Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist das Vorverfahren einer angestrebten Sanierung in Eigenverwaltung. Innerhalb des Verfahrens wird der Insolvenzplan erstellt. Wir unterstützen Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens bis hin zum vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren.

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Wann kommt ein Schutzschirmverfahren in Frage?

  • Es droht eine Zahlungsunfähigkeit oder das Unternehmen ist „nur“ überschuldet. 
  • Die angestrebte Sanierung ist nicht offensichtlich aussichtslos.

Begriffserklärung.

Zahlungsunfähigkeit, § 17 Abs. 2 InsO

Der Schuldner kann fällige Zahlungen nicht ausführen. Zahlungsunfähigkeit wird in der Regel dann angenommen, wenn der Schuldner seine Zahlungen einstellt.

Drohende Zahlungsunfähigkeit, §18 Abs. 2 InsO

Der Schuldner ist voraussichtlich nicht in der Lage, seine Zahlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu leisten.

Überschuldung, §19 Abs. 2 InsO

Bestehende Verbindlichkeiten sind nicht mehr durch das Vermögen gedeckt, Es sei denn, in den nächsten 4 Monaten ist eine Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Vor- und Nachteile eines Schutzschirmverfahrens.

Vorteile

  • Der Schuldner hat ein Vorschlagsrecht für den (vorläufigen) Sachwalter. Der Vorschlag darf nur abgelehnt werden, wenn der Sachwalter offensichtlich und begründbar ungeeignet ist.
  • Wenn der Schuldner einen Vollstreckungsschutz beantragt, ist das Gericht daran gebunden.
  • Ziel des Verfahrens ist die Sanierung des Unternehmens.

Nachteile

  • Neben der Eigenverwaltungsplanung muss das Unternehmen eine Bescheinigung vorlegen, wonach keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Der Antrag muss also gut vorbereitet werden.

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Was ist der Unterschied zwischen Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung?

Beim Schutzschirmverfahren darf keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Die Eigenverwaltung ist auch bei einer Zahlungsunfähigkeit möglich.

Was bedeutet ein Schutzschirmverfahren für Gläubiger?

Gläubigern ist es gerichtlich untersagt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. 

Was bedeutet ein Schutzschirmverfahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Auch im Schutzschirmverfahren übernimmt die zuständige Agentur für Arbeit die Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate.

Ablauf eines Schutzschirmverfahrens.

  1. Ein insolvenzerfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation erstellt eine Bescheinigung. Darin wird eine lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dargelegt und erklärt, dass die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos ist.
  2. Der Schuldner schlägt dem Insolvenzgericht einen (vorläufigen) Sachwalter vor, der vom Aussteller der Bescheinigung unabhängig ist. Wenn der potentielle Sachwalter offensichtlich nicht geeignet ist, kann das Gericht davon abweichen. Andernfalls wird die vorgeschlagene Person bestellt.
  3. Das Insolvenzgericht ordnet die (vorläufige) Eigenverwaltung an.
  4. Auf Antrag des Schuldners bestimmt das Insolvenzgericht eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans von bis zu drei Monaten. 
  5. Der Schuldner legt dem Insolvenzgericht den Insolvenzplan vor. Der Sachwalter nimmt dazu Stellung.

Aktuelle Gesetzeslage

Das Schutzschirmverfahren wurde im Rahmen des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ eingeführt.

Häufig gestellte Fragen

  • Worin unterscheidet sich das Schutzschirmverfahren von der Regelinsolvenz und von der Eigenverwaltung?

    Ein Schutzschirm ist ein besonderes Eigenverwaltungsverfahren. Im Gegensatz zum Regelverfahren, wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen für die Gläubiger in Beschlag nimmt und letztlich die Geschäftsführungsbefugnis übernimmt. Die Geschäftsleitung bleibt selbst verfügungsbefugt. Im Gegensatz zur vorläufigen Eigenverwaltung, ist bei Genehmigung des Schutzschirms klar, dass der Antragsteller bei Antrag noch nicht zahlungsunfähig war und sanierungsfähig ist. Er beabsichtigt zudem im Schutzschirmverfahren, einen Insolvenzplan vorzulegen.

  • Welche Vorteile bietet ein Schutzschirmverfahren für ein Unternehmen?

    Die Geschäftsleitung bleibt verfügungsbefugt und Ziel des Verfahrens ist für alle sichtbar der Fortbestand des Unternehmens. Außerdem zeigt die Annahme des Schutzschirms, dass die Insolvenz vorbereitet wurde und eine Sanierung als aussichtsreich erachtet wird.

  • Wie lange dauert die Sanierung unseres Unternehmens mit dem Schutzschirmverfahren?

    Wenn das Verfahren gut vorbereitet wird, kann die Sanierung in drei bis sechs Monaten gelingen. Dies bedarf aber einem Vorlauf vor Antragstellung, also der rechtzeitigen Befassung mit der Möglichkeit einer Sanierung im Schutzschirmverfahren.

  • Ist das Schutzschirmverfahren ein Insolvenzverfahren?

    Ja, das Schutzschirmverfahren ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren, das auch zur Eröffnung kommen soll. Denn ein Insolvenzplan zur Sanierung und Überwindung der Krise kann nur in einem eröffneten Insolvenzverfahren zur Abstimmung gebracht werden.

  • Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?

    Das Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Es muss über einen ordentlich eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügen und ein Gutachten vorlegen können, nach dem im Insolvenzverfahren gute Aussichten auf eine Sanierung bestehen. Weiterhin sollte der Insolvenzplan zumindest schon in seinen Grundzügen vorliegen. Eine vorzulegende Planung muss ausweisen, dass das Unternehmen unter Insolvenzbedingungen für sechs Monate durchfinanziert ist.

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