Insolvenzberatung in Braunschweig

Eine drohende Insolvenz ist für jeden Unternehmer eine schwere Krise, die es zu stoppen oder zu bewältigen gilt. Als Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung bietet Anchor eine umfassende Beratung und Unterstützung im Insolvenzrecht und in unternehmerischen Fragen. Anchor kann durch die Anwendung der passenden Strategie sowohl bei Restrukturierungen und Sanierungen als auch bei Insolvenzfällen effektive Unterstützung bieten. Unser erfahrenes Team setzt alles daran, jederzeit eine Insolvenzberatung in Braunschweig bereitzustellen, die dazu beitragen kann, Insolvenzen zu vermeiden.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Kanzlei für Insolvenzberatung in Braunschweig 

Die Insolvenzberatung ist ein komplexes und sehr umfangreiches Thema, bei dem es auf Erfahrung und Kompetenz ankommt. Wir von Anchor wissen dank fachlicher Expertise und langjähriger Erfahrung, welche Handlungsoptionen als Ausweg aus der Krise zur Verfügung stehen. Da der Gesetzgeber mit dem modernen Sanierungsrecht eine Basis geschaffen hat, auch während der Insolvenz einen Neustart zu wagen, muss ein insolventes Unternehmen nicht das wirtschaftliche Aus bedeuten. 

Die erfolgreiche Sanierung geht mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen einher und ist eine Chance, Altlasten zu beseitigen und strategische Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Anchor sorgt vor, dass Antragsfristen erkannt und dass bestehende Herausforderungen frühzeitig mit dem Insolvenzberater besprochen werden. 

Die Überwachung der Antragsfristen und der Handlungsoptionen gehört zu unserem Aufgabenbereich. Geht es um die Zusammenführung von Interessenslagen, sind wir zudem als Moderatoren tätig und bringen alle Beteiligten und deren Interessen an einen Tisch.

Ihre Vorteile mit Anchor im Überblick 

  • Rechtsberatung, Unternehmensberatung und Insolvenzberatung in Braunschweig von Experten im juristischen und betriebswirtschaftlichen Bereich
  • Fachliche Kompetenz im juristischen Bereich gepaart mit unternehmerischem Denken und Handeln
  • Expertise in der Krisenbewältigung in verschiedenen Branchen
  • Vernetzung mit 13 weiteren Standorten in Deutschland
  • Internationales Netzwerk für Insolvenzberatung von Unternehmen mit Standorten im Ausland

Unser Leistungsportfolio zur Insolvenzberatung in Braunschweig

Rechtsanwaltskanzlei oder Unternehmensberatung? Anchor vereint beide Bereiche unter einem Dach und bietet ein breit gefächertes Spektrum an Leistungen. Die Bewältigung von Krisen und unsere Arbeit baut sich auf drei essenziellen Säulen auf.

  • Rechtliche Beratung zur Restrukturierung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung zur Restrukturierung
  • Insolvenz- und Sanierungsberatung 

Durch unsere weiteren Standorte und das international aufgestellte Netzwerk sind wir jederzeit in der Lage, zügig und zielstrebig zu handeln und auf spezielle Herausforderungen zu reagieren. Im Team und gemeinsam mit unseren Mandanten gestalten wir rechtssichere Lösungen zur Abwendung oder die bestmögliche Durchführung eines Insolvenzverfahrens. 

Die Leistungsbausteine der Anchor Insolvenzberatung

Insgesamt gibt es mehrere Leistungsbausteine, die aufeinander aufbauend oder je nach Situation und Krisenlage auch einzeln in Anspruch genommen werden können. 

Steht ein Unternehmen vor einer Insolvenz, ist die Management-, Gesellschafter- und Gläubigerberatung eine konstruktive Methode, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Lösungen zu entwickeln. 

Der Insolvenzplan, die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren sorgen dafür, dass die Vorbereitung und die Konzeption eines Insolvenzverfahrens geplant und bestmöglich über die Bühne gehen. 

Auch für potenzielle Erwerber eines sich in der Krise oder Insolvenz befindlichen Unternehmens sind wir die richtigen Partner, da wir regelmäßig in Distressed M&A-Situationen tätig sind.

Geht es um eine Sanierung, spielen die arbeitsrechtlichen Aspekte eine essenzielle Rolle. Anchor verfügt über ein Team aus erfahrenen Anwälten im Sanierungsarbeitsrecht, die über unternehmerische Expertise verfügen und die dadurch in der Lage sind, Risiken zu minimieren und Interessen auszugleichen. 

Mit sorgfältigen Risikoanalysen und den daraus entwickelten Handlungsoptionen runden wir die Insolvenzberatung in Braunschweig ab und sorgen dafür, dass Anfechtungsansprüche abgewehrt oder im besten Fall vermieden werden. 

Mit unserer Kompetenz und unseren Partnern für internationales Insolvenzrecht vertreten wir Unternehmen nicht nur in Braunschweig und deutschlandweit, sondern auch dann, wenn es um grenzüberschreitende Insolvenzverfahren und Gläubigerrechte geht.

Krisen vermeiden – Krisen meistern

In Braunschweig und an 13 weiteren Standorten in Deutschland sind wir als erfahrene und kompetente Insolvenzberatung für unsere Mandanten tätig. Wir beobachten und analysieren die Krisensituation in den Unternehmen und unterstützen sie dabei, richtig zu handeln und einen strategischen Plan zur Abwendung oder zur Durchführung einer Insolvenz zu entwickeln. 

Ihre Ansprechpartner

Silvio Höfer
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel.: +49 (0)511 353 955-0
silvio.hoefer@anchor.eu

Tilman Burghaus
Dipl.-Ökonom

Tel.: +49 (0)531 702 11 57-0
tilman.burghaus@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2024
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2024
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2024

FAQs zur Insolvenzberatung in Braunschweig

  • Was bedeuten die Begriffe Aussonderung beziehungsweise Absonderung?

    Eine Aussonderung bezeichnet die Herausgabe von Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Zur Aussonderung berechtigt sind Personen, von denen der Schuldner einen Gegenstand in Besitz hat. Sie müssen belegen, dass der Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Absonderung beschreibt das Recht eines Insolvenzgläubigers zur bevorzugten Befriedigung seines Anspruchs aus einem Gegenstand, der zur Insolvenzmasse gehört. Der Anspruch muss zuvor, z.B. durch ein rechtsgeschäftliches oder gesetzliches Pfandrecht am Gegenstand, gesichert worden sein.

  • Was ist eine Insolvenzanfechtung?

    Eine Insolvenzanfechtung ist die Rückforderung von liquiden Mitteln oder sonstigen Vermögensgegenständen, die der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    • veräußert
    • weggegeben oder
    • aufgegeben

    hat und dadurch die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Zweck der Insolvenzanfechtung ist die Sicherung des Vermögens des Schuldners zur Befriedigung der Gläubigergemeinschaft.

  • Was ist ein Prüftermin?

    Im Prüftermin vor dem Insolvenz-Gericht werden alle Forderungen, die von Gläubigern zur Insolvenztabelle angemeldet wurden auf Folgendes geprüft:

    • ob und in welcher Höhe sie bestehen und
    • in welchem Rang die einzelnen Forderungen zueinanderstehen.

    Forderungen, deren Bestehen von einem Beteiligten bestritten wird, müssen im Prüftermin erörtert werden. Erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin können die Insolvenzgläubiger Quotenzahlungen erhalten.

  • Was ist ein Schlusstermin?

    Im Anschluss an die Verwertung der letzten Vermögensgegenstände bestimmt das Gericht einen Schlusstermin. Im Schlusstermin wird die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert. Die Gläubiger erhalten die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

  • Darf der Schuldner über die Insolvenzmasse weiter verfügen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

    Nein, grundsätzlich verliert der Schuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht, über die Insolvenzmasse (= pfändbare Gegenstände) zu verfügen. Die Befugnis geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Etwas anderes gilt nur, wenn bei Eröffnung eines Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet wird.

    Haben Sie darüber hinaus Fragen? Dann sprechen Sie uns gern an.

Weitere Leistungen

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