Abwehr von insolvenzrechtlichen Haftungsansprüchen

Die Organe von insolventen Gesellschaften sehen sich in vielen Fällen Haftungsansprüchen ausgesetzt, die vom Insolvenzverwalter wegen angeblich zu später Stellung des Insolvenzantrags geltend gemacht werden. Der Insolvenzverwalter behauptet eine frühere Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und verlangt sämtliche Auszahlungen ab diesem früheren Datum dann als Schadensersatz von den Organen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) zurück.

Je nach Ausgestaltung des Falls können dies Zeiträume von Monaten oder Jahren sein. Die daraus resultierende Anspruchshöhe kann existenzbedrohend werden.

Unser Team vertritt bundesweit Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte gegen Insolvenzverwalter, um die geltend gemachten Haftungsansprüche abzuwehren. Hierbei verfügen wir nicht nur über die erforderliche juristische Spezial-Expertise, sondern arbeiten im Team mit unseren Wirtschaftsjuristen, um auch die kaufmännische Seite der Sachverhaltsaufarbeitung professionell umzusetzen. Denn eine erfolgreiche Haftungsabwehr liegt regelmäßig in einer präzisen juristischen und kaufmännischen Aufarbeitung der Informationen begründet. Hierbei sind wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig, um die Interessen unserer Mandanten in der vorgerichtlichen Verhandlung oder aber auch im Prozess vor Gericht zu vertreten.

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