Gesetzliche Möglichkeiten der Restrukturierung
26.01.2026
Geraten Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, geht es darum, handlungsfähig zu bleiben und die Krise rechtlich wie wirtschaftlich geordnet zu bewältigen.
Anchor-Partner Florian Harig erläutert, welche sanierungsorientierten Möglichkeiten das deutsche Recht heute bietet und wie Unternehmen diese in der Praxis nutzen können.
Transkript
Interviewender: „Wenn Unternehmen in Schieflage geraten, geht es darum, wie sich die Krise rechtlich und wirtschaftlich sauber überwinden lässt. Welche Möglichkeiten die deutsche Gesetzgebung bietet, erklärt Dr. Florian Harig; Rechtsanwalt bei Anchor.“
Dr. Florian Harig: „Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einige sanierungsorientierte Instrumente geschaffen. Das Restrukturierungsverfahren gibt die Möglichkeit Banken und Gesellschafter für eine bilanzielle Sanierung an den Tisch zu holen, inklusive Stabilisierung und Mehrheitsentscheidungen.
Daneben gibt es das Schutzschirmverfahren und das Eigenverwaltungsverfahren. Damit kann ein Sanierungskonzept unter gerichtlichen Gläubigerschutz umgesetzt werden. Das Ganze bei fortlaufendem Geschäftsbetrieb und mit vereinfachten Kündigungsmöglichkeiten für Verträge.“
Interviewender: „Und worauf kommt es in der Praxis an?“
Dr. Florian Harig: „Es kommt auf den richtigen Zeitpunkt an. Die Verfahren sollten früh geprüft und gut vorbereitet werden, damit die Sanierung gelingen kann. Auch größere Unternehmensgruppen können so inzwischen koordiniert restrukturiert werden. Ein großer Fortschritt im Sanierungsrecht.“

Dr. Florian Harig
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tel.: +49 (0)511 353 955-0