Restrukturierung –
Aus der Krise eine Chance machen.
Wenn Ihr Unternehmen in eine Krise gerät oder kurz davor steht, unterstützen wir Sie bei der Restrukturierung.




Ukrainekrise stellt Unternehmen vor Probleme
Das geopolitische Umfeld stellt energieintensive Unternehmen derzeit vor erhebliche Probleme. Durch den Ukrainekrieg sind die Energiepreise erheblich gestiegen. Dies führt bei Energieversorgern und produzierenden Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsproblemen.
Die Energiepreisentwicklung trifft auf bereits seit längerem steigende Stahl- und Aluminiumpreise, aufgrund derer produzierende Unternehmen bereits mit steigenden Materialpreisen umgehen müssen. Hinzu kommen erhöhte Frachtkosten, Fachkräftemangel und absehbar zu erwartende weitere Personalausfälle durch den Anstieg der Fallzahlen in der Corona-Pandemie.
Geschäftsleiter und Unternehmer müssen mit diesen Krisen und ihren Folgen umgehen und vorausschauend planen. Für Geschäftsleiter besteht mittlerweile die gesetzliche Verpflichtung zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Sofern absehbaren Krisen nicht entgegengewirkt wird, kann es zu Ersatzansprüchen kommen. Eine krisenerfahrene Restrukturierungsberatung ist bei den aktuellen Entwicklungen daher sowohl auf betriebswirtschaftlicher als auch auf rechtlicher Ebene anzuraten.
Das deutsche Restrukturierungsrecht hat zudem mittlerweile mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen und dem Schutzschirmverfahren geeignete Instrumente, um Krisen wirksam begegnen und überwinden zu können.
Unsere Partner unterstützen Sie gern sowohl bei der Krisenfrüherkennung als auch deren Bewältigung. Unsere Erfahrung mit der Krisenbewältigung bei Unternehmen mit öffentlich-rechtlichen Beteiligten, bei Beihilfeproblematiken sowie im Energiesektor stellen wir dabei gern in den Dienst Ihres Unternehmens.
Restrukturierungsberatung –
lösungsorientiert, durchsetzungsstark und transparent.
Ein sich schnell und dynamisch veränderndes Umfeld stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Regelmäßig wird eine strategische, operative und finanzielle Neuausrichtung notwendig. Kleine Krisenherde können rasch zu existenzgefährdenden Unternehmenskrisen führen. Die Geschäftsleitung ist durch das StaRUG gesetzlich zur Krisenfrüherkennung verpflichtet.
Banken, Finanzierer, Lieferanten, Kunden, Gesellschafter und Arbeitnehmervertreter haben hohe persönliche und gesetzliche Anforderungen an aktuelle Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens, dessen zukünftiges Geschäftsmodell und ein systematisches Controlling und Reporting in der Krise.
Unsere Restrukturierungsberatung ist spezialisiert auf die Erstellung und Plausibilisierung von Sanierungskonzepten (IDW S6), Business- und Finanzplanungen sowie den Aufbau von Controlling- und Reportingprozessen. Im Rahmen unseres Interim Management übernehmen wir Sanierungsverantwortung in der Geschäftsführung und im Vorstand in der Krise und in der Insolvenz. Als Distressed M&A Berater begleiten wir aktiv Familienunternehmen, Family Offices, Finanzinvestoren, Insolvenzverwalter und Treuhänder bei der Veräußerung und beim Kauf von renditeschwachen und insolventen Unternehmen oder Unternehmensteilen.

Markus Fauser,
LL.M. (corp. restruc.)
Partner | Geschäftsführer
Dipl.-Ökonom
Tel.: +49 (0)711 28 42 66-0
Tel.: +49 (0)211 13 65 34-0
markus.fauser@anchor.eu
Neues Gesetz, neue Möglichkeiten – Die präventive Restrukturierung per StaRUG.
Das neue Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist die bedeutendste Reform der deutschen Restrukturierungslandschaft. Die Unternehmen erhalten einen Baukasten an die Hand, um ihre Zukunft zu sichern. Sie bleiben am Steuer und wählen die in Betracht kommenden Instrumente und Maßnahmen selbst aus. Diese präventive Restrukturierung muss nicht öffentlich bekannt gemacht werden.
Alle an einem Tisch – die Sanierungsmoderation.
Bei stockenden Verhandlungen mit Gläubigern kann eine Sanierungsmoderation alle Beteiligten zusammenbringen, um konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Eine Sanierungsmoderation ist nicht öffentlich und Sanierungsvergleiche können gerichtlich bestätigt und anfechtungsfest werden.
Geschützt und handlungsfähig – das Schutzschirmverfahren.
Wenn alle anderen Instrumente nicht ausreichend sein sollten, bietet sich ein Schutzschirmverfahren an. Auch hier behält das Unternehmen die Kontrolle und legt dem Gericht einen Plan vor, mit dem die Krise überwunden werden kann.