Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung

Mit bundesweit 14 Standorten und 150 Mitarbeitern sind wir Ihr professioneller Ansprechpartner für Insolvenzrecht.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Anchor – Kanzlei für Insolvenzrecht

Als Kanzlei für Insolvenzrecht sind wir mit sämtlichen Themen rund um Krise und Restrukturierung vertraut. Unsere Kernkompetenzen liegen in der Fortführung Ihres Geschäftsbetriebs und der Restrukturierung Ihres Unternehmens. Dabei nutzen wir sämtliche Instrumentarien der Insolvenzordnung: Insolvenzplan, Eigenverwaltung und Schutzschirm. Anchor Rechtsanwälte und Anchor Management treten dabei als Hybrid auf und verbinden rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertise.

Gute Gründe für Anchor:

  • Spezialist für Krisenbewältigung
  • Kenner sämtlicher Krisen-Facetten
  • Experten für Insolvenzrecht
  • Hybrid aus Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung
  • Unternehmerisches Denken
  • Optimale Vernetzung mit 15 bundesweiten Standorten
  • Internationales Netzwerk (GRIP Zugang) in den Bereichen Restrukturierung & Insolvenz

Unsere Leistungen im Bereich Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung

Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren: Als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigte begleiten wir Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren.

Insolvenzplan: Zur konkreten Sanierungsgestaltung konzipieren wir Ihre individuelle Insolvenzplanlösung. Wir verhandeln mit sämtlichen Beteiligten und sind aufgrund jahrelanger Praxis Ihr kompetenter und vertrauensvoller Partner in allen Umsetzungsphasen und -verfahren.

Insolvenzverwaltung: Durch gezielte Restrukturierung erarbeiten wir auch als Insolvenzverwalter Konzepte für Ihre Betriebsfortführung beziehungsweise -stabilisierung. Außerdem entwickeln wir konkrete Sanierungslösungen für Unternehmen jeder Größenordnung und setzen um.

Sachwaltung: Wir wahren die Interessen der Gläubiger durch Überwachung des Insolvenzverfahrens und unterstützen durch unsere Expertise die Restrukturierung des Unternehmens.

Distressed M&A: Durch unsere Erfahrungen in allen Positionen eines Insolvenzverfahrens sind wir in der Lage, Sie beim Kauf aus der Insolvenz nicht nur vertraglich, sondern auch praktisch und strategisch zu beraten. Wir entwickeln Ihre Transaktions-Struktur und setzen sie schnellstmöglich um. Anchor Management begleitet die organisatorische und betriebswirtschaftliche Eingliederung des Unternehmens nach dem Erwerb aus der Insolvenz (PAR – Post Acquisition Restructuring).

Anchor – Kanzlei für Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung

Sie benötigen einen starken Partner, dessen Expertise im Insolvenzrecht und in der Insolvenzverwaltung liegt. Wir sind an 14 Standorten mit 150 Mitarbeitern für Sie da. In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre Situation und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Wir legen Wert auf einen offenen Umgang, damit wir für Ihr Unternehmen gezielt die richtige Lösung finden.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2023
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung

  • Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

    Ein Insolvenzantrag muss spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden (§ 15a InsO). Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Ausnahmen gelten, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten wahrscheinlich ist.

  • Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?

    Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. In einer Gläubigerversammlung (spätestens 3 Monate nach Eröffnung) erläutert der Insolvenzverwalter den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Daraufhin entscheidet die Gläubigerversammlung, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder fortgeführt werden soll. Nach Verwertung des gesamten Vermögens erfolgt die Verteilung des Vermögens auf die Gläubiger. Danach wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.

  • Zum 01.01.2021 wurde die Insolvenzordnung geändert. Was sind die Haupt-Änderungspunkte?

    Die Vorschriften zum Eigenverwaltungsverfahren wurden umfassend reformiert (§ 270 ff.). Die Maximal-Frist zur Antragsstellung bei Überschuldung wurde auf 6 Wochen verlängert. Bestimmungen zur Haftung der Vertretungsorgane wurden für alle Gesellschaftsformen (GmbH, AG) einheitlich in der Insolvenzordnung geregelt (§ 15b InsO). Der Insolvenzplan erfordert von nun an eine Vergleichsrechnung zwischen dem Insolvenzplanverfahren und dem Regelverfahren.

  • Was ist die gesetzlich geforderte Krisen-Früherkennung?

    Die Krisen-Früherkennung aus § 1 StaRUG besagt: Geschäftsleiter müssen seit 01.01.2021 fortlaufend überwachen, ob sich Entwicklungen abzeichnen, die zu einer Insolvenz führen könnten. Sollte dies der Fall sein, müssen sie umgehend geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und an die zur Überwachung berufenen Organe (z. B. Aufsichtsrat) berichten. Hierbei kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund von Bedeutung sein (Prognosezeitraum 24 Monate).

Weitere Leistungen

Anchor ist nicht nur im Insolvenzrecht und der Insolvenzverwaltung für Sie da. Wir bieten Ihnen außerdem professionelle Anwalts- und Management-Leistungen in folgenden Bereichen: