Internationales Insolvenzrecht

Wir beraten unsere nationalen und ausländischen Mandanten auch in internationalen Restrukturierungsfällen oder sonstigen grenzüberschreitenden Fragestellungen rund um das Insolvenzrecht. Ausländische Mandanten unterstützen wir bei Insolvenzsachverhalten in Deutschland und deutsche Mandanten bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen im Ausland. 

Durch unsere Tätigkeit als Insolvenzverwalter, insolvenzrechtliche Berater und Sanierungstreuhänder sind uns nicht nur das deutsche Insolvenzrecht, sondern auch ausländische Insolvenzordnungen bekannt. Darüber hinaus verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk im In- und Ausland. 

Ausländische Mandanten beraten und vertreten wir in Deutschland bei der Anspruchsverfolgung aus ihrer Position als Gläubiger, bei der Herstellung einer insolvenzsicheren Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit insolventen oder insolvenzgefährdeten deutschen Unternehmen, beim Erwerb von Assets aus deutschen Insolvenzverfahren sowie bei der Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen deutscher Insolvenzverwalter. 

Unsere Mandanten profitieren aufgrund unseres internationalen Netzwerks von einer Vielzahl von Kontakten in alle wichtigen Rechtsordnungen. Unsere Kanzlei ist Mitglied des Netzwerks GRIP (Global Restructuring and Insolvency Professionals) und unsere Rechtsanwälte sind u. a. Mitglieder beim International Insolvency Institute, bei INSOL International und INSOL Europe (langjährige Mitgliedschaft in verschiedenen Committees), im Ausschuss für Internationales beim Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e. V sowie im ABI (American Bankruptcy Instituite).

The Debtor Has Assets in Germany: Now What? (pdf)

Häufig gestellte Fragen

  • Was bedeutet internationales Insolvenzrecht?

    Grundsätzlich gilt immer das Insolvenzrecht des Landes, in dem der Insolvenzschuldner seinen Sitz hat, universell, das heißt für Vermögen und Rechtsbeziehungen des Insolvenzschuldners, egal wo diese Vermögensgegenstände liegen und wo der Vertragspartner seinen Sitz hat. Es gibt eine Europäische Insolvenzordnung (EuInsVO), die Ausnahmen von dieser so genannten globalen Wirkung der nationalen Insolvenzrechte regelt, ebenso die sogenannten nationalen internationalen Insolvenzrechte. Diese Ausnahmen sollen vor allem dafür sorgen, dass Personen, die in Ihren eigenen Rechtsordnungen mit einem ausländischen Partner Geschäfte machen, nicht von für sie überraschende Regeln des ausländischen Insolvenzrechts betroffen werden. Beispielsweise gilt für Sicherheiten an Grundstücken immer das nationale Recht des Landes, in dem die Grundstücke liegen vorrangig und eben nicht das Recht des Landes, in dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Eigentümers eröffnet wurde.

  • Wen und was berät Anchor im internationalen Insolvenzrecht?

    Anchor berät im Bereich des internationalen Insolvenzrechts ausländische Unternehmen und Personen sowie Insolvenzverwalter, die mit deutschen Insolvenzverfahren in Berührung kommen. Wir unterstützen ausl. Insolvenzverwalter bei der Sicherung und Verwertung von Vermögen ausländischer Insolvenzschuldner in Deutschland. Wir beraten ausländische Unternehmen, die in Vertragsbeziehungen mit deutschen Insolvenzschuldnern stehen und wissen möchten, welche Auswirkungen die Insolvenz auf die Vertragsbeziehungen hat und was sie tun müssen, um sich zu schützen. Auch beraten wir ausländische Unternehmen, die von deutschen Insolvenzverwaltern in Anspruch genommen werden. Letztlich beraten wir auch ausländische Investoren, die in Deutschland Unternehmen aus Insolvenzverfahren erwerben wollen.

  • Inwiefern betrifft internationales Insolvenzrecht unsere Mandanten?

    Nahezu jeder grenzüberschreitende Sachverhalt, der in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren kommt, ist von den Regeln des internationalen Insolvenzrechts betroffen. Es muss immer geprüft werden, welche Rechtsordnung für den konkreten Sachverhalt zur Anwendung kommt. Hierbei kann es um die Fortgeltung von Verpflichtungen aus mit dem Insolvenzschuldner abgeschlossenen Verträgen und um Beendigungsmöglichkeiten oder auch Fortführungsmöglichkeiten und Rechtssicherheit gehen. Unsere Mandanten fragen sich auch, ob Sicherheiten, die ihnen der Insolvenzschuldner gewährt hat, rechtssicher sind und wie die Verwertung erfolgt. Ein weiteres Thema, mit dem wir oft betraut sind ist, wie sich unsere Mandanten auch vorinsolvenzlich gegenüber einem in der Krise befindlichen Geschäftspartner verhalten sollen, damit sie in der Insolvenz nicht Gefahr laufen, Verluste zu erleiden oder gar bereits vereinnahmte Gelder nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen. Stichwort ist hier die anfechtungssichere Gestaltung von Vertragsbeziehungen. Sollte das einmal streitig sein, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen oder deren Beilegung. Deutschen Unternehmen helfen wir umgekehrt im Ausland bei denselben Fragestellungen, wobei wir in diesen Mandaten auf unser großes internationales Netzwerk bauen können.

  • Wie viele Mandanten hat Anchor schon im internationalen Insolvenzrecht beraten?

    Deutlich über 100, das ist bei für einige unserer Partner und Anwälte ein Teil ihres Tagesgeschäfts.

  • Hat Anchor ein internationales Netzwerk?

    Anchor ist Mitglied des internationalen Insolvenzrechtsnetzwerks GRIP (Global Restructuring and Insolvency Professionals), das in den meisten Ländern Europas sowie Nordamerika ebenso vertreten ist, wie in vielen Ländern Südamerikas und Asiens. Darüber hinaus sind viele unserer Anwälte über internationale Verbände wie INSOL, TMA, IBA, ABI mit zahlreichen weiteren Experten in der ganzen Welt auch persönlich verbunden.


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