10 Jahre ESUG: Praktiker ziehen Bilanz

Dr. Florian Harig

Interviews, Insolvenzrecht

01.03.2022

Vor zehn Jahren hat das ESUG das Insolvenzrecht revolutioniert, Verfahren in Eigenverwaltung sind seitdem auf dem Vormarsch. Was hat sich durch das ESUG verbessert? Und wo besteht Nachholbedarf? FINANCE hat sich im Markt umgehört.

Als das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ – kurz ESUG – am 1. März 2012 in Kraft trat, markierte es für kriselnde Unternehmen einen Paradigmenwechsel. Mit dem Gesetz wurden die Möglichkeiten für selbstbestimmte Sanierungen deutlich erweitert, die Insolvenz in Eigenverwaltung und das damals neu eingeführte Schutzschirmverfahren sind heute fester Bestandteil im Werkzeugkasten der Sanierer. „Schuldnerunternehmen, aber auch die Gläubiger lassen sich bereitwilliger und durchaus auch früher auf eine Sanierung ein, was auch die Intention des ESUG war“, beobachtet Michael Böhner, Rechtsanwalt im Bereich Restrukturierung bei Schultze & Braun. Für Tillmann Peeters von der Restrukturierungsberatung Falkensteg war das ESUG ein Schritt zur „Demokratisierung des Insolvenzrechts“: „Nicht der Staat in Form des Insolvenzverwalters übernimmt die Sanierung, sondern der Unternehmer selbst führt, meist mit Hilfe eines Insolvenzexperten, das Unternehmen wieder in die Wettbewerbsfähigkeit.“

    „Das ESUG hat für eine positive Veränderung der Sanierungskultur in Deutschland gesorgt.“

    Florian Harig, Anchor

Hier geht’s zum gesamten Artikel: Florian Harig über das ESUG

01.03.2022 – Sabine Reifenberger – www.finance-magazin.de

Dr. Florian Harig
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Tel.: +49 (0)511 353 955-0

florian.harig@anchor.eu