Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist das Vorverfahren einer angestrebten Sanierung in Eigenverwaltung. Innerhalb des Verfahrens wird der Insolvenzplan erstellt. Ziel dieser Phase ist es, frühzeitig ein tragfähiges Sanierungskonzept zu entwickeln. Während des Verfahrens überwacht ein vorläufiger Sachwalter das Unternehmen.
Anchor unterstützt Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens bis hin zum eröffneten Eigenverwaltungsverfahren.
Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.
Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Schutzschirmverfahren in Frage?
Es droht eine Zahlungsunfähigkeit oder das Unternehmen ist „nur“ überschuldet. Zwingend erforderlich ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht eingetreten und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Mit einem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren müssen dem Gericht zudem folgende Dokumente vorliegen:
- ein Insolvenzantrag inklusive einer detaillierten Planung für die Eigenverwaltung,
- ein Nachweis der Durchfinanzierung über einen Zeitraum von sechs Monaten, (Liquiditätsplan)
- ein fundiertes Konzept zur operativen Durchführung des Verfahrens und
- eine Darlegung der Maßnahmen zur Einhaltung insolvenzrechtlicher Pflichten
Begriffserklärungen.
Vorteile eines Schutzschirmverfahrens
- Der Schuldner hat ein Vorschlagsrecht für den (vorläufigen) Sachwalter. Der Vorschlag darf durch das Gericht nur abgelehnt werden, wenn der Sachwalter offensichtlich ungeeignet ist.
- Zwangsvollstreckungen sind ausgeschlossen.
- Ziel des Verfahrens ist die Sanierung des Unternehmens.
- Über einen Insolvenzplan lässt sich die Passivseite der Bilanz nachhaltig restrukturieren.
- Die Insolvenzordnung ermöglicht es, sich flexibler von belastenden Verträgen zu lösen.
- Durch das Insolvenzgeld werden Lohnkosten für bis zu drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Dadurch wird die Liquidität des Unternehmens entlastet, sodass Zeit für eine Restrukturierung entsteht.
- Auch eine übertragende Sanierung mittels Asset Deal bleibt möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung?
Das Schutzschirmverfahren stellt eine spezielle Variante der Eigenverwaltung dar. Beim Schutzschirmverfahren darf keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Die Eigenverwaltung ist auch bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit möglich. Anders als bei der regulären Eigenverwaltung liegt der Fokus beim Schutzschirmverfahren noch stärker auf der Ausarbeitung des Insolvenzplans. Zudem genießt das Unternehmen ein Vorschlagsrecht bei der Sachwalterbestellungund profitiert oft von einer positiveren Wahrnehmung am Markt.
Wie lange dauert ein Schutzschirmverfahren und wie sind die Erfolgsaussichten?
Wenn das Verfahren gut vorbereitet wird, kann die Sanierung in drei bis sechs Monaten gelingen. Dies bedarf aber eines Vorlaufs vor Antragstellung, also der rechtzeitigen Befassung mit der Möglichkeit einer Sanierung im Schutzschirmverfahren.
Da der Zugang zum Schutzschirmverfahren an hohe gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist und eine enge Begleitung durch erfahrene Experten erfordert, sind die Erfolgsaussichten grundsätzlich gut. Ein Großteil der Verfahren führt zu einer erfolgreichen Sanierung und dem Erhalt des Unternehmens.
Ablauf eines Schutzschirmverfahrens.
- Ein insolvenzerfahrener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation erstellt eine Bescheinigung. Darin wird dargelegt, dass lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist und erklärt, dass die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
- Der Schuldner schlägt dem Insolvenzgericht einen (vorläufigen) Sachwalter vor, der vom Aussteller der Bescheinigung unabhängig ist. Ein Sachwalter begleitet und kontrolliert das Unternehmen während der gesamten Dauer. Wenn der potentielle Sachwalter offensichtlich nicht geeignet ist, kann das Gericht davon abweichen. Andernfalls wird die vorgeschlagene Person zum Sachwalter bestellt.
- Das Insolvenzgericht ordnet die (vorläufige) Eigenverwaltung an.
- Das Insolvenzgericht bestimmt eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans von bis zu drei Monaten.
- Der Schuldner legt dem Insolvenzgericht den Insolvenzplan nach Eröffnung des Verfahrens vor. Der Sachwalter nimmt dazu Stellung. Die Gläubiger stimmen über den Insolvenzplan ab.
- Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben und der Insolvenzplan erfüllt.
Aktuelle Gesetzeslage
Häufige Fragen zum Schutzschirmverfahren:
Ist das Schutzschirmverfahren ein Insolvenzverfahren?
Ja, das Schutzschirmverfahren ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren, das auch zur Eröffnung kommen soll. Denn ein Insolvenzplan zur Sanierung und Überwindung der Krise kann nur in einem eröffneten Insolvenzverfahren zur Abstimmung gebracht werden.
Was bedeutet ein Schutzschirmverfahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Auch im Schutzschirmverfahren übernimmt die zuständige Agentur für Arbeit die Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate (Insolvenzgeld). Im eröffneten Verfahren zahlt das Unternehmen die Löhne und Gehälter.
Was bedeutet ein Schutzschirmverfahren für Gläubiger?
Gläubigern ist es gerichtlich untersagt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Die bei Antragstellung offenen schuldrechtlichen Forderungen bleiben offen. Die Quotenzahlungen werden im Insolvenzplan geregelt.
Was kostet ein Schutzschirmverfahren?
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und den Vermögenswerten ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Wie geht es nach dem Schutzschirmverfahren weiter?
Nach Ablauf des Insolvenzgeldzeitraums folgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Unternehmen reicht dann einen Insolvenzplan ein, um das Verfahren abzuschließen. Alternativ ist eine übertragende Sanierung über einen Asset Deal möglich.
Anchor – Ihr kompetenter Berater beim Schutzschirmverfahren
Warum ist Anchor die richtige Wahl, wenn es um Beratung und operative Unterstützung beim Schutzschirmverfahren geht?
- Ihnen steht ein Team aus Insolvenzrechtlern und Unternehmensberatern während des gesamten Verfahrens zur Seite.
- Wir haben bereits eine Vielzahl von Schutzschirmverfahren als Berater, Geschäftsführer oder Sachwalter unterstützt.
- Wir verfügen über einen branchenübergreifenden Erfahrungsschatz.
- Wir stellen ein Team zusammen, das exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt ist.
- Wir führen das Verfahren lösungsorientiert und transparent für alle Beteiligten durch.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Florian Harig
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Vita
Dr. Florian Harig ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Partner am Hannoveraner Standort der Kanzlei Anchor. Er berät Unternehmen und deren Management in Krisen- und Restrukturierungssituationen. Seine Schwerpunkte liegen auf präventiven Restrukturierungen nach dem StaRUG sowie auf Insolvenzplanverfahren, insbesondere im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Darüber hinaus begleitet er die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten sowie Distressed-M&A-Transaktionen.
Alexander Reus
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Betriebswirt (VWA)
Vita
Alexander Reus ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Betriebswirt und Gründungspartner der Kanzlei Anchor. Er ist am Münchener Standort tätig und berät Unternehmen, Management und Gesellschafter zu insolvenz- und sanierungsrechtlichen Fragestellungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in präventiven Restrukturierungen (inkl. StaRUG) sowie Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren sowie in präventiven Restrukturierungen nach dem StaRUG. Hierzu zählen neben der insolvenzrechtlichen Beratung auch die Umsetzung von Sanierungslösungen und Shareholder Services sowie die Begleitung von Distressed-M&A-Transaktionen mit dem Ziel der Krisenüberwindung.
Vincenz von Braun
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Vita
Vincenz von Braun ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Anchor. Er ist am Münchener Standort tätig und begleitet Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, Insolvenzverfahren sowie präventive Restrukturierungen nach dem StaRUG und berät Unternehmen in Krisen- und Restrukturierungssituationen, einschließlich Treuhandlösungen und Liquidationen. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Immobilienbranche.
Milestones
- Firma
- Tätigkeitsbereich
- Team
- Jahr

Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH
2025Sachwaltung einer gemeinnützigen Gesellschaft für medizinische Versorgung

Allgäu Fresh Foods GmbH & Co. KG
2025Sachwaltung eines Lebensmittelproduzenten von hochwertigen Fleisch- und Wurtswaren

Borbet Solingen GmbH
2022Sachwaltung einer Gesellschaft im Schutzschirmverfahren mit über 650 Mitarbeitern innerhalb einer deutschen Unternehmensgruppe. Produzent von Leichtmetallrädern für Automobilindustrie .
Dauerhafte Betriebsfortführung während der COVID-19-Pandemie und den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rohstoff- und Energiepreise.
Mehrstufiger Sanierungsansatz.

Flughafen Friedrichshafen GmbH
2022Eigenverwaltung eines Regional- und Verkehrsflughafens mit über 100 Beschäftigten. Erstellung und Umsetzung des Sanierungskonzepts unter Berücksichtigung des EU-Beihilferechts. Entschuldung durch einen Insolvenzplan bei Beibehaltung der Gesellschafterstruktur.

Piraeus-Konzern (ehemals Gess & JR-Gruppe)
2020Eigenverwaltung einer Unternehmensgruppe aus der Leiharbeit und Personalvermittlung im kaufmännischen und gewerblichen Bereich sowie in den Branchen IT, Medizin und Pflege. Fortführung der sieben Gesellschaften mit über 1.300 Mitarbeiter*innen an rund 40 Standorten. Durchführung eines dual-Track-Prozesses (parallele Vorbereitung von Insolvenzplansanierung und Verkauf der Unternehmen). Übertragende Sanierung an einen strategischen Investor unter Erhalt nahezu sämtlicher Arbeitsplätze.







