Dr. Florian Harig ist Mitautor des Kommentars Römermann zur Insolvenzordnung
15. August 2024
Rechtsanwalt Dr. Florian Harig ist ab sofort Mitautor des Kommentars Römermann zur Insolvenzordnung. Er kommentiert seit der Veröffentlichung der 49. Ergänzungslieferung die §§ 103 – 112, 119 InsO. Im Rahmen dieser beschäftigt sich Dr. Florian Harig mit den für die Sanierung von Unternehmen maßgeblichen Möglichkeiten zur Erfüllung und Beendigung von Verträgen im Insolvenzverfahren.
15.08.2024 – Dr. Florian Harig – Römermann Kommentar zur Insolvenzordnung; Verlag C.H.BECK oHG

Dr. Florian Harig
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tel.: +49 (0)511 353 955-0
Vita
Dr. Florian Harig ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Partner am Hannoveraner Standort der Kanzlei Anchor. Er berät Unternehmen und deren Management in Krisen- und Restrukturierungssituationen. Seine Schwerpunkte liegen auf präventiven Restrukturierungen nach dem StaRUG sowie auf Insolvenzplanverfahren, insbesondere im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Darüber hinaus begleitet er die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten sowie Distressed-M&A-Transaktionen.