Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist eine Form des Insolvenzverfahrens. Hier bleibt die Geschäftsleitung verwaltungs- und verfügungsbefugt und stellt das Unternehmens- und branchenspezifische Know-how sicher. Sie muss allerdings auch die Pflichten eines Insolvenzverwalters erfüllen. Daher bestellt das Unternehmen / die Geschäftsleitung regelmäßig einen Restrukturierungs- und Insolvenzexperten, der dies sicherstellt. Die Eigenverwaltung ist ein privilegiertes Sanierungsverfahren und verstärkt die positive Außenwirkung.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Je früher desto besser.

Je früher die Möglichkeit einer Eigenverwaltung ausgelotet wird, desto eher lässt sie sich professionell vorbereiten und zum Sanierungserfolg führen.

Wann kommt eine Eigenverwaltung in Frage

  • Das Unternehmen befindet sich in einer Krisensituation.
  • Es kann eine Eigenverwaltungsplanung vorgelegt werden.
  • Eine Eigenverwaltung ist im Sinne der Gläubiger.
  • Es gibt eine mittelfristige Fortführungsmöglichkeit des Unternehmens.
  • Es liegt eine konkrete Sanierungsperspektive vor.
  • Beispielsituation: Für die Krise sind maßgeblich externe Gründe (wie z.B. Energiekrise, Supply-Chain-Störungen, Ukraine-Krieg, eine Pandemie aber auch das Wegbrechen eines wesentlichen Auftrags) verantwortlich, die Geschäftsführung genießt immer noch Vertrauen im Markt.

Vorteile und Nachteile einer Eigenverwaltung.

Vorteile

  • Es stehen die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung zur Verfügung (z.B. Sonderkündigungsrechte für Vertragsverhältnisse und Zahlung von Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit).
  • Das Know-How der Geschäftsleitung und das Vertrauen der Geschäftspartner bleiben bei einer konkreten Sanierungsperspektive erhalten.
  • Das Verfahren hat einen Zeitvorteil, weil sich ein Insolvenzverwalter nicht erst ins Tagesgeschäft einarbeiten muss.
  • Dem Eigenverwalter steht ein Experte zur Seite, der ihn in allen insolvenzrechtlichen Fragen unterstützt.

Nachteile

  • Es muss bereits bei der Antragsstellung eine umfangreicher Eigenverwaltungsplanung vorliegen.

Unsere Leistungen.

Wir begleiten Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vorbereitung und der Durchführung einer Eigenverwaltung. Dabei bringen wir während des gesamten Prozesses unsere langjährige Insolvenz- und Sanierungserfahrung ein. Von der Vorbereitung der Eigenverwaltungsplanung über die Kommunikation bis zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Wir finden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (im Idealfall wenige Monate) maßgeschneiderte Lösungen und stellen das Unternehmen gemeinsam neu auf. Das beinhaltet auch die Chance, dass mit Hilfe eines Insolvenzplans Beteiligungen wieder werthaltig werden. Die Gesellschafterstruktur kann im Rahmen eines Insolvenzplans durch maßgeschneiderte Kapitalmaßnahmen optimiert werden.

Da wir auch als Sachwalter tätig sind, sind uns Eigenverwaltungsverfahren aus verschiedenen Perspektiven vertraut. 

Warum wir die richtigen sind.

Unsere Erfahrungen aus dem klassischen Insolvenzbereich und der Unternehmensberatung fließen in einem Eigenverwaltungsverfahren gewinnbringend für alle Beteiligten zusammen.

Seit der Reform der Eigenverwaltung im Jahr 2012 betreuen wir regelmäßig überregionale Verfahren jeder Größenordnung.

Wir verfügen über fundierte Erfahrungen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Vom Start Up Unternehmen über Maschinen- und Anlagenbau bis zur Flughafengesellschaft.

Unsere Partner sind Gründungsmitglieder im „Forum 270 – Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e.V.“. Basierend auf den Erfahrungen von zahlreichen Insolvenzpraktikern hat das Forum 270 Grundsätze für die erfolgreiche Durchführungen von Eigenverwaltungsverfahren entwickelt.

Sie arbeiten mit einem Team zusammen, dass für Sie maßgeschneidert wird.

Wir erreichen unser Ziel gemeinsam mit Ihnen. Transparent, lösungsorientiert und mit Leidenschaft.

Wie setzt sich ein Eigenverwaltungsplan zusammen?

Es muss eine Eigenverwaltungsplanung vorliegen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung. Er besteht aus diesen Komponenten:

  • Finanzplan: Planung der Fortführung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs im Insolvenzverfahren.
  • Durchführungskonzept.
  • Aktueller Verhandlungsstand mit den Gläubigern.
  • Darstellung wie die insolvenzrechtlichen Pflichten erfüllt werden sollen.
  • Kostenvergleich mit regulärem Insolvenzverfahren.
  • Erklärungen zu Verbindlichkeiten, früheren Verfahren und Erfüllung der Offenlegungspflichten.

Ablauf einer Eigenverwaltung.

  1. Der Schuldner stellt an das zuständige Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag und einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung inklusive der Eigenverwaltungsplanung.
  2. Das Insolvenzgericht ordnet eine vorläufige Eigenverwaltung an und bestellt einen vorläufigen Sachwalter.
  3. Das Insolvenzverfahren wird in Eigenverwaltung eröffnet. Gläubiger können dann ihre offenen Verbindlichkeiten beim Sachwalter anmelden. 
  4. Die quotale Zahlung erfolgt über einen Insolvenzplan oder mit dem Abschluss des Verfahrens nach Verwertung des Vermögens im Fall der übertragenen Sanierung.

Aktuelle Gesetzeslage

Zum 01.01.2021 reformierte der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG auch die Eigenverwaltung. Insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung wurden erhöht. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung muss man beim Insolvenzgericht eine Eigenverwaltungsplanung einreichen, die u.a. eine Liquiditätsplanung für die kommenden sechs Monate, ein Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, eine Aufstellung und Erläuterung bestimmter rückständiger Verbindlichkeiten sowie einen Kostenvergleich erfordert.

Häufig gestellte Fragen

  • Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Restrukturierung und einer Insolvenz in 
    Eigenverwaltung?

    Im Gegensatz zu einer außergerichtlichen Restrukturierung handelt es sich bei der Eigenverwaltung um ein Insolvenzverfahren. Es stehen daher die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung (InsO), wie z. B. Sonderkündigungsrechte für Vertragsverhältnisse zur Verfügung und es müssen auf Gläubigerseite keine einstimmigen Entscheidungen erzielt werden. Gleichzeitig gewährt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld. Im Insolvenzverfahren müssen sämtliche Gläubiger einbezogen werden und es gilt das Prinzip der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.

  • Insolvenz in Eigenverwaltung: Welche Änderungen gab es 
    zum 01.01.2021 in Bezug auf das Eigenverwaltungsverfahren?

    Zum 01.01.2021 reformierte der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG auch die Eigenverwaltung. Insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung wurden erhöht. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung ist nunmehr beim Insolvenzgericht eine Eigenverwaltungsplanung einzureichen, die u. a. eine Liquiditätsplanung für die kommenden sechs Monate, ein Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, eine Aufstellung und Erläuterung bestimmter rückständiger Verbindlichkeiten sowie einen Kostenvergleich erfordert.

  • Wie können wir als Unternehmen eine Eigenverwaltung zur Rettung unserer Firma nutzen?

    Die Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht die Sanierung der Passivseite durch einen Schuldenschnitt sowie die gleichzeitige operative Restrukturierung durch die Optimierung von Vertragsverhältnissen. Hinzu kommt die mit dem Insolvenzverfahren verbundene Untersagung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, um ausreichend Zeit zur Restrukturierung zu schaffen. Die Überwindung der Insolvenz kann entweder durch einen Insolvenzplan oder durch eine übertragende Sanierung mittels Asset Deal erfolgen.

  • Wie ist der Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung?

    Eine Insolvenz in Eigenverwaltung erfordert einen Insolvenzantrag an das zuständige Insolvenzgericht, verbunden mit einem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung und einer Eigenverwaltungsplanung. Das Insolvenzgericht ordnet in der Regel zunächst eine vorläufige Eigenverwaltung an und bestellt einen vorläufigen Sachwalter. Die Geschäftsleitung bleibt in der Eigenverwaltung verwaltungs- und verfügungsbefugt. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung sind die zu diesem Zeitpunkt offenen Verbindlichkeiten beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Die quotale Zahlung auf diese Verbindlichkeiten erfolgt über einen Insolvenzplan oder mit Abschluss des Insolvenzverfahrens nach Verwertung des Vermögens im Fall der übertragenden Sanierung.

  • Welche Folgen hat die Insolvenz in Eigenverwaltung für unser Unternehmen?

    Das Unternehmen wird in der Eigenverwaltung fortgeführt und der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters unterstellt. Die im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens offenen Verbindlichkeiten sind zur Insolvenztabelle anzumelden und werden nur quotal bedient soweit keine Sicherungsrechte bestehen. Das Unternehmen kann mittels übertragender Sanierung (Asset Deal) auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden oder durch Insolvenzplan das Insolvenzverfahren wieder verlassen.

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