Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung in Hannover

Anchor ist auch in Hannover auf Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung spezialisiert. Die Anwaltskanzlei Anchor ist in der Krise ein vertrauensvoller Partner – und das nicht nur mit rechtlichem, sondern auch betriebswirtschaftlichem Sachverstand.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Die Kanzlei für Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung in Hannover

Als Kanzlei für Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung in Hannover richten wir unsere Beratungsleistung auf juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte aus. Wir sind mit sämtlichen Sanierungsszenarien vertraut, insbesondere aus der Rolle als insolvenzrechtlicher Berater sowie Insolvenz- und Eigenverwalter.

Wir erkennen sämtliche Risiken bei der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung. In Restrukturierungs- und Finanzierungsverhandlungen können Sie sich auf uns verlassen. Sie erhalten von Anchor Hannover ein einzigartiges und auf Sie zugeschnittenes Sanierungskonzept. Darüber hinaus kümmern wir uns selbstverständlich auch um dessen Umsetzung.

Haben Sie vor, Ihre Firma zu verkaufen? Avisieren Sie die Akquisition eines anderen Unternehmens? Wir sind auch hier Ihr Partner während des kompletten Verkaufsprozesses. Als Berater im Bereich Distressed M&A aus Hannover geben wir präzise Handlungsempfehlungen. Neben sämtlichen juristischen Ansätzen vervollständigt eine betriebswirtschaftliche Sichtweise unsere Arbeit, immer unter Gewährleistung höchster Transparenz in der Kommunikation mit allen Stakeholdern.

5 gute Gründe für Anchor:

  • betriebswirtschaftliches und rechtliches Know-how
  • 14 bundesweite Standorte
  • internationale Vernetzung
  • langjährige Erfahrung
  • ausgefeilte Sanierungskonzepte plus operative Maßnahmen-Umsetzung
  • klare Stakeholder-Kommunikation

Unser Leistungsspektrum in der Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung

In allen Teilbereichen der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung verfügen wir bei Anchor über hochspezialisierte Praxiserfahrung und bieten Ihnen so das Komplett-Paket: eine Sanierungs- und Restrukturierungsberatung von A-Z. Dabei helfen uns nicht nur jahrelange Erfahrung in Krisen- und Insolvenzmandaten, sondern spezifische Kenntnisse im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Umfeld. Jede Firma steht vor ihren eigenen Herausforderungen – so auch Ihre. Lassen Sie uns als Experten für Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung den kompletten Prozess begleiten.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Anchor Sanierungsberatung

Sanierungsberatung bei Anchor bedeutet die genaue Analyse Ihres Unternehmens. Das passiert nicht einseitig, sondern gemeinsam. Eine Factbook-Dokumentation unterstützt beim Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Firma. Diese Dokumentation ist die Basis für richtige Prognosen und Entscheidungen.

Unser Leistungspaket zur Sanierungsberatung

  • Präventiver Restrukturierungsrahmen (StaRUG)
  • Restrukturierungsplan
  • Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
  • Insolvenzplan
  • Distressed M&A
  • Internationales Insolvenzrecht

Anchor Restrukturierungsberatung

Mit Ihrer Firma stehen Sie derzeit unter Druck. Lassen Sie uns als Experten damit umgehen. Der Name Anchor steht für professionelle und spezialisierte Restrukturierungsberatung mit kühlem Kopf und ruhiger Hand. Wir konzentrieren uns auf Ihre individuellen Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung sämtlicher aktueller Wettbewerbsbedingungen. Wir haben das große Ganze im Blick.

Das Anchor Leistungspaket zur Restrukturierungsberatung

  • Sanierungskonzepte (IDW S6)
  • Independent Business Reviews (IBR)
  • Option Reviews
  • Business und Finanzplanungen
  • Operative Restrukturierung
  • Post Acquisition Restructuring (PAR)
  • Controlling-, Reporting- und Geschäftsprozesse

Anchor Interim Management

Wir bewahren einen kühlen Kopf und bringen Ruhe in schwierige Situationen. Hierzu gehört eine offene und klare Kommunikation mit sämtlichen Stakeholdern. Während des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses können Sie sich auf unser Anchor Interim Management verlassen. Wir begleiten Sie sowohl auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene und besetzen zeitweise auch wichtige Gremien. Sofern Sie es wünschen, stehen wir Ihnen darüber hinaus als Liquidator zur Seite.

Anchor Interim Management

  • Sanierungsverantwortung im Organ
  • Bereitstellung krisenerfahrener Beiräte und Aufsichtsräte
  • Begleitung und Durchführung von Liquidationen

Experten für Sanierungs- und Restrukturierungsberatung in Hannover

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung. Mit unseren mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an über 14 Standorten stehen wir Ihnen auch in Hannover mit Spezialwissen im juristischen und betriebswirtschaftlichen Bereich zur Verfügung. Wir arbeiten standortübergreifend und können so das passende Team für jede Krise bieten. Sprechen Sie uns an zu Ihrer individuellen Sanierungs- oder Restrukturierungsberatung sowie bei sämtlichen Fragen rund um das Thema Insolvenzrecht.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Ihre Ansprechpartner

Silvio Höfer

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel.: +49 (0)511 353 955-0
silvio.hoefer@anchor.eu

Dr. Florian Harig

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Tel.: +49 (0)511 353 955-0
florian.harig@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2024
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2024
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2024

FAQ

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen.

  • Was versteht man unter dem Begriff „präventiver Restrukturierungsrahmen?

    Unter dem Begriff „präventiver Restrukturierungsrahmen“ versteht man die Umgestaltung bzw. Neuausrichtung eines Unternehmens bei drohender, aber noch nicht eingetretener Insolvenzantragspflicht. Hierzu nutzen wir die Instrumente der StaRUG (Restrukturierungsplan, Verwertungs- und Vollstreckungssperren). Nur durch frühzeitige Gespräche mit den Gläubigern ist es möglich, eine drohende Insolvenz abzuwenden.

  • Wann kann ein Unternehmen den präventiven Restrukturierungsrahmen nutzen?

    Ein Unternehmen kann den präventiven Restrukturierungsrahmen nutzen, wenn sich eine Krise ankündigt und es dadurch von einer Zahlungsunfähigkeit bedroht ist. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten nicht mehr in der Lage ist, fällig werdende Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die sogenannte Insolvenzantragspflicht, also die eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, darf allerdings noch nicht eingetreten sein.

  • Wie lange dauert die Sanierung des Unternehmens mit dem Schutzschirmverfahren?

    Im Schutzschirmverfahren gewährt das Insolvenzgericht dem beantragenden Unternehmen eine Frist von bis zu 3 Monaten, um einen Insolvenzplan vorzulegen. Über diesen Plan wird danach abgestimmt. Es ist möglich, die komplette Sanierung in einem Zeitraum von weniger als 6 Monaten abzuschließen.

  • Was sind die Voraussetzungen, um ein Schutzschirmverfahren beantragen zu können?

    Um ein Schutzschirmverfahren beantragen zu können, bedarf es einer Bescheinigung durch eine in Insolvenzsachen erfahrenen Person. Das kann entweder ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Rechtsanwalt sein. Die Bescheinigung weist aus, dass Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, jedoch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit, vorliegt und eine grundsätzliche Aussicht auf eine Sanierung besteht. Weiterhin bedarf es einer Eigenverwaltungsplanung nach §270a InsO für die Durchführung des Schutzschirmverfahrens.

Weitere Leistungen

Anchor versteht sich als Hybrid aus Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung. Neben dem Bereich Sanierungsberatung umfasst unser Leistungsportfolio folgende weitere Bereiche: