Im Fall der Insolvenz einer börsennotierten Gesellschaft trifft den Insolvenzverwalter keine Veröffentlichungspflicht nach dem WpHG (Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 13.04.2005)
- Dr. M. Flitsch
Urteilsanmerkung
Betriebs-Berater 2005
2005