Gläubigerberatung

Gläubiger und Finanzierer beraten wir in Krisensituationen ihrer Kunden und vertreten sie auch in Insolvenzverfahren und Gläubigerausschüssen. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, unterstützen wir Finanzierer mit unserer langjährigen Expertise als Insolvenzverwalter auch in der Analyse potentieller Schadens- und Sanierungsszenarien ihrer Darlehensnehmer. Wir bereiten Handlungsoptionen auf, erstellen Vergleichsrechnungen als Entscheidungsgrundlage und schätzen mögliche Anfechtungs- oder Sanierungsrisiken ein.

Wir sichern Unternehmenswerte auch durch flexible Treuhand-Modelle (sog. doppelnützige Treuhand) oder bei Transaktionen als insolvenzrechtlicher Berater in Veräußerungs-Prozessen (Distressed M&A).

In komplexen Sanierungsprozessen koordinieren wir Berater-Teams und Finanzierer zur Sicherung des Sanierungsmehrwerts, beraten Gläubiger bei der Plausibilisierung und Konzeption von Eigenverwaltungen oder Insolvenzplänen von Kunden und vertreten Gläubigerinteressen bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen.

Wir beraten und vertreten Mandanten, die als Anfechtungsgegner in Anspruch genommen werden. Hierbei nutzen wir unsere Expertise und Erfahrung aus der eigenen Tätigkeit als Insolvenzverwalter und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie im Prozess.

Eigenverwaltung aus Sicht des Vertragspartners (pdf)

Häufig gestellte Fragen

  • Zu welchem Zeitpunkt sollten wir uns als Unternehmen zwecks Gläubigerberatung an einen Anwalt wenden?

    Eine Gläubigerberatung empfehlen wir, falls beim Geschäftspartner Krisenanzeichen wie Zahlungsverzögerungen, Lieferschwierigkeiten oder Projektverschiebungen erkennbar werden oder in der Geschäftsbeziehung Sicherungsrechte wie (verlängerter) Eigentumsvorbehalt infrage stehen.

  • Wie kann uns Anchor in der Gläubigerberatung während der Insolvenz eines Geschäftspartners unterstützen beziehungsweise vertreten?

    Im Rahmen des Insolvenzverfahrens eines Geschäftspartners machen wir im Rahmen der Gläubigerberatung ausstehende Forderungen geltend und setzen dabei bestehende Sicherungsrechte gegenüber einem Insolvenzverwalter durch. Wir vertreten auch Gläubigerinteressen als Mitglied in einem Gläubigerausschuss, der den Insolvenzverwalter überwacht und mit diesem die wesentlichen Entscheidungen für die Sanierung eines Unternehmens trifft.

  • Bei der Unternehmensinsolvenz spielen Haftungsfragen und strafbare Fehler eine große Rolle. Wo liegen  Risiken für uns als Gläubiger und wie können wir sie vermeiden?

    Achten Unternehmen in der Krise nicht auf Gläubigergleichbehandlung sowie eine rechtzeitige Insolvenzantragstellung, kann dies auch für Beteiligte Geschäftspartner zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken führen (Beihilfe Insolvenzverschleppung). Im Rahmen unserer Gläubigerberatung definieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten Leitlinien für die Verhandlung und die Unterstützung insolvenzgefährdeter Geschäftspartner, ohne sich anderen Gläubigern gegenüber pflichtwidrig zu verhalten.

  • In welchen Branchen war Anchor bereits als Gläubigerberatung aktiv?

    In der Vergangenheit haben wir im Rahmen der Gläubigerberatung bereits in allen relevanten Branchen Mandanten unterstützt. Neben dem Groß- und Einzelhandel, zählen dazu auch die Bereiche der Industrie, des produzierenden Gewerbes (Maschinenbau/Automotive), Finanzierung inkl. Fintechs, Infrastruktur, Real Estate und Baugewerbe, ebenso wie Dienstleistung, Gesundheitssektor/Health Care oder die Lebensmittelbranche.

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