ALLCO Heimtierbedarf GmbH & Co. KG schließt Planüberwachung mit Quote von insgesamt über 75 % für die einfachen Insolvenzgläubiger ab.

Thedinghausen/Verden/Hannover. Die ALLCO Heimtierbedarf GmbH & Co. KG konnte nach der sich dem Eigenverwaltungsverfahren anschließenden Planüberwachung insgesamt eine Quote von 78,5 % an die einfachen Insolvenzgläubiger auszahlen. 

Der im Dezember 2017 rechtskräftig gewordene Insolvenzplan sah bereits eine Mindestquote von rund 25 % für die einfachen Insolvenzgläubiger sowie die vollständige Befriedigung der Absonderungsberechtigten vor. Aufgrund diverser Besserungsklauseln erhöhte sich die Quote im Zuge der sich anschließenden Planüberwachung auf nunmehr 78,5 %.

Die ALLCO Heimtierbedarf GmbH & Co. KG hatte Ende 2016 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt und im Zuge des 2017 laufenden Eigenverwaltungsverfahrens den tschechischen Tiernahrungshersteller VAFO Holding a.s. als Investor gewinnen können. 

Die ALLCO Heimtierbedarf GmbH & Co. KG wurde in der Eigenverwaltung und bei der Ausarbeitung des Insolvenzplans von einem Team der auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung spezialisierten Kanzlei anchor Rechtsanwälte um die Rechtsanwälte Silvio Höfer und Florian Harig unterstützt. Als Sachwalter hatte das Gericht den Bremer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Malte Köster aus der norddeutschen Insolvenzverwalterkanzlei WILLMERKÖSTER bestellt.

Rechtsanwalt Silvio Höfer: „Dieser Fall zeigt, dass in der Eigenverwaltung und einer Investorenansprache im Rahmen eines dual – track sowohl für die Gläubiger als auch die Gesellschafter hervorragende Ergebnisse erzielt werden können.“

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