Gesellschafterberatung

Wir beraten in der Krise Ihrer Beteiligung, um gemeinsam Handlungsoptionen zu erkennen und Unternehmenswerte zu erhalten.

Wir unterstützen Gesellschafter bei der gesellschaftsrechtlichen Restrukturierung (Umwandlungen, Verschmelzungen), bei Desinvestment- sowie Liquidationsentscheidungen. Dabei können auch Risikoanalysen oder Vergleichsszenarien für Transparenz sorgen. Bei Bedarf bereiten wir frühzeitig Sanierungsinstrumente wie den Restrukturierungsrahmen oder das Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung vor.

Im Rahmen der Risikovorsorge bei Corporate- und Transaktionsstrukturen beraten wir bei der Identifikation von Haftungsrisiken, erarbeiten Vermeidungsstrategien. Rechtshandlungen, die im normalen Geschäftsverkehr unbedenklich erscheinen, können auch nach langer Zeit im Fall einer späteren Insolvenz zu Nachteilen führen. Einzelne Risiken können eine Mithaft oder „Infektionsgefahr“ für ganze Unternehmensgruppen nach sich ziehen.

Wir beraten die Möglichkeiten einer Insolvenzvermeidung, erarbeiten die zielführende Strategie und setzen diese mit Ihnen um. Wir unterstützen Sie in Sanierungsverhandlungen und in der Konfliktlösung. Wir beraten unsere Mandanten auch in internationalen Restrukturierungsfällen.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Rolle nimmt Anchor im Rahmen der Gesellschafterberatung bei unseren Liquiditätsentscheidungen ein?

    Bei der Gesellschafterberatung unterstützt Anchor Gesellschafter dabei, bei der Fortführung und Finanzierung von Unternehmen Haftungsrisiken zu vermeiden. Wir sichern den Werterhalt der Beteiligungen, indem wir Modelle der Risikofrüherkennung nutzen. Mit Blick auf die rechtlichen Anforderungen des Managements beraten wir ausgewogene Finanzierungsentscheidungen, die die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschafter im Blick behalten. Gleichzeitig beraten wir Gesellschafter bei der Vermeidung von Anfechtungsrisiken.

  • Wie schnell können im Rahmen der Gesellschafterberatung wichtige Vermeidungsstrategien für unser Unternehmen erarbeitet werden?

    Oftmals geht es darum, in Krisensituationen schnellstmöglich Transparenz zu erlangen und Handlungsoptionen zu definieren. Durch unsere hybride Aufstellung von Anchor Rechtsanwälte und Anchor Management sind wir kurzfristig in der Lage, sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht Transparenz und Handlungsoptionen zu erarbeiten.

  • Begleiten Sie uns in der Gesellschafterberatung über den kompletten Sanierungsprozess?

    Anchor Rechtsanwälte und Anchor Management sind im kompletten Sanierungsprozess tätig. Dies schließt etwa die Beratung bei Systemen der Krisenfrüherkennung, die Vermeidung potentieller Haftungsrisiken, die Plausibilisierung von Unternehmensplanungen, die Verhandlungen mit Stakeholdern sowie die Erarbeitung von Sanierungsalternativen im StaRUG (Restrukturierungsrahmen) oder in Insolvenzverfahren (Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) ein.

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