„Aus Angst vor Ansteckung darf niemand zu Hause bleiben”

Larissa Bechthold, LL.M.

Interviews

11.03.2020

Die Corona-Epidemie hat immer mehr Auswirkungen auch auf das öffentliche Leben in Deutschland. Die Firmen entwickeln Notfallpläne für den Fall der Fälle. In einigen Branchenunternehmen gibt es die ersten Erkrankungen mit Covid-19. Doch welche Rechte und auch Pflichten haben die Arbeitnehmer?

Können sie aus Angst vor Ansteckung den Kundenkontakt verweigern? Welche Regelungen gibt es bei Ausfallgeldern? Wir haben Larissa Bechthold, Rechtsanwältin in der Düsseldorfer Kanzlei von Anchor Rechtsanwälte, gefragt, was geht und was nicht.

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Kontaktdaten und Foto von Larissa Bechthold

11.03.2020 – Ulrike Wollenschläger – www.textilwirtschaft.de

Larissa Bechthold, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: +49 (0)211 136 534-0

larissa.bechthold@anchor.eu