Einen deutschen Konzern durch die Krise steuern
30.10.2024
Anchor Partner Dr. Christof Schiller weist in einem aktuellen Beitrag beim American Bankruptcy Institute auf die Herausforderungen hin, mit denen Geschäftsführer deutscher Tochtergesellschaften konfrontiert sind, insbesondere in grenzüberschreitenden Restrukturierungsfällen mit US- oder UK-Muttergesellschaften. Die Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen können zu Missverständnissen führen, insbesondere hinsichtlich der strengen deutschen Insolvenzantragspflichten.
Strenge Pflichten bei Insolvenz
Die deutschen Haftungsregelungen sind strenger als in den meisten anderen Jurisdiktionen. Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ohne unangemessene Verzögerung, jedoch spätestens innerhalb von drei Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit) und sechs Wochen (bei Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies ist entscheidend, da die Nichteinhaltung dieser Fristen schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
In Krisenzeiten ist es für Geschäftsführer von großer Bedeutung, diese Fristen zu beachten, da selbst gutgläubige Restrukturierungsversuche nicht vor der Haftung schützen. Die Liquiditätsprüfung ist ebenfalls kritisch: Ein Unternehmen ist nach der einschlägigen Rechtsprechung zahlungsunfähig, wenn es weniger als 90 % seiner fälligen Verbindlichkeiten mit Liquidität abdecken kann. Diese Regelung soll Gläubiger schützen und stellt jedoch eine erhebliche Verantwortung für die Geschäftsführer dar.
Haftungsrisiken und strafrechtliche Folgen
Die Haftungsregelungen in Deutschland sind streng. Geschäftsführer haften gesamtschuldnerisch, und auch faktische Geschäftsführer können für Verstöße verantwortlich gemacht werden. Bei Versäumnissen drohen nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche.
Zusätzlich ist die Nichtzahlung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein ernstzunehmendes Risiko, das ebenfalls sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Haftung nach sich ziehen kann.
Hier geht es zum Beitrag beim ABI: Insolvenzpflichten für Geschäftsführer
(für Mitglieder des ABI)
Dr. Christof Schiller – American Bankruptcy Institute
Dr. Christof Schiller
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Steuerberater, CPA (USA), CFE (USA)
Tel.: +49 (0)621 127 96-0