ALNO AG: Amtsgericht Hechingen gibt dem Antrag auf vorläufige Sanierung in Eigenverwaltung statt
13.07.2017
Pfullendorf. Das Amtsgericht Hechingen hat heute dem Antrag der ALNO AG auf ein vorläufiges Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei ANCHOR Rechtsanwälte bestellt. Gleichzeitig wurde ein sechsköpfiger Gläubigerausschuss eingesetzt, durch den die Interessen der Gläubiger vertreten werden, insbesondere auch der Anleihegläubiger.
Bei der Sanierung in Eigenverwaltung wird das Unternehmen unterstützt von Andreas Ziegenhagen und Dirk Schoene aus der Kanzlei Dentons. Beide übernehmen die Funktion des Chief Restructuring Officers (CRO) und werden als Generalbevollmächtigte das Management der ALNO AG unterstützen. Darüber hinaus wird das Unternehmen bei der Sanierung von Stefan Denkhaus aus der Sozietät BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN begleitet.
Mit dem Eigenverwaltungsverfahren verfolgt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat das Ziel, die 2012 mit dem sogenannten ESUG („Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingeführten Vorteile zu nutzen und das Unternehmen nachhaltig zu sanieren. Die bisherige starke Marktposition als einer der größten inländischen Küchenhersteller soll gesichert werden. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt, die Mitarbeiter sind zunächst über Insolvenzgeld abgesichert.
Über den ALNO-Konzern
Der ALNO-Konzern zählt zu den führenden Küchenherstellern Deutschlands. An vier internationalen Produktionsstandorten mit insgesamt rund 1.900 Mitarbeitern produziert ALNO ein Küchenvollsortiment für den deutschen und internationalen Markt. Der ALNO Konzern ist mit über 6.000 Vertriebspartnern in mehr als 64 Ländern der Welt aktiv. Im Geschäftsjahr 2015 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 522 Millionen Euro.
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Markus Gögele
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