Insolvenzberatung in Köln

Am Standort Köln steht Anchor Mandanten mit einer Kombination aus Unternehmens- und Insolvenzberatung zur Seite. Eine professionelle, umfassende und zielführende Insolvenzberatung setzt immer eine Unternehmensberatung mit Know-how und Expertise voraus. Die Hybrid-Funktion aus beiden Beratungstätigkeiten bietet von der Insolvenz bedrohten Unternehmen  den Vorteil einer taktisch klugen und strategischen Krisenbewältigung. Ob außergerichtliche Sanierung, Restrukturierung oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens – nur mit dem passenden Partner an der Seite erzielen Unternehmen mit den notwendigen Maßnahmen den größtmöglichen Erfolg.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Insolvenzberatung in Köln – Anchor als zuverlässiger Partner

Krisen vermeiden – Krisen meistern. Das ist die Devise der an 14 Standorten tätigen 150 Mitarbeiter der Anchor Insolvenzberatung. In und um Köln zeigen die Berater frühzeitig Handlungsoptionen auf und unterstützen vor der Insolvenz stehende Unternehmen dabei, einen adäquaten Ausweg aus der Krise zu finden. Das moderne Sanierungsrecht ermöglicht es Unternehmen, auch innerhalb der Insolvenz neu zu starten. Essenzielle Leistungen der für Köln zuständigen Insolvenzberatung von Anchor sind dabei die:

  • Juristische Restrukturierungsberatung
  • Restrukturierungsberatung auf betriebswirtschaftlicher Ebene
  • Planung und Durchführung der notwendigen Prozesse
  • Sanierung insolventer Unternehmen.

Aufgrund der übergreifenden Kompetenzen ist Anchor ein Ansprechpartner, der für jedes Unternehmen die passende Strategie entwickeln kann. Je früher sich Unternehmen bei drohender Insolvenz für eine Beratung entscheiden, um so geringer ist das Risiko, dass es wirklich zur Insolvenz kommt. 

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

In Köln und an allen weiteren Standorten sind die Mitarbeiter von Anchor erfahren und wissen, welche Reaktionen und Maßnahmen in der jeweiligen Situation angemessen sind. Neben der Insolvenzberatung und der Insolvenzbegleitung können Mandanten eine Reihe unterschiedlicher, ineinandergreifender Leistungen in Anspruch nehmen. Die Management- und Gläubigerberatung gehören ebenso wie das Schutzschirmverfahren und die Eigenverwaltung  zu unseren Kernkompetenzen. Anchor verfügt über umfassende Expertise in Treuhandmodellen, Sanierungsarbeitsrecht, Risikovorsorge sowie in der Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen. Nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern auch auf internationaler Ebene beraten und begleiten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unternehmen bei drohenden oder laufenden Insolvenzen.

Warum Anchor eine gute Wahl zur Insolvenzberatung in Köln ist 

Insolvenz ist ein komplexes Thema, bei dem sich Unternehmer von Experten beraten lassen sollten. Kleinste Fehler haben gravierende Folgen und können dazu führen, dass wirtschaftliche Schäden ohne die Chance einer neuen Unternehmensgründung droht. Das ist vermeidbar, wenn sich Unternehmen einen starken Partner ins Boot holen, der sich im Insolvenzrecht und in weiteren Rechtsbereichen auskennt. 

Zuverlässigkeit, Eigeninitiative und die Fähigkeit, jede Herausforderung zu meistern, zeichnen alle Mitarbeiter am Standort Köln aus. Auch im internationalen Insolvenzrecht ist Anchor ein verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner. In vielen Fällen lässt sich die Insolvenz durch eine frühzeitige Fachberatung abwenden und die Krise meistern, ohne dass der Unternehmer seine Firma aufgeben und eine Insolvenz durchführen muss.

Anchor – Ihre Kanzlei für Insolvenzberatung in Köln

Unsere Insolvenzberatung in Köln und an 14 weiteren Standorten – mit über 150 Mitarbeitern im Bundesgebiet – kümmert sich um Ihre Belange rund um die Insolvenzberatung. Gemeinsam mit Ihnen begutachten wir die Krisensituation Ihres Unternehmens und loten den Handlungsbedarf aus. Um gemeinsam die Krise erfolgreich überwinden zu können, ist ein offener Umgang mit Ihnen und allen Stakeholdern von elementarer Bedeutung. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Expertise!

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Ihre Ansprechpartner

Sarah Wolf
Partnerin | Geschäftsführerin | Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenzrecht

Tel.: +49 (0)211 136 534-0
sarah.wolf@anchor.eu

Phillip-Boie Harder, LL.M. oec.
Rechtsanwalt

Tel.: +49 (0)211 13 65 34-0
phillip.harder@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2024
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2024
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2024

Fragen zur Insolvenzberatung

  • Was ist die Krisenfrüherkennung und warum ist sie wichtig?

    Früherkennung bedeutet die kontinuierliche Überwachung der Unternehmensentwicklung hinsichtlich eines möglichen Insolvenzrisikos. Sobald sich entsprechende Anzeichen zeigen, sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und ggf. der Aufsichtsrat zu informieren. Eine rechtzeitige Krisenfrüherkennung kann eine drohende Insolvenz abwenden, da Maßnahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit und anderen Risikofaktoren ohne Verzögerung eingeleitet werden können.

  • Was gehört alles zur Insolvenzmasse?

    Grundsätzlich fließt das gesamte Vermögen des Schuldners, das zum Insolvenzeröffnungszeitpunkt vorhanden war und das während des Verfahrens erwirtschaftet wird, in die Insolvenzmasse. Ausnahmen bilden bei natürlichen Personen lediglich nicht pfändbare Gegenstände und Besitztümer, die in Anbetracht der Gesellschaftsform des Unternehmens ausschließlich reiner Privatbesitz sind und nicht im Zusammenhang mit den unternehmerischen Besitztümern stehen.

Weitere Leistungen

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