Insolvenzberatung in Augsburg

Sie möchten eine Insolvenz vermeiden oder sind bereits an dem Punkt, dass ein Insolvenzantrag eröffnet werden muss? Anchor ist die auf Insolvenzberatung spezialisierte Kanzlei in Augsburg. Mit langjähriger Erfahrung und größter Kompetenz kümmern wir uns um sämtliche unternehmerische und juristische Fragen in der Krise. 

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Kanzlei für Insolvenzberatung in Augsburg 

Getreu unserer Philosophie „Krisen vermeiden – Krisen meistern“ unterstützen wir in Augsburg mit Rat und Tat bei der Vermeidung und bei der Bewältigung einer Insolvenz. Neben der Klärung rechtlicher Fragen entwickeln wir Strategien, um eine drohende Insolvenz  in geeigneten Fällen zu vermeiden und die Krise zu überwinden. Sollte ein Insolvenzantrag unvermeidlich sein, haben wir die Antragsfristen im Blick und unterstützen unsere Mandanten dabei, die Insolvenz unter Einbezug aller Interessenslagen zur Sanierung des Unternehmens zu nutzen. 

Bei der Antragsstellung sind sowohl der richtige Zeitpunkt, als auch die Vollständigkeit der Angaben wichtig. Dies gilt bei Überschuldung und bei Zahlungsunfähigkeit, so dass das Insolvenzgericht ein Verfahren überhaupt eröffnen kann. Als erfahrene Insolvenzkanzlei erläutern wir die Fristen, entwickeln eine Strategie und unterstützen unsere Mandanten bei der Insolvenzantragsstellung. Unsere Rechtsanwälte in Augsburg sind die richtigen Partner für die mögliche Abwendung und für die Eröffnung einer Insolvenz. Mit Sachverstand und Expertise steht unsere Insolvenzberatung in Augsburg an der Seite des Unternehmens.

Die besten Gründe für Anchor:

Warum Sie sich mit Ihrem Unternehmen für Anchor entscheiden sollten? Weil wir langjährige Kompetenz in diesen Bereichen bieten:

  • Erfahrung bei Bewältigung von Krisen jeder Art
  • Anchor = Anwaltskanzlei + Unternehmensberatung
  • Unternehmergeist
  • 14 Standorte
  • 150 Mitarbeiter
  • Internationales Netzwerk mit GRIP-Zugang

Unsere Leistungen am Standort Augsburg im Überblick 

Wir sind starke Partner, die im Insolvenzrecht immer auf dem aktuellen Stand sind und die mit Kompetenz und Know-how auf unterschiedliche Unternehmensanforderungen reagieren. Die Erfahrung aus der Beratung von Gläubigern, Gesellschaftern und Management bietet den Vorteil, Haftungsrisiken zu vermeiden und einen kompetenten Lösungsansatz für den Weg aus der Krise zu entwickeln. Da alle Handlungsoptionen spezifisch für das jeweilige Unternehmen entwickelt werden, sind sie in der Praxis umsetzbar und können die drohende Insolvenz im besten Fall abwenden.

Eine gute, zuverlässige und hilfreiche Insolvenzberatung in Augsburg erkennen Sie daran, dass Sie Antworten auf sämtliche rechtliche und strategische Fragen erhalten. Das Ziel von Anchor ist es, die bestmögliche Sanierungsoption des Unternehmens herauszuarbeiten und umzusetzen. 

Unternehmerisches Denken, der Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten und die Risikobeherrschung sind Kernkompetenzen, auf die Sie sich bei uns am Standort Augsburg verlassen können. Unsere erfahrene Insolvenzkanzlei konzipiert SchutzschirmverfahrenEigenverwaltung und einen Insolvenzplan. Sowohl die rechtliche Beratung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte, als auchdie betriebswirtschaftliche Beratung zur Sanierung des Unternehmens sind in unserem Leistungsspektrum.

Wir erstellen Risikoanalysen, auf deren Basis geeignete Strategien für die Insolvenzvermeidung oder die gerichtliche Sanierung entwickelt werden. Um Haftungs- und Anfechtungsansprüche abzuwehren, ist die Analyse möglicher und vorhandener Risiken eine maßgebliche Basis. In der Insolvenzberatung und Insolvenzverwaltung ist Anchor nicht nur deutschlandweit sondern auch international vernetzt. In einer globalisierten Welt ist es notwendig, auch das internationale Insolvenzrecht zu kennen, um bei Restrukturierungsmaßnahmen auf globaler Ebene beraten und vertreten zu können. Anchor verfügt über ein großes und starkes Netzwerk und zahlreiche Partner, die im internationalen Insolvenzrecht unterstützen und die sowohl das deutsche, als auch das internationale Recht in der Vorbereitung und Abwicklung von Insolvenzen beherrschen. 

Anchor – Ihr starker Partner in schwierigen Zeiten

Wenn es um eine Insolvenz geht, beraten wir umfassend und ausführlich. Nutzen Sie die Gelegenheit, uns in unserer Insolvenzkanzlei in Augsburg zu besuchen. Nachdem Sie uns Ihr Anliegen erläutert und unseren Experten einen Einblick gegeben haben, beraten wir rechtlich und strategisch. 

Ihre Ansprechpartner

Michael Verken
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator

Tel.: +49 (0)881 901 090-0
michael.verken@anchor.eu

Dr. Alexander Zarzitzky
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Tel.: +49 (0)89 287 881-0
alexander.zarzitzky@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2024
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023

FAQs zur Insolvenzberatung in Augsburg

  • Was bedeuten die Begriffe Aussonderung beziehungsweise Absonderung?

    Eine Aussonderung bezeichnet die Herausgabe von Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Zur Aussonderung berechtigt sind Personen, von denen der Schuldner einen Gegenstand in Besitz hat. Sie müssen belegen, dass der Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Absonderung beschreibt das Recht eines Insolvenzgläubigers zur bevorzugten Befriedigung seines Anspruchs aus einem Gegenstand, der zur Insolvenzmasse gehört. Der Anspruch muss zuvor, z.B. durch ein rechtsgeschäftliches oder gesetzliches Pfandrecht am Gegenstand, gesichert worden sein.

  • Was ist eine Insolvenzanfechtung?

    Eine Insolvenzanfechtung ist die Rückforderung von liquiden Mitteln oder sonstigen Vermögensgegenständen, die der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    • veräußert
    • weggegeben oder
    • aufgegeben

    hat und dadurch die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Zweck der Insolvenzanfechtung ist die Sicherung des Vermögens des Schuldners zur Befriedigung der Gläubigergemeinschaft.

  • Was ist ein Prüftermin?

    Im Prüftermin vor dem Insolvenz-Gericht werden alle Forderungen, die von Gläubigern zur Insolvenztabelle angemeldet wurden auf Folgendes geprüft:

    • ob und in welcher Höhe sie bestehen und
    • in welchem Rang die einzelnen Forderungen zueinanderstehen.

    Forderungen, deren Bestehen von einem Beteiligten bestritten wird, müssen im Prüftermin erörtert werden. Erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin können die Insolvenzgläubiger Quotenzahlungen erhalten.

  • Was ist ein Schlusstermin?

    Im Anschluss an die Verwertung der letzten Vermögensgegenstände bestimmt das Gericht einen Schlusstermin. Im Schlusstermin wird die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert. Die Gläubiger erhalten die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

  • Darf der Schuldner über die Insolvenzmasse weiter verfügen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

    Nein, grundsätzlich verliert der Schuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht, über die Insolvenzmasse (= pfändbare Gegenstände) zu verfügen. Die Befugnis geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Etwas anderes gilt nur, wenn bei Eröffnung eines Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet wird.

    Haben Sie darüber hinaus Fragen? Dann sprechen Sie uns gern an.

Weitere Leistungen

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