Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Ziel ist die frühzeitige Erarbeitung eines Sanierungskonzepts. Während des Verfahrens überwacht ein vorläufiger Sachwalter das Unternehmen.
Wie lange dauert ein Schutzschirmverfahren?
In der Regel dauert ein Schutzschirmverfahren zwischen drei und sechs Monaten.
Was sind die Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren?
Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig sein, sondern nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit aufweisen. Zudem muss eine Sanierung realistisch erscheinen.
Um das Verfahren zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ein Antrag auf Insolvenzeröffnung mit Eigenverwaltungsplanung
- Ein Liquiditätsplan für sechs Monate
- Ein Konzept zur Verfahrensdurchführung
- Eine Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung insolvenzrechtlicher Pflichten
Welche Vorteile bietet ein Schutzschirmverfahren?
- Das Unternehmen kann den Sachwalter vorschlagen. Eine Ablehnung ist nur bei klarer Ungeeignetheit möglich.
- Löhne und Gehälter werden bis zu drei Monate durch die Agentur für Arbeit übernommen (Insolvenzgeld).
- Die Passivseite der Bilanz kann durch einen Insolvenzplan restrukturiert werden.
- Verträge können nach den Vorgaben der Insolvenzordnung beendet werden.
Was kostet ein Schutzschirmverfahren?
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und den Vermögenswerten ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Wie geht es nach dem Schutzschirmverfahren weiter?
Nach Ablauf des Insolvenzgeldzeitraums folgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Unternehmen reicht dann einen Insolvenzplan ein, um das Verfahren abzuschließen. Alternativ ist eine übertragende Sanierung über einen Asset Deal möglich.
Schutzschirmverfahren vs. Eigenverwaltung
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Im Unterschied zur vorläufigen Eigenverwaltung liegt der Fokus auf einem Insolvenzplan. Zudem kann das Unternehmen den Sachwalter vorschlagen. Auch die Außenwirkung ist meist positiver.
Lassen Sie sich von Anchor beraten
Wir sind eine Kombination aus Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung. Mit 15 Standorten und über 150 Mitarbeitern bieten wir umfassende Expertise im Schutzschirmverfahren. Unser interdisziplinäres Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Sanierung erfolgreich zu gestalten.
Noch Fragen zum Schutzschirmverfahren?

Über den Autor
Dr. Florian Harig
Partner | Geschätfsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht