Kündigung der Opel-Händlerverträge: „Die Uhr tickt“
27.04.2018
Händlerverträge und Unternehmerpflichten: Worauf Autohäuser bei einer Vertragskündigung achten müssen, erklärt Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Silvio Höfer in einem AUTOHAUS-Gastbeitrag.
Mit Spannung warten in diesen Tagen die Opel-Vertragshändler auf Post aus Rüsselsheim. Denn die Ankündigung des Herstellers, sämtlichen Vertragshändlern mit einer zweijährigen Frist die bestehenden Händlerverträge noch im April 2018 zu kündigen, hat für viel Unruhe gesorgt. Damit setzt Opel Deutschland-Chef Jürgen Keller in einem sich rasant ändernden Markt ein deutliches Zeichen.
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27.04.2018, Silvio Höfer, www.autohaus.de
Silvio Höfer
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel.: +49 (0)511 353 955-0