Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Anchor begleitet die Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vorbereitung und der Durchführung von Eigenverwaltungen, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplänen.
Bei einer Eigenverwaltung behält die bisherige Geschäftsführung – anders als bei einem klassischen Insolvenzverfahren – weitgehend die Kontrolle. Dabei unterstützen wir das Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer und Eigenverwalter. Je früher die Möglichkeit einer Eigensanierung – auch in Form eines Schutzschirmverfahrens – ausgelotet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie professionell vorbereitet und durchgeführt wird und zum gewünschten Erfolg führt.
Die bisherige Geschäftsführung bleibt Herr des Geschehens. Der Erhalt des vorhandenen Know-hows sowie unsere über Jahre aufgebauten Netzwerke beschleunigen den Sanierungsprozess. Innerhalb eines überschaubaren Zeitraums, der im Idealfall wenige Monate umfasst, finden wir maßgeschneiderte Lösungen und stellen das Unternehmen gemeinsam neu auf. Dies schließt die Chance ein, dass mit Hilfe eines Insolvenzplans Beteiligungen wieder werthaltig werden. Die Gesellschafterstruktur kann im Rahmen eines Insolvenzplans durch maßgeschneiderte Kapitalmaßnahmen optimiert werden.
Als privilegiertes Sanierungsverfahren verstärkt die Eigenverwaltung eine positive Außenwirkung. Je früher die Möglichkeit einer Eigenverwaltung ausgelotet wird, desto eher kann man sie professionell vorbereiten und zum Sanierungserfolg führen. Dabei unterstützen wir das Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer und Eigenverwalter.
Wir begleiten die Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vorbereitung und der Durchführung von Eigenverwaltungen, Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren. Während des gesamten Prozesses – von der Erstellung eines Sanierungskonzepts über dessen Kommunikation bis zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen – bringen wir unsere langjährigen Insolvenz- und Sanierungserfahrungen ein.
Voraussetzungen und Ablauf einer Eigenverwaltung (pdf)
Eigenverwaltung aus Sicht des Vertragspartners (pdf)
Insolvenz als Chance für den Neustart (pdf)
Forum 270: Grundsätze für Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (pdf)

Häufig gestellte Fragen
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Restrukturierung und einer Insolvenz in
Eigenverwaltung?Im Gegensatz zu einer außergerichtlichen Restrukturierung handelt es sich bei der Eigenverwaltung um ein Insolvenzverfahren. Es stehen daher die Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung (InsO), wie z. B. Sonderkündigungsrechte für Vertragsverhältnisse zur Verfügung und es müssen auf Gläubigerseite keine einstimmigen Entscheidungen erzielt werden. Gleichzeitig gewährt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld. Im Insolvenzverfahren müssen sämtliche Gläubiger einbezogen werden und es gilt das Prinzip der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.
Insolvenz in Eigenverwaltung: Welche Änderungen gab es
zum 01.01.2021 in Bezug auf das Eigenverwaltungsverfahren?Zum 01.01.2021 reformierte der Gesetzgeber mit dem SanInsFoG auch die Eigenverwaltung. Insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung wurden erhöht. Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung ist nunmehr beim Insolvenzgericht eine Eigenverwaltungsplanung einzureichen, die u. a. eine Liquiditätsplanung für die kommenden sechs Monate, ein Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, eine Aufstellung und Erläuterung bestimmter rückständiger Verbindlichkeiten sowie einen Kostenvergleich erfordert.
Wie können wir als Unternehmen eine Eigenverwaltung zur Rettung unserer Firma nutzen?
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht die Sanierung der Passivseite durch einen Schuldenschnitt sowie die gleichzeitige operative Restrukturierung durch die Optimierung von Vertragsverhältnissen. Hinzu kommt die mit dem Insolvenzverfahren verbundene Untersagung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, um ausreichend Zeit zur Restrukturierung zu schaffen. Die Überwindung der Insolvenz kann entweder durch einen Insolvenzplan oder durch eine übertragende Sanierung mittels Asset Deal erfolgen.
Wie ist der Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung?
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung erfordert einen Insolvenzantrag an das zuständige Insolvenzgericht, verbunden mit einem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung und einer Eigenverwaltungsplanung. Das Insolvenzgericht ordnet in der Regel zunächst eine vorläufige Eigenverwaltung an und bestellt einen vorläufigen Sachwalter. Die Geschäftsleitung bleibt in der Eigenverwaltung verwaltungs- und verfügungsbefugt. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung sind die zu diesem Zeitpunkt offenen Verbindlichkeiten beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Die quotale Zahlung auf diese Verbindlichkeiten erfolgt über einen Insolvenzplan oder mit Abschluss des Insolvenzverfahrens nach Verwertung des Vermögens im Fall der übertragenden Sanierung.
Welche Folgen hat die Insolvenz in Eigenverwaltung für unser Unternehmen?
Das Unternehmen wird in der Eigenverwaltung fortgeführt und der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters unterstellt. Die im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens offenen Verbindlichkeiten sind zur Insolvenztabelle anzumelden und werden nur quotal bedient soweit keine Sicherungsrechte bestehen. Das Unternehmen kann mittels übertragender Sanierung (Asset Deal) auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden oder durch Insolvenzplan das Insolvenzverfahren wieder verlassen.
Worin unterscheidet sich das Schutzschirmverfahren von der Regelinsolvenz und von der Eigenverwaltung?
Ein Schutzschirm ist ein besonderes Eigenverwaltungsverfahren. Im Gegensatz zum Regelverfahren, wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen für die Gläubiger in Beschlag nimmt und letztlich die Geschäftsführungsbefugnis übernimmt. Die Geschäftsleitung bleibt selbst verfügungsbefugt. Im Gegensatz zur vorläufigen Eigenverwaltung, ist bei Genehmigung des Schutzschirms klar, dass der Antragsteller bei Antrag noch nicht zahlungsunfähig war und sanierungsfähig ist. Er beabsichtigt zudem im Schutzschirmverfahren, einen Insolvenzplan vorzulegen.
Welche Vorteile bietet ein Schutzschirmverfahren für ein Unternehmen?
Die Geschäftsleitung bleibt verfügungsbefugt und Ziel des Verfahrens ist für alle sichtbar der Fortbestand des Unternehmens. Außerdem zeigt die Annahme des Schutzschirms, dass die Insolvenz vorbereitet wurde und eine Sanierung als aussichtsreich erachtet wird.
Wie lange dauert die Sanierung unseres Unternehmens mit dem Schutzschirmverfahren?
Wenn das Verfahren gut vorbereitet wird, kann die Sanierung in drei bis sechs Monaten gelingen. Dies bedarf aber einem Vorlauf vor Antragstellung, also der rechtzeitigen Befassung mit der Möglichkeit einer Sanierung im Schutzschirmverfahren.
Ist das Schutzschirmverfahren ein Insolvenzverfahren?
Ja, das Schutzschirmverfahren ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren, das auch zur Eröffnung kommen soll. Denn ein Insolvenzplan zur Sanierung und Überwindung der Krise kann nur in einem eröffneten Insolvenzverfahren zur Abstimmung gebracht werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?
Das Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Es muss über einen ordentlich eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügen und ein Gutachten vorlegen können, nach dem im Insolvenzverfahren gute Aussichten auf eine Sanierung bestehen. Weiterhin sollte der Insolvenzplan zumindest schon in seinen Grundzügen vorliegen. Eine vorzulegende Planung muss ausweisen, dass das Unternehmen unter Insolvenzbedingungen für sechs Monate durchfinanziert ist.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Florian Harig
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
+49 (0)511 35 39 55-0
Alexander Reus
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Betriebswirt (VWA)
+49 (0)89 28 78 81-0
Vincenz von Braun
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
+49 (0)89 28 78 81-0
Milestones
- Firma
- Tätigkeitsbereich
- Team
- Jahr
Borbet Solingen GmbH
2022Sachwaltung einer Gesellschaft im Schutzschirmverfahren mit über 650 Mitarbeitern innerhalb einer deutschen Unternehmensgruppe. Produzent von Leichtmetallrädern für Automobilindustrie .
Dauerhafte Betriebsfortführung während der COVID-19-Pandemie und den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rohstoff- und Energiepreise.
Mehrstufiger Sanierungsansatz.
Europoles-Gruppe
2020(Vorläufige) Eigenverwaltung einer Infrastruktur-, Beleuchtungs- und Energieleitungsgruppe mit elf Gesellschaften und zwei ausländischen Beteiligungen mit rund 1.400 Mitarbeiterin. Eintritt in die Geschäftsführung der Muttergesellschaft sowie einer Tochtergesellschaft. Schwerpunkte: Stabilisierung und Fortführung des Geschäftsbetriebes an allen Standorten im Antragsverfahren und im eröffneten Verfahren, übertragende Sanierung der Geschäftsbereiche an verschiedene Erwerber in einem mehrstufigen M&A-Prozess unter Erhalt des Großteils der Arbeitsplätze.
Piraeus-Konzern (ehemals Gess & JR-Gruppe)
2020Eigenverwaltung einer Unternehmensgruppe aus der Leiharbeit und Personalvermittlung im kaufmännischen und gewerblichen Bereich sowie in den Branchen IT, Medizin und Pflege. Fortführung der sieben Gesellschaften mit über 1.300 Mitarbeiter*innen an rund 40 Standorten. Durchführung eines dual-Track-Prozesses (parallele Vorbereitung von Insolvenzplansanierung und Verkauf der Unternehmen). Übertragende Sanierung an einen strategischen Investor unter Erhalt nahezu sämtlicher Arbeitsplätze.
Allco Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
2017Vorbereitung und Durchführung des Eigenverwaltungsverfahrens über ein Handelsunternehmen mit rund 30 Mitarbeitern. Fortführung des Unternehmens und Erstellung eines Insolvenzplans, der den Einstieg eines Investors und die Entschuldung mit Aufhebung des Verfahrens ein Jahr nach Eröffnung ermöglichte.
Barthelmess Gruppe
2017Eigenverwaltung einer Unternehmensgruppe für visuelles Marketing für den Einzelhandel mit insgesamt rd. 170 Mitarbeitern. Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und Eintritt in die Geschäftsführung der Muttergesellschaft und zwei Töchtergesellschaften. Schwerpunkte: Fortführung im Antragsverfahren und im eröffneten Verfahren; Durchführung eines M&A-Prozesses, übertragende Sanierung aus der Insolvenz inklusive Personalabbau mittels Transfergesellschaft.