Managementberatung

Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in Krisensituationen. Gemeinsam mit dem Management prüfen wir, ob und wann Insolvenzgründe vorliegen, klären die Möglichkeiten einer Vermeidung der Insolvenz und navigieren die Geschäftsleitung durch Krise und Haftungsrisiken. Wir begleiten Sie in Sanierungsverhandlungen und erarbeiten mit Ihnen sämtliche Sanierungsoptionen. Bei Bedarf unterstützt die Anchor Management GmbH mit Lösungsstrategien aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Ist ein Insolvenzantrag unvermeidlich, zeigen wir sämtliche Sanierungsoptionen auf, die sich trotz Insolvenz bieten.

Bei Bedarf verteidigen wir Management-Teams bei Inanspruchnahmen und Haftungsklagen. Mit unserer Restrukturierungs-Expertise und Prozesserfahrung vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich sowie im Prozess.

Insolvenzgründe im Überblick (pdf)
Die Praxis der Insolvenzantragstellung (pdf)

Häufig gestellte Fragen

  • Wie unterstützt Anchor in der Managementberatung?

    Das Management eines Unternehmens hat bei Eintritt von Insolvenzantragspflichten unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Antragspflichten nicht im gesetzlich vorgegebenen Zeitraum beseitigt werden können. Darüber hinaus besteht nach § 1 StaRUG die Pflicht zu Maßnahmen der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements. Die Geschäftsleitung sollte daher vorausschauend planen und sämtliche internen wie externen Entwicklungen vor dem Hintergrund der genannten Pflichten bewerten. Dies erfordert Expertise in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenzrecht. Wir unterstützen daher rechtlich und betriebswirtschaftlich beim Monitoring von Insolvenzgründen und bei der Krisenfrüherkennung sowie dem Krisenmanagement.

  • Welche Maßnahmen sind für das Management zur Krisenfrüherkennung sinnvoll?

    Für eine Krisenfrüherkennung und das Monitoring einer positiven Fortbestehensprognose zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist eine indirekte, integrierte Planung für die jeweils nächsten 24 Monate sinnvoll. Für die Fortbestehensprognose ist die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit in den nächsten 12 Monaten zu dokumentieren. Für die Krisenfrüherkennung sollte auf den Prognosezeitraum der drohenden Zahlungsunfähigkeit mit 24 Monaten abgestellt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wesentliche Prämissen und deren Entwicklung in einem Factbook laufend zu dokumentieren.

  • Wie sieht die Zusammenarbeit mit der Führungsriege eines Unternehmens bei der Managementberatung durch Anchor aus?

    Im Rahmen der rechtlichen Beratung erfolgt zunächst eine Bestandaufnahme der wirtschaftlichen Situation sowie die Prüfung der Zahlungsfähigkeit mittels Stichtagsfinanzstatus. Darüber hinaus sollte eine direkte Liquiditätsplanung für die jeweils nächsten 13 Wochen aufgesetzt werden. Der Zeitraum von 12 und 24 Monaten sollte durch eine integrierte Planung abgebildet werden. Wesentliche Prämissen und Entwicklungen dokumentieren wir in einem Factbook. Als Berater denken wir unternehmerisch. Die rechtliche Beratung muss alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Gleichzeitig muss das Unternehmen auch operativ fortgeführt werden. Um die notwendigen Ressourcen für das Tagesgeschäft des Managements zu erhalten, unterstützen wir pragmatisch und effizient im Rahmen der Planung und Dokumentation.

  • Welche Vorgaben gibt es für Sanierungsgutachten?

    Die wesentlichen durch das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) erstellten Standards in der Krise sind der IDW S6 für Sanierungskonzepte sowie der IDW S11 zur Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen. Sanierungsgutachten und Sanierungskonzepte dieser Art werden häufig im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen gefordert. Die Erstellung erfolgt durch externe Sanierungsgutachter.

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