des Geschäftsbetriebes erschweren (siehe Ausführungen zum Investorenprozess). Insofern kann durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter einer Aufhebung der Regelungen zum „Kundenschutz“ nicht zugestimmt werden.
