Restrukturierung in der Autoindustrie
Die Restrukturierung in der Automobilindustrie gewinnt angesichts des tiefgreifenden Wandels zunehmend an Bedeutung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle an neue Technologien, veränderte Marktbedingungen und steigenden Kostendruck anzupassen.




Strukturwandel in der Automotive Branche und Marktdruck
Die Automobilindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der durch Elektromobilität, Digitalisierung, geopolitische Veränderungen und einen zunehmend intensiven internationalen Wettbewerb geprägt ist. Hersteller, Zulieferer und Dienstleister stehen unter erheblichem Transformations- und Kostendruck, verstärkt durch strengere Klimaziele, steigende Energie- und Rohstoffpreise sowie die Folgen globaler Krisen.
Besonders die Transformation zur Elektromobilität verändert die Wertschöpfungsketten grundlegend: Während klassische Komponenten an Bedeutung verlieren, gewinnen Batteriesysteme, Software und digitale Technologien zunehmend an Relevanz. Dies stellt insbesondere spezialisierte Automobilzulieferer vor erhebliche Herausforderungen und erhöht den Restrukturierungsbedarf.
Zusätzlich verschärfen neue Wettbewerber – insbesondere aus China – sowie anhaltende Störungen globaler Lieferketten den Druck auf die Branche. Unternehmen sind daher gefordert, ihre Kostenstrukturen zu optimieren, ihre Innovationsfähigkeit zu stärken und Risiken in Lieferketten frühzeitig zu erkennen und aktiv zu steuern.
Typische Krisenursachen bei Automobilunternehmen
Unternehmenskrisen bei Automobilunternehmen entstehen meist durch ein Zusammenspiel externer und interner Faktoren. Typische Ursachen sind:
- Konjunkturelle Schwankungen, geopolitische Spannungen und steigende Energiepreise
- Rückläufige Absatzzahlen und sinkende Margen bei gleichzeitig hohen Fixkosten
- Hohe Investitionsbedarfe im Zuge der Transformation zur Elektromobilität
- Zu späte Anpassung an technologische Entwicklungen und Festhalten an überholten Geschäftsmodellen
- Starke Abhängigkeit von einzelnen OEMs mit direkten Auswirkungen entlang der Lieferkette
- Defizite in der Digitalisierung sowie ineffiziente Produktions- und Geschäftsprozesse
- Schwaches Liquiditätsmanagement und fehlende Diversifikation von Produkten und Märkten
Frühwarnzeichen einer Unternehmenskrise
Unternehmenskrisen entwickeln sich in der Regel schleichend und verlaufen typischerweise in Phasen.
Eine frühzeitige Identifikation von Warnsignalen ist entscheidend, um rechtzeitig gegenzusteuern, die Handlungsfähigkeit zu sichern und Haftungsrisiken zu vermeiden. Zu den wichtigsten Frühwarnindikatoren zählen unter anderem
- sinkende Eigenkapitalquoten
- steigende Verschuldung
- Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Finanzmitteln
- steigende Lagerbestände bei gleichzeitig sinkendem Absatz.
Hier kommt es darauf an, die richtigen Anzeichen zu erkennen und zu deuten. Anchor ist als Expertenteam mit wirtschaftlicher und juristischer Expertise dabei ein verlässlicher Partner und steht bereits bei den ersten Krisenanzeichen zur Verfügung.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Je nach Krisenstadium stehen Unternehmen unterschiedliche Sanierungsinstrumente zur Verfügung, die von außergerichtlichen Lösungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren reichen. Ziel ist es stets, die wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen und eine Insolvenz möglichst zu vermeiden oder – falls erforderlich – rechtlich geordnet umzusetzen.
Die Experten von Anchor stehen Unternehmen sowohl bei der Identifikation des geeigneten Sanierungsinstruments als auch bei dessen praktischer Umsetzung kompetent zur Seite.
Außergerichtliche Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung ist häufig der erste Schritt zur Stabilisierung eines Unternehmens. Ziel ist es, im Konsens mit den wesentlichen Gläubigern tragfähige Lösungen zu entwickeln. Da kein gerichtliches Verfahren erforderlich ist, bleibt die Restrukturierung außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Gleichzeitig können individuelle, maßgeschneiderte Lösungen verhandelt werden, die auf die spezifische Unternehmenssituation zugeschnitten sind.
Restrukturierung nach StaRUG
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht ein modernes Instrument zur Verfügung, das eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglicht. Voraussetzung ist das Vorliegen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, nicht jedoch einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit.
Kern des Verfahrens ist ein Restrukturierungsplan, der auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden kann.
Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren für Unternehmen in einer frühen Krisenphase. Es setzt voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, sondern lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Das Verfahren gewährt einen zeitlich begrenzten Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und schafft damit Planungssicherheit. Die Geschäftsführung bleibt, ähnlich wie in der Eigenverwaltung, handlungsfähig und kann die Restrukturierung aktiv steuern.
Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung ermöglicht es Unternehmen, ein Insolvenzverfahren in eigener Regie durchzuführen. Voraussetzung ist in der Regel das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen eigenverantwortlich weiter, während ein gerichtlich bestellter Sachwalter den Prozess überwacht. Dieses Verfahren bietet einen hohen Gestaltungsspielraum, ermöglicht eine Sanierung unter Insolvenzschutz und sichert gleichzeitig den Erhalt von Know-how sowie die operative Kontinuität.
Regelinsolvenzverfahren
Sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Eigenverwaltung nicht erfüllt, wird ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. In diesem Fall übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen.
Der Insolvenzverwalter analysiert die wirtschaftliche Situation und prüft, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs sinnvoll ist oder eine geordnete Verwertung erfolgen muss. Ziel ist es, eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Unternehmensbereiche zu erhalten.
So unterstützt Anchor Unternehmen in der Automobilindustrie
Krisensituationen in der Automobilbranche verlangen mehr als Beratung – sie erfordern Entscheidungsstärke, branchenspezifisches Know-how und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Anchor Rechtsanwälte und Anchor Management verfügen über langjährige Erfahrung mit Unternehmen der Automobilindustrie aus allen Abschnitten der Lieferkette.
Als Hybrid aus Rechtsanwaltskanzlei und Unternehmensberatung begleiten wir Unternehmen nicht nur rechtlich und betriebswirtschaftlich – wir übernehmen auf Wunsch auch operative Verantwortung: als Interimsmanager, Sanierungsgeschäftsführer oder Insolvenzverwalter. So stellen wir sicher, dass notwendige Maßnahmen nicht nur entwickelt, sondern auch konsequent umgesetzt werden.
Häufige Fragen
Ab wann sollte ein Automobilunternehmen externe Unterstützung hinzuziehen?
Je früher, desto mehr Handlungsoptionen bleiben offen. Viele Unternehmen warten zu lang – oft bis kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Sinnvoll ist eine frühzeitige Analyse bereits bei ersten Liquiditätsengpässen, Auftragsrückgängen oder wenn Verhandlungen mit Kreditgebern stocken.
Was unterscheidet Anchor von einer klassischen Unternehmensberatung oder Anwaltskanzlei?
Anchor ist ein Hybrid: Rechtsanwaltskanzlei und Unternehmensberatung unter einem Dach. Das bedeutet, rechtliche und betriebswirtschaftliche Maßnahmen werden nicht separat entwickelt, sondern von Anfang an verzahnt. Darüber hinaus übernimmt Anchor bei Bedarf selbst operative Verantwortung – etwa als Interimsmanager oder Insolvenzverwalter.
Welche Sanierungsoptionen gibt es für Automobilzulieferer konkret?
Die Bandbreite reicht von der außergerichtlichen Restrukturierung über das StaRUG-Verfahren und die Eigenverwaltung bis hin zur übertragenden Sanierung (Distressed M&A). Welche Option die richtige ist, hängt von der Liquiditätslage, der Stakeholder-Struktur und dem verfügbaren Zeitfenster ab.
Kann Anchor auch internationale Strukturen – etwa ausländische Tochtergesellschaften – einbeziehen?
Ja. Gerade in der Automobilbranche mit ihren oft internationalen Lieferketten und Konzernstrukturen ist grenzüberschreitende Restrukturierungserfahrung entscheidend. Anchor verfügt über Expertise im internationalen Insolvenzrecht und hat bereits Verfahren mit Gesellschaften auf mehreren Kontinenten begleitet.
Was passiert mit den Mitarbeitenden im Restrukturierungsprozess?
Das Sanierungsarbeitsrecht ist ein zentraler Bestandteil jeder Restrukturierung. Anchor berät sowohl zur sozialverträglichen Gestaltung von Personalmaßnahmen als auch zur Verhandlungsführung mit Betriebsrat und Gewerkschaften – mit dem Ziel, das Unternehmen zu stabilisieren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Ansprechpartner

Markus Fauser, LL.M. (corp. restruc.)
Partner | Geschäftsführer
Dipl.-Ökonom
Tel.: +49 (0)711 284 266-0
Tel.: +49 (0)211 136 534-0
markus.fauser@anchor.eu

Silvio Höfer
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Milestones

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2024Sachwaltung eines Herstellers von Kunststofftechnik und Formenbau für zahlreiche Automobilhersteller mit zwei Standorten und 265 Mitarbeitern.

Boryszew Kunststofftechnik Deutschland GmbH
2025Insolvenzverwaltung eines Herstellers von Kunststoff- und Zinkdruckguss-Komponennten für die Automobilindustrie

Autohaus Lackermann GmbH
2025
Westpoint Motorcycles
2024Insolvenzverwaltung eines etablierten Motorradhändlers mit über 20 Jahren Erfahrung
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pepper motion GmbH
2024Sachwaltung eines Entwicklers und Systemintegrators von Antriebssystemen für Elektrifizierung neuer und gebrauchter LKW, Busse und Sonderfahrzeuge.







