So haften Manager bei der präventiven Sanierung

Dr. Christoph Herbst

Interviews, StaRUG

11.02.2021

Eine neue Gesetzgebung verändert seit Jahresanfang das Haftungsregime für Manager. Zwar gibt es an manchen Stellen Entlastung, einen Grund zur Entwarnung sehen Experten allerdings nicht.

Der erste Referentenentwurf hatte es in sich: Nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Haftung hatte der Entwurf für das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vorgesehen, mit dem unter anderem die präventive Sanierung eingeführt wird. Die Grundidee: Gläubigerinteressen sollten bereits ab Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit in den Fokus der Unternehmensleiter rücken. Zudem schlug der Entwurf vor, dass Gläubiger bei Pflichtverletzungen Schadensersatzforderungen gegen das Management stellen können.

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11.02.2021 – Sabine Reifenberger – www.finance-magazin.de

Dr. Christoph Herbst
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Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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