Abwehr von Anfechtungsansprüchen

In vielen Insolvenzverfahren werden Lieferanten, Dienstleister und Berater des insolventen Unternehmens damit konfrontiert, dass der Insolvenzverwalter die Bezahlung der erbrachten Leistungen zurückfordert (Insolvenzanfechtung nach §§ 129ff. InsO).

Da eine solche Insolvenzanfechtung oft die Leistungszeiträume mehrerer Monate oder gar Jahre umfassen kann, kann die möglichst effiziente Abwehr der Insolvenzanfechtung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein.

Unser Team vertritt bundesweit Mandanten, die sich solchen Ansprüchen ausgesetzt sehen. Um die Ansprüche abzuwehren, arbeiten in unserem Team sowohl Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch Wirtschaftsjuristen, da wir nicht nur die juristische, sondern auch die kaufmännische Seite durchdringen und aufarbeiten, um die Ansprüche möglichst erfolgreich abzuwehren. Für unsere Mandanten werden wir sowohl beratend als auch gerichtlich tätig, um entweder außergerichtlich Verhandlungen oder einen Abwehrprozess vor Gericht zu führen.

Häufig gestellte Fragen

  • Unter welchen Voraussetzungen darf der Insolvenzverwalter anfechten?

    Eine Insolvenzanfechtung erfordert regelmäßig insbesondere Handlungen des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die zu einer Benachteiligung der Insolvenzgläubiger führen.

  • Welche Rolle spielt die Insolvenzanfechtung in einem Insolvenzverfahren?

    Die Insolvenzanfechtung verfolgt das Ziel, vorinsolvenzliche Gläubigerbenachteiligungen zu revidieren und dient damit der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger.

  • Welche Fristen muss der Insolvenzverwalter im Zuge der Anfechtung einhalten? Wann treten Verjährungen ein?

    Die Fristen beginnen regelmäßig am Tag der Stellung des Insolvenzantrags. Die Anfechtung ist für den Zeitraum bis zu 10 Jahre vor diesem Antrag möglich. Die Verjährung eines Anspruchs auf Insolvenzanfechtung entspricht den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Anfechtungsansprüche entstehen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die regelmäßige Verjährung beginnt frühestens mit Abschluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

  • Erfasst die Insolvenzanfechtung nur Zahlungen?

    Die Insolvenzanfechtung erfasst neben Zahlungen auch sämtliche weiteren Rechtshandlungen, die die Gläubigergesamtheit benachteiligen können, wie z.B. Schenkungen.

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