Insolvenzberatung

Anchor ist Ihr erster Ansprechpartner für Insolvenzberatung. Sprechen Sie vertrauensvoll mit uns zu sämtlichen rechtlichen Belangen. Wir beraten Sie umfassend und kompetent.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Anchor – Ihre Kanzlei für Insolvenzberatung

Als Kanzlei für Insolvenzberatung sind wir nicht nur rechtlich, sondern vor allem praktisch, taktisch und strategisch für Sie da. Wir zeigen Ihnen frühzeitig mögliche Handlungsoptionen zur Insolvenzvermeidung auf und überwachen gemeinsam mit Ihnen Insolvenz-Antragspflichten und Haftungsrisiken. Wir gestalten die Krisenüberwindung und sind Moderatoren bei der Zusammenführung unterschiedlicher Interessen.

Gute Gründe für Anchor:

  • Experten im Bereich der Krisenbewältigung
  • Erfahrung mit sämtlichen Krisen-Arten
  • Insolvenzverwaltung und -beratung aus einer Hand
  • Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung zugleich
  • Unternehmergeist
  • 15 Standorte und 150 Mitarbeiter
  • Umfassendes Netzwerk auf internationaler Ebene – mit GRIP Zugang

Unsere Leistungen im
Bereich Insolvenzberatung

Unsere Leistungen umfassen die kompletten Bereiche Insolvenzrecht und Insolvenzberatung. Als Kanzleiboutique sind wir jederzeit auf dem aktuellen Stand des Insolvenzrechts und können zielgenau auf die aktuellen Herausforderung Ihres Unternehmens eingehen und konkrete Handlungsoptionen für Sie entwickeln.

Management, Gesellschafter & Gläubigerberatung: Wir beraten Gläubiger, Management und Gesellschafter in der Krise des Unternehmens. Wir gestalten Lösungen und vermeiden gemeinsam mit Ihnen Haftungsrisiken. Durch die Erarbeitung von Risikoanalysen und Vergleichsszenarien (Option Review) können wir konkrete Aussagen zu beabsichtigten Sanierungs-Optionen, Transaktionen, Desinvestments, Liquidationen und doppelnütziger Treuhand treffen.

Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung & Insolvenzplan: Bei der Konzeption und Vorbereitung zukunftsfähiger Sanierungsoptionen für Ihr Unternehmen sind wir ein erfahrener Partner. Unsere Sanierungseinheiten arbeiten standortübergreifend und kümmern sich um die unverzügliche Abwicklung. Wir sind als Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung zugleich für Sie tätig und können dadurch sowohl rechtliche, als auch unternehmerische Entscheidungen treffen.

Distressed M&A, Treuhand-Modelle & Liquidation: Wir begleiten Investoren bei Akquisitionen von Unternehmen aus und in Krisensituationen. Zudem beraten wir Sie in geeigneten Fällen bei der Entwicklung und Umsetzung der nötigen Strukturen für Liquidationen und doppelnützige Treuhandschaften.

Sanierungsarbeitsrecht: Durch jahrelange Erfahrung sind wir in der Lage, Risiken zu beherrschen und Interessen auszugleichen. Professionell verhandeln wir ausgewogene Sozialpläne und Sanierungs-Tarifverträge.

Risikovorsorge, Anfechtungs- & Haftungsansprüche: Neben der eingehenden Risikoanalyse und Entwicklung geeigneter Handlungs-Alternativen prüfen wir die Gesellschafts- und Gesellschafterstrukturen. Haftungs- und Anfechtungsansprüche können wir durch zielgenaue Analysen vermeiden oder abwehren.

Internationales Insolvenzrecht: Als Experten für Internationales Insolvenzrecht können wir sämtliche Gläubigerrechte in grenzüberschreitenden Restrukturierungsmaßnahmen und Verfahren durch unser internationales Netzwerk (GRIP – GLOBAL RESTRUCTURING AND INSOLVENCY PROFESSIONALS) wahrnehmen.

Anchor – Ihre Kanzlei für
Insolvenzrecht und Insolvenzberatung

Die Experten von Anchor sind an 15 Standorten mit 150 Mitarbeitern für Sie da. Lernen Sie uns als Ihren starken Partner für Insolvenzrecht und Insolvenzberatung kennen und profitieren Sie von unserem Know-How. Während unseres ersten gemeinsamen Gesprächs beginnen wir mit der Analyse der Ausgangssituation und eruieren den Handlungsbedarf. Ein offener Umgang mit Ihnen und allen Stakeholdern hat für uns höchste Priorität. Gemeinsam führen wir Ihr Unternehmen aus der Krise!

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2023
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Insolvenzberatung

  • Was ist ein Schuldenschnitt?

    Mit einem Schuldenschnitt ist der Verzicht von Gläubigern auf Teile ihrer Forderungen im Rahmen eines Vergleichs, eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG oder einem Insolvenzplan gemeint. Aus dem Verzicht ergeben sich steuerrechtliche Folgen, da er in der Regel zu einem Buchgewinn führt. Sprechen Sie mit uns zu allen Fragen rund um Insolvenzberatung.

  • Was ist eine Insolvenzanfechtung?

    Ein Insolvenzverwalter – in der Eigenverwaltung ein Sachwalter – können nach den §§ 129 ff. InsO Rechtshandlungen des Schuldners aus der Zeit vor Eröffnung des Verfahrens anfechten, wenn diese zu einer aufgrund der nahenden Insolvenz ungerechtfertigten Verkürzung der Insolvenzmasse führten. Die Gläubigergleichbehandlung soll wieder hergestellt werden, indem die Zahlungen oder Gegenstände zur Masse zurückgeführt werden. Im Rahmen der Insolvenzberatung informier

  • Wie haftet die Geschäftsleitung bei Vorlage von Insolvenzgründen?

    Der Geschäftsführer kann etwa für Zahlungen haften, die nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht geleistet wurden. Zudem kann eine strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung wegen Insolvenzverschleppung oder Betrugs in Betracht kommen. Außerdem haftet die Geschäftsleitung unter bestimmten Voraussetzungen für Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten der Gesellschaft. Erfahren Sie mehr Im Rahmen der Insolvenzberatung.

Weitere Leistungen

Lernen Sie unsere professionellen Anwalts- und Management-Leistungen in folgenden Bereichen kennen: