Insolvenzberatung in Hamburg
Durch unser hybrides Modell aus Unternehmensberatung und Anwaltskanzlei bieten wir kompetente Unterstützung sowohl bei juristischen als auch bei unternehmerischen Fragen. Als erfahrene Kanzlei für Insolvenzberatung in Hamburg gehen wir strategisch vor und entwickeln gezielte Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenz.
Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.
Kanzlei für Insolvenzberatung in Hamburg
Um eine Insolvenz abzuwenden oder innerhalb eines Insolvenzverfahrens einen unternehmerischen Neustart vorzunehmen, sind Kernkompetenzen und langjährige Erfahrung in der Insolvenzberatung von Vorteil. Auch kommt es beim Ausweg aus dieser Krise auf den richtigen Moment und damit auf rechtzeitiges Handeln an. Unsere Kanzlei für Insolvenzberatung in Hamburg ist mit dem vom Gesetzgeber geschaffenen Sanierungsrecht vertraut und bietet Mandanten umfassende und krisensichere Handlungsoptionen.
Die Überwachung der Einhaltung von Antragsfristen und Haftungsrisiken gehört zu den Aufgaben von Anchor. Bei der Zusammenführung verschiedener Interessenslagen fungiert unsere Insolvenzberatung als Moderator. Alle Leistungen werden in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung und unter Berücksichtigung der Unternehmensziele erbracht.
Mandantenvorteile mit Anchor
Die Kombination von Insolvenz-, Rechts- und Unternehmensberatung unter einem Dach bietet den Vorteil einer schnellen und effizienten Lösung von Problemen sowie einer effektiven Krisenbewältigung. Mandanten können sich bei Anchor auf folgende Vorteile verlassen und ihren unternehmerischen Neustart vornehmen.
- geballte Beratungskompetenz unter einem Dach
- unternehmerische Denk- und Handelsweisen gepaart mit juristischer Expertise
- Experten in allen Bereichen der Krisenabwendung
- Vernetzung der Insolvenzberatung in Hamburg mit 13 weiteren Standorten
- internationales Netzwerk für effektive Erfolge
Insolvenzberatung in Hamburg | Leistungen im Überblick
Um erfolgreich durch ein Insolvenzverfahren zu navigieren oder es idealerweise abzuwenden, müssen alle Bereiche gleichermaßen im Fokus stehen. Die Leistungen der Anchor Insolvenzberatung in der Hansestadt basieren auf drei stabilen Säulen. Zur Insolvenz und der Sanierung kommen die rechtliche und die betriebswirtschaftliche Restrukturierung hinzu. Die Größe unserer Kanzlei und die bundesweite Vernetzung geben uns die Möglichkeit, schnell vor Ort zu reagieren, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und zielgerichtet zu agieren. Innerhalb des Teams sorgt der regelmäßige Austausch über Erfahrungen und Entwicklungen im Markt dafür, dass wir präzise und rechtssichere Lösungen für unsere Mandanten finden.
Folgende Leistungsbausteine zeichnen die Anchor Insolvenzberatung am Standort Hamburg aus.
- Beratungskompetenz für Gläubiger, Management und Gesellschafter
- Insolvenzplan, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
- Treuhandmodelle und solvente Liquidationen
- Sanierungsarbeitsrecht
- Vorsorge gegen Risiken aus Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
- Insolvenzrecht auf internationaler Ebene
Die Vermeidung von Haftungsrisiken und die Entwicklung von Lösungen, die Vorbereitung und Konzeption von Sanierungsoptionen oder auch die Begleitung von Investoren, die ein insolventes Unternehmen erwerben sind wichtige Bestandteile unserer Insolvenzberatung. Handlungsalternativen, die sich nach den Vorstellungen und Möglichkeiten des Unternehmens richten, beruhen auf fundierten Risikoanalysen. Um Haftungs- und Anfechtungsansprüche abzuwenden oder sie idealerweise im Vorfeld zu vermeiden, ist es wichtig, die Risiken zu erkennen und das Konzept im Rahmen der Insolvenzberatung präzise zu entwickeln. Anchor ist nicht nur in Deutschland, sondern international im Insolvenzrecht tätig. In einer global vernetzten Welt, in der Unternehmen grenzübergreifend agieren, ist ein starker Partner mit Kompetenzen auf globaler Ebene von Vorteil.
Anchor – Ihre Experten für
Insolvenzrecht und Insolvenzberatungen
Als ganzheitlich orientierte Insolvenz- und Unternehmensberatung ist Anchor in Hamburg und an 13 weiteren Standorten bundesweit für seine Mandanten da. Mehr als 150 versierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um alle Anliegen im Bereich des nationalen und internationalen Insolvenzrechts.
Ihre Ansprechpartner
Silvio Höfer
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Remo Kruse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Standort Hamburg
Tel.: +49 (0)40 253 05 74-00
Fax: +49 (0)40 253 05 74-11
Auszeichnungen
Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.
- azur100 als Top Arbeitgeber 2022
- Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
- brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
- Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
- Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
- Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
- Juve Gründerzeit Award 2010
- Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2024
- VID-CERT Gütesiegel
- WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023
FAQs zur Insolvenzberatung in Hamburg
Was bedeuten die Begriffe Aussonderung beziehungsweise Absonderung?
Eine Aussonderung bezeichnet die Herausgabe von Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Zur Aussonderung berechtigt sind Personen, von denen der Schuldner einen Gegenstand in Besitz hat. Sie müssen belegen, dass der Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Absonderung beschreibt das Recht eines Insolvenzgläubigers zur bevorzugten Befriedigung seines Anspruchs aus einem Gegenstand, der zur Insolvenzmasse gehört. Der Anspruch muss zuvor, z.B. durch ein rechtsgeschäftliches oder gesetzliches Pfandrecht am Gegenstand, gesichert worden sein.
Was ist eine Insolvenzanfechtung?
Eine Insolvenzanfechtung ist die Rückforderung von liquiden Mitteln oder sonstigen Vermögensgegenständen, die der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- veräußert
- weggegeben oder
- aufgegeben
hat und dadurch die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Zweck der Insolvenzanfechtung ist die Sicherung des Vermögens des Schuldners zur Befriedigung der Gläubigergemeinschaft.
Was ist ein Prüftermin?
Im Prüftermin vor dem Insolvenz-Gericht werden alle Forderungen, die von Gläubigern zur Insolvenztabelle angemeldet wurden auf Folgendes geprüft:
- ob und in welcher Höhe sie bestehen und
- in welchem Rang die einzelnen Forderungen zueinanderstehen.
Forderungen, deren Bestehen von einem Beteiligten bestritten wird, müssen im Prüftermin erörtert werden. Erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin können die Insolvenzgläubiger Quotenzahlungen erhalten.
Was ist ein Schlusstermin?
Im Anschluss an die Verwertung der letzten Vermögensgegenstände bestimmt das Gericht einen Schlusstermin. Im Schlusstermin wird die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert. Die Gläubiger erhalten die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.
Darf der Schuldner über die Insolvenzmasse weiter verfügen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde?
Nein, grundsätzlich verliert der Schuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht, über die Insolvenzmasse (= pfändbare Gegenstände) zu verfügen. Die Befugnis geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Etwas anderes gilt nur, wenn bei Eröffnung eines Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet wird.
Haben Sie darüber hinaus Fragen? Dann sprechen Sie uns gern an.
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