Krisenfrüherkennung im Unternehmen
26.01.2026
Unternehmen geraten selten über Nacht in die Krise. Umso wichtiger ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, bevor es zu spät ist.
Anchor-Partner Dr. Christoph Herbst erläutert, worauf Geschäftsführer bei der gesetzlichen Pflicht zur Krisenfrüherkennung achten müssen.
Transkript
Interviewender: „Unternehmen geraten selten über Nacht in die Krise. Darum gilt, früh erkennen, bevor es zu spät ist. Worauf es zu achten gilt, erklärt Dr. Christoph Herbst; Rechtsanwalt bei Anchor.“
Dr. Christoph Herbst: „Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung betrifft alle haftungsbeschränkten Gesellschaften, also jede GmbH. Für das Management ist es wichtig, frühzeitige Risiken, die die Liquidität gefährden, zu erkennen, sie zu bewerten und in die Planung einzubeziehen. Nur mit einer verlässlichen Liquiditätsplanung können drohende Insolvenzgründe, wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, rechtzeitig erkannt werden.“
Interviewender: „Also wer zu spät reagiert, gefährdet das Unternehmen und sich selbst?“
Dr. Christoph Herbst: „Genau. Krisenfrüherkennung ist auch persönliche Haftungsschutz. Sie erlaubt es dem Geschäftsführer früh gegenzusteuern und wenn nötig, das Geschäftsmodell anzupassen bevor Risiken existenzbedrohend werden. Dafür braucht es klar Planungsprozesse und eine enge Abstimmung mit Beiräten und Gesellschaftern; nur wer Liquiditätsrisiken laufend überwacht, bleibt handlungsfähig.“

Dr. Christoph Herbst
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tel.: +49 (0)89 287 881-0