Konkludente Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift: Weiternutzung des Kontos ohne Widerspruch gegen die Abbuchung; zeitnahe Sicherstellung der Kontodeckung im unternehmerischen Geschäftsverkehr (Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2010, XI ZR 370/08)