Was bedeutet Insolvenz in Eigenverwaltung
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Überwindung ihrer finanziellen Krise selbst (mit) zu steuern. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und übernimmt die Verantwortung für den Sanierungsprozess. Das Insolvenzgericht stellt jedoch einen Sachwalter zur Seite, der den Ablauf überwacht und die wirtschaftliche Entwicklung prüft. Diese Form der Insolvenz ist eine Alternative zur klassischen Fremdverwaltung, bei der ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt.
Wie lange dauert eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Vermögenssituation, Anzahl der Gläubiger und deren Kooperation sowie dem gewählten Sanierungskonzept. Ein solches Verfahren kann einige Monate bis mehrere Jahre dauern. Mögliche Ergebnisse sind ein Insolvenzplan, der eine Einigung mit den Gläubigern ermöglicht oder der Verkauf des Unternehmens.
Welche Folgen hat die Eigenverwaltung für Mitarbeiter?
Mitarbeiter erhalten in den ersten drei Monaten Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Bis zur Insolvenzeröffnung gelten die üblichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB oder die vertraglich vereinbarten Regelungen. Es gelten andere Regeln als in einem Regelinsolvenzverfahren.
Welche Folgen hat die Eigenverwaltung für Gläubiger?
Auch in der Eigenverwaltung ist das vorrangige Ziel die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Gleichzeitig wird ein Sanierungskonzept umgesetzt. Gläubiger können ihre Forderungen anmelden und an einem Insolvenzplan mitwirken.
Was bedeutet vorläufige Eigenverwaltung?
Die vorläufige Eigenverwaltung beginnt mit dem Insolvenzantrag und endet mit der Verfahrenseröffnung. In dieser Phase bestellt das Gericht einen vorläufigen Sachwalter, der die Geschäftsführung überwacht. Die Agentur für Arbeit zahlt in dieser Zeit das Insolvenzgeld.
Wer kann Eigenverwaltung beantragen?
Nur das Unternehmen selbst kann eine Eigenverwaltung beantragen. Gläubiger haben kein Antragsrecht. Das Insolvenzgericht kann den Antrag ablehnen oder eine bereits angeordnete Eigenverwaltung aufheben, wenn Nachteile für die Gläubiger zu erwarten sind.
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Über den Autor
Alexander Reus
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht | Betriebswirt (VWA)
- Ausbildung zum Industriekaufmann BMW AG
- Studium der Rechtswissenschaften in München (LMU)
- Betriebswirtschaft in München (VWA)
- Wellensiek Rechtsanwälte, München
- Gründungspartner Anchor Rechtsanwälte