Sachwaltung

Aufgrund unserer umfassenden Expertise als Insolvenzverwalter unterstützen wir Unternehmenssanierungen in Eigenverwaltungsverfahren auch als Sachwalter. 

Der Sachwalter wird in der Eigenverwaltung der Geschäftsführung zur Seite gestellt, die am Steuer bleibt, um das Unternehmen in Eigenregie zu sanieren. Der Sachwalter überwacht das Unternehmen aber nicht nur, sondern unterstützt es bei der Fortführung. Anchor hat diese Rolle bereits in vielen ESUG-Verfahren bei Sanierungen in Eigenverwatung erfolgreich unter Beweis gestellt. 

Durch unser Vertrauensverhältnis zu Insolvenzgerichten und Gläubigern unterstützen wir den Sanierungsprozess im professionellen Zusammenspiel mit einer Geschäftsführung in Eigenverwaltung und tragen zum größtmöglichen Sanierungserfolg bei (Vier-Augen-Prinzip).

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Sachwalter und in welchen Fällen und von wem wird er bestellt?

    In Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren verwaltet die Geschäftsleitung des insolventen Unternehmens das Insolvenzverfahren und die Insolvenzmasse mit Unterstützung von Insolvenzexperten selbst. Das Insolvenzgericht bestellt in diesen Fällen einen Sachwalter, der den Schuldner im Sinne der Gläubiger überwacht.

  • Kann Anchor als Sachwalter vorgeschlagen werden?

    Rechtsanwälte von Anchor, die als Insolvenzverwalter tätig sind, können als Sachwalter vorgeschlagen werden. Es ist sinnvoll, diesen Vorschlag mit Anchor, den wesentlichen Gläubigern und dem potentiellen Gläubigerausschuss abzustimmen. Auch sollte mit dem zuständigen Insolvenzgericht vorbesprochen werden, wie es mit Vorschlägen des Insolvenzantragstellers umgeht. In Schutzschirmverfahren ist der Vorschlag des Antragstellers in der Regel für das Gericht bindend.

  • Welche Aufgaben hat ein (vorläufiger) Sachwalter?

    Der vorläufige Sachwalter prüft zunächst im Auftrag des Gerichts, ob die Voraussetzungen einer Eigenverwaltung vorliegen und ob das Unternehmen und die Geschäftsleitung für eine Eigenverwaltung geeignet sind. Er erstattet dem Gericht einen entsprechenden Bericht. Ferner überwacht der Sachwalter die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer insolvenzrechtlichen Pflichten und steht ihr auch als Sparringspartner zur Verfügung. Der Sachwalter führt die Insolvenztabelle und macht Anfechtungsansprüche geltend. In Einzelfällen kann er auch beauftragt werden, bei Verhandlungen zu unterstützen oder einen Insolvenzplan auszuarbeiten.

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