Sanierungsoptionen und präventive Restrukturierung (StaRUG)

Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir alle Sanierungsoptionen in den Blick.

Zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann neben klassischen Sanierungsverhandlungen oder einer Sanierungsmoderation auch der kommende Restrukturierungsrahmen das Mittel der Wahl sein, um Insolvenzrisiken zu beseitigen und die aufgebaute Schuldenlast außerhalb eines Insolvenzverfahrens restrukturieren zu können. Kernstück des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmens ist der Restrukturierungsplan. Er setzt die mit den Beteiligten verhandelten Eckpunkte der Sanierung vertraglich und außerinsolvenzlich um.

Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt sich die Frage nach der passenden Sanierungsoption. Hier bieten sich Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung an.

Häufig gestellte Fragen

  • Der präventive Restrukturierungsrahmen (StaRUG) – was bedeutet die neue Gesetzeslage für Unternehmen in Deutschland?

    Mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen im StaRUG haben Unternehmen mit Sitz in Deutschland die Möglichkeit, sich mit ausgewählten Gläubigern in einem gesetzlich strukturierten Verfahren zu restrukturieren. Es sind die Aussetzung und Untersagung von Vollstreckungsmaßnahmen, die Stundung und der Verzicht auf Verbindlichkeiten sowie gesellschaftsrechtliche Maßnahmen möglich. Die wesentlichen Regelungen werden in einem Restrukturierungsplan getroffen und benötigen eine Mehrheit von 75 %.

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine präventive Restrukturierung?

    Die präventive Restrukturierung über das StaRUG sollte in einer sehr frühen Krisenphase erfolgen. Es dürfen weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung eingetreten sein. Auch für eine ebenfalls im StaRUG geregelte Sanierungsmoderation dürfen noch keine Insolvenzantragspflichten vorliegen. Die Möglichkeiten des StaRUG können auch bei bereits laufenden Finanzierungs- oder Restrukturierungsverhandlungen mit den Stakeholdern genutzt werden.

  • Wie können wir für unser Unternehmen ein Insolvenzverfahren vermeiden?

    Die Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung erfordert die vorausschauende Planung. Der Gesetzgeber hat in § 1 StaRUG die Pflicht zur Schaffung von Systemen zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement geregelt. Es ist daher notwendig, den Prognosezeitraum zur Beurteilung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit von 24 Monaten zu planen.

  • Wie lange dauert es, einen Restrukturierungsplan auszuarbeiten?

    Der zeitliche Aufwand eines Restrukturierungsplans hängt von der Anzahl der Beteiligten und der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte ab. Auch hier gilt, dass möglichst früh mit der Vorbereitung begonnen werden sollte, um nicht in eine Liquiditätskrise zu geraten. Der Restrukturierungsplan kann außergerichtlich und gerichtlich abgestimmt werden. Das schnellstmögliche Verfahren beträgt inklusive Ladungsfristen rund drei Wochen.

  • Was wird in einem Restrukturierungsplan geregelt?

    Ein Restrukturierungsplan gliedert sich in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil. Im darstellenden Teil werden die Krisenursachen und die Maßnahmen zur Beseitigung der Krise sowie eine Vergleichsrechnung zum nächstbesten Alternativszenario erläutert. Im gestaltenden Teil wird geregelt, wie die Rechtsstellung der Planbetroffenen sich ändert. Hier werden Stundungen, Forderungsverzichte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt und haben mit Rechtskraft des Restrukturierungsplans unmittelbar bindende Wirkung.

Ihre Ansprechpartner

Milestones

  • Firma
  • Tätigkeitsbereich
  • Team
  • Jahr
Weitere laden

Weitere Leistungen von Anchor Rechtsanwälte