Insolvenzberatung Hannover

Als Kanzlei für Insolvenzberatung in Hannover stehen wir Ihnen bei unternehmerischen und rechtlichen Fragen zur Seite. Wir sind rechtlich, praktisch und strategisch für Sie da.  

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Anchor – Ihre Kanzlei für Insolvenzberatung am Standort Hannover

Unsere Rechtsanwälte wissen, worauf es ankommt. Wir zeigen Ihnen frühzeitig sämtliche Verpflichtungen und Handlungsoptionen, damit Sie eine Insolvenz vermeiden. Außerdem überwachen wir mit Ihnen sämtliche Insolvenz-Antragspflichten und Haftungsrisiken. Die Krisenüberwindung meistern wir gemeinsam und agieren als Moderatoren bei der Zusammenführung der verschiedenen Interessenslagen.

Ihre Vorteile mit Anchor

  • Experten für Krisenbewältigung  
  • Erfahrungen mit verschiedenen Krisen-Arten
  • Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung unter einem Dach
  • Unternehmergeist
  • 150 Mitarbeiter an 15 Standorten
  • Internationales Netzwerk – mit GRIP-Zugang

Unsere Leistungen in der Insolvenzberatung

Anchor betreut Sie vollumfänglich: wir kümmern uns um Ihre Belange in den Bereichen Insolvenzrecht und Insolvenzberatung. Dabei kennen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei stets die aktuelle Gesetzeslage, was uns ein schnelles und zielgerichtetes Handeln für die aktuellen Herausforderungen Ihres Unternehmens ermöglicht.

Management, Gesellschafter & Gläubigerberatung: Die Beratung von Managern, Gesellschaftern und Gläubigern eines Unternehmens in der Krise ist in den Händen von Anchor bestens aufgehoben. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen Lösungsvorschläge zu erarbeiten und dabei sämtliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Durch die Erarbeitung von Vergleichsszenarien (Option Review) und Risikoanalysen treffen wir konkrete Aussagen für folgende Bereiche:

  • Sanierungsoptionen
  • Transaktionen
  • Desinvestments
  • Liquidationen
  • doppelnützige Treuhand

Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung & Insolvenzplan: Anchor-Rechtsanwälte steht Ihnen in Hannover und an diversen weiteren Standorten in Deutschland bundesweit zur Verfügung. Wir konzeptionieren für Sie zukunftsfähige Sanierungsoptionen. Dank der standortübergreifenden Arbeit unserer Mitarbeiter stellen wir die umfassende Verfügbarkeit sicher. Unsere Kollegen helfen Ihnen sowohl rechtliche als auch unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Als Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung verfügen wir über ein umfassendes Know-how, das wir zielgerichtet für Sie einsetzen.

Distressed M&A, Treuhand-Modelle & Liquidation: Anchor begleitet Investoren bei der Akquisition einer Firma in und aus der Krise. Wir begleiten und beraten während des gesamten Prozesses. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Beratungsleistungen auch bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Strukturen für Liquidationen und doppelnützige Treuhandschaften zur Seite.

Sanierungsarbeitsrecht: Aufgrund langjähriger Erfahrung in Krisensituationen ist unsere Anwaltskanzlei in der Lage Risiken abzuwägen und Interessen auszugleichen. Unsere Rechtsanwälte sind regelmäßig federführend in Verhandlungen von Sanierungstarifverträgen und Sozialplänen. 

Risikovorsorge, Anfechtungs- & Haftungsansprüche: Anchor kümmert sich auch um die Prüfung von Gesellschafts- und Gesellschafterstrukturen, führt Risikoanalysen durch und entwickelt Handlungsoptionen. Dank unserer zielgenauen Analysen vermeiden Sie Haftungs- und Anfechtungsansprüche.

Internationales Insolvenzrecht: National wie international unterstützt Sie Anchor beim Thema Insolvenzrecht. Unsere Rechtsanwälte unterstützen auch bei internationalen Restrukturierungsmaßnahmen. Dank unseres Netzwerks (GRIP | GLOBAL RESTRUCTURING AND INSOLVENCY PROFESSIONALS) stellen wir eine international umfassende Beratung und Betreuung sicher.

Anchor – Insolvenzberatung in Hannover

An insgesamt 15 Standorten kümmern sich über 150 Mitarbeiter um Ihre Belange in Sachen Insolvenzberatung und Insolvenzrecht. Profitieren Sie von unserem Know-how am Standort Hannover und überzeugen Sie sich bei einem Erstgespräch von unserer Expertise. Gemeinsam begutachten wir Ihre Situation und wägen entsprechenden Handlungsbedarf ab. Hierbei ist uns zu jedem Zeitpunkt ein offener Umgang mit Ihnen und allen Stakeholdern wichtig. So führen wir gemeinsam Ihr Unternehmen aus der Krise!

Ihr Ansprechpartner

Dr. Florian Harig

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Tel.: +49 (0)511 353 955-0
florian.harig@anchor.eu

Standort Hannover

Grupenstraße 2
30159 Hannover

Tel.: +49 (0)511 35 39 55-0
Fax: +49 (0)511 35 39 55-11

hannover@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2023
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023

Interessante Fragen zur Insolvenzberatung

  • Welche Unterlagen sind für eine Insolvenzrechtliche Beratung notwendig?

    Für eine umfassende insolvenzrechtliche Beratung werden u.a. eine ausführliche Aufstellung über das vorhandene Vermögen und Einkommen (Vermögensverzeichnis), eine Aufstellung aller Forderungen gegen den Schuldner (Umfang Gläubigerverzeichnis) sowie eine Liquiditätsplanung benötigt.

  • Was ist die gesetzlich geforderte Krisenfrüherkennung?

    Mit dem neuen StaRUG werden eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement gesetzlich verankert, § 1 StaRUG. Der konkrete Umfang dieser Pflicht ist von der Größe, Branche, Struktur und auch der Rechtsform des Unternehmens abhängig.

  • Was ist eine Insolvenzanfechtung?

    Ein Insolvenzverwalter und in der Eigenverwaltung ein Sachwalter können nach den §§ 129 ff. InsO Rechtshandlungen des Schuldners aus der Zeit vor Eröffnung des Verfahrens anfechten, wenn diese zu einer aufgrund der nahenden Insolvenz ungerechtfertigten Verkürzung der Insolvenzmasse führten. Die Gläubigergleichbehandlung soll wieder hergestellt werden, indem die Zahlungen oder Gegenstände zur Masse zurückgeführt werden.

  • Muss mein Steuerberater mich auf eine Insolvenzantragspflicht hinweisen?

    Ein Steuerberater muss die verantwortlichen Geschäftsführer darauf hinweisen, wenn ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Er ist allerdings nicht dazu verpflichtet von sich aus eine Überschuldungsprüfung vorzunehmen oder die Zahlungsfähigkeit kontinuierlich zu überprüfen.

Weitere Leistungen

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