Sanierungsoptionen und präventive Restrukturierung (StaRUG)
Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir alle Sanierungsoptionen in den Blick.
Zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann neben klassischen Sanierungsverhandlungen oder einer Sanierungsmoderation auch der kommende Restrukturierungsrahmen das Mittel der Wahl sein, um Insolvenzrisiken zu beseitigen und die aufgebaute Schuldenlast außerhalb eines Insolvenzverfahrens restrukturieren zu können. Kernstück des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmens ist der Restrukturierungsplan. Er setzt die mit den Beteiligten verhandelten Eckpunkte der Sanierung vertraglich und außerinsolvenzlich um.
Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt sich die Frage nach der passenden Sanierungsoption. Hier bieten sich Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung an.
Häufig gestellte Fragen
Der präventive Restrukturierungsrahmen (StaRUG) – was bedeutet die neue Gesetzeslage für Unternehmen in Deutschland?
Mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen im StaRUG haben Unternehmen mit Sitz in Deutschland die Möglichkeit, sich mit ausgewählten Gläubigern in einem gesetzlich strukturierten Verfahren zu restrukturieren. Es sind die Aussetzung und Untersagung von Vollstreckungsmaßnahmen, die Stundung und der Verzicht auf Verbindlichkeiten sowie gesellschaftsrechtliche Maßnahmen möglich. Die wesentlichen Regelungen werden in einem Restrukturierungsplan getroffen und benötigen eine Mehrheit von 75 %.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine präventive Restrukturierung?
Die präventive Restrukturierung über das StaRUG sollte in einer sehr frühen Krisenphase erfolgen. Es dürfen weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung eingetreten sein. Auch für eine ebenfalls im StaRUG geregelte Sanierungsmoderation dürfen noch keine Insolvenzantragspflichten vorliegen. Die Möglichkeiten des StaRUG können auch bei bereits laufenden Finanzierungs- oder Restrukturierungsverhandlungen mit den Stakeholdern genutzt werden.
Wie können wir für unser Unternehmen ein Insolvenzverfahren vermeiden?
Die Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung erfordert die vorausschauende Planung. Der Gesetzgeber hat in § 1 StaRUG die Pflicht zur Schaffung von Systemen zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement geregelt. Es ist daher notwendig, den Prognosezeitraum zur Beurteilung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit von 24 Monaten zu planen.
Wie lange dauert es, einen Restrukturierungsplan auszuarbeiten?
Der zeitliche Aufwand eines Restrukturierungsplans hängt von der Anzahl der Beteiligten und der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte ab. Auch hier gilt, dass möglichst früh mit der Vorbereitung begonnen werden sollte, um nicht in eine Liquiditätskrise zu geraten. Der Restrukturierungsplan kann außergerichtlich und gerichtlich abgestimmt werden. Das schnellstmögliche Verfahren beträgt inklusive Ladungsfristen rund drei Wochen.
Was wird in einem Restrukturierungsplan geregelt?
Ein Restrukturierungsplan gliedert sich in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil. Im darstellenden Teil werden die Krisenursachen und die Maßnahmen zur Beseitigung der Krise sowie eine Vergleichsrechnung zum nächstbesten Alternativszenario erläutert. Im gestaltenden Teil wird geregelt, wie die Rechtsstellung der Planbetroffenen sich ändert. Hier werden Stundungen, Forderungsverzichte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt und haben mit Rechtskraft des Restrukturierungsplans unmittelbar bindende Wirkung.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Florian Harig
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Alexander Reus
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Betriebswirt (VWA)
Milestones
- Firma
- Tätigkeitsbereich
- Team
- Jahr
Europoles-Gruppe
2020(Vorläufige) Eigenverwaltung einer Infrastruktur-, Beleuchtungs- und Energieleitungsgruppe mit elf Gesellschaften und zwei ausländischen Beteiligungen mit rund 1.400 Mitarbeiterin. Eintritt in die Geschäftsführung der Muttergesellschaft sowie einer Tochtergesellschaft. Schwerpunkte: Stabilisierung und Fortführung des Geschäftsbetriebes an allen Standorten im Antragsverfahren und im eröffneten Verfahren, übertragende Sanierung der Geschäftsbereiche an verschiedene Erwerber in einem mehrstufigen M&A-Prozess unter Erhalt des Großteils der Arbeitsplätze.
Piraeus-Konzern (ehemals Gess & JR-Gruppe)
2020Eigenverwaltung einer Unternehmensgruppe aus der Leiharbeit und Personalvermittlung im kaufmännischen und gewerblichen Bereich sowie in den Branchen IT, Medizin und Pflege. Fortführung der sieben Gesellschaften mit über 1.300 Mitarbeiter*innen an rund 40 Standorten. Durchführung eines dual-Track-Prozesses (parallele Vorbereitung von Insolvenzplansanierung und Verkauf der Unternehmen). Übertragende Sanierung an einen strategischen Investor unter Erhalt nahezu sämtlicher Arbeitsplätze.
Private Equity Investor
2017Begleitung Financial Due Diligence buy side unter Restrukturierungsgesichtspunkten.
Aktiengesellschaft Bad Neuenahr
2017Erstellung des Insolvenzplans einer Kurgesellschaft für den Insolvenzverwalter. Der Insolvenzplan sah den Einstieg einer Investorengruppe durch Kapitalschnitt, die gleichzeitige Veräußerung einzelner Immobilien an Dritte, sowie die treuhänderische Verfolgung weiterer Ansprüche zu Gunsten der Gläubigergemeinschaft vor. Nach Bestätigung des Plans erfolgte die erfolgreiche Abwehr von sofortigen Beschwerden. Im Ergebnis konnte die 150 Jahre alte Kurgesellschaft auf diesem Weg erhalten und eine erhebliche Quote an die Gläubiger ausgeschüttet werden.
RENÉ LEZARD Mode GmbH
2017Beratung der vorläufigen Eigenverwaltung im Rahmen der Betriebsfortführung sowie Erstellung eines verfahrensleitenden Insolvenzplans für den Insolvenzverwalter im dual-track Verfahren bei einem Unternehmen aus der Textilbranche mit rund 300 Mitarbeitern. Durch den Insolvenzplan erfolgten die Einbringungen des operativen Geschäftsbetriebs in eine neu gegründete Aktiengesellschaft sowie der Einstieg der Anleihegläubiger und eines weiteren Investors in diese AG.