Anwalt Insolvenzrecht Stuttgart

Sie benötigen die Dienste eines Anwalts für Insolvenzrecht in Stuttgart? Anchor ist Ihr zuverlässiger Partner rund um die Themen Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei der Restrukturierung Ihres Unternehmens.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Anchor – Ihr Anwalt für Insolvenzrecht

Als Anwalt für Insolvenzrecht in Stuttgart liegt unsere Expertise in der Restrukturierung von Firmen. Dadurch sind wir in der Lage, die Weiterführung des Geschäftsbetriebs Ihres Unternehmens zu gewährleisten. Zu unserem Leistungsspektrum zählen dabei auch die Themen Insolvenzplan, Eigenverwaltung und Schutzschirm. Als Anwalt für Insolvenzrecht in Stuttgart fahren wir hier eine hybride Strategie: Wir stehen Ihnen nicht nur in rechtlichen, sondern auch in betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite. Mit Anchor Management haben wir einen eigenen betriebswirtschaftlichen Arm mit krisenerfahrenen Managern.

Ihre Vorteile mit Anchor – Ihrem Anwalt für Insolvenzrecht in Stuttgart

  • Spezialist in der Krise
  • Kenntnis aller Krisen-Facetten
  • Profis für Insolvenzrecht
  • Nicht nur Anwaltskanzlei, sondern auch Unternehmensberatung
  • Unternehmerisches Denken
  • Vernetzung des Standorts Stuttgart mit 14 weiteren bundesweiten Niederlassungen
  • Internationales Netzwerk (GRIP Zugang) bei Restrukturierung & Insolvenz

Unsere Leistungen als Anwalt für Insolvenzrecht

Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren: Als Anwalt für Insolvenzrecht in Stuttgart fungieren wir als Sanierungsgeschäftsführer oder Generalbevollmächtigter. Dabei erstreckt sich unsere Unterstützung nicht nur auf die Planung von Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, sondern auch auf deren Durchführung.

Insolvenzplan: Konkretisiert sich die Sanierungsgestaltung, so erarbeiten wir eine auf das Unternehmen zugeschnittene Insolvenzplanlösung inklusive der Verhandlungen mit allen beteiligten Parteien. Hier kommt unsere umfassende Erfahrung in allen Phasen der Insolvenz zum Tragen.

Insolvenzverwaltung: Selbstverständlich fungieren wir als Anwalt für Insolvenzrecht in Stuttgart auch als Insolvenzverwalter. In dieser Position erarbeiten wir nicht nur ein individuelles Restrukturierungskonzept zur Fortführung eines Unternehmens und implementieren konkrete Sanierungslösungen.

Sachwaltung: Als Anwalt für Insolvenzrecht bringen wir unser Know-how im Bereich Restrukturierung zur Wahrung der Gläubigerinteressen während des gesamten Insolvenzverfahrens ein.

Distressed M&A: Zu unserem Portfolio als Anwalt für Insolvenzrecht in Stuttgart gehören auch Beratungsleistungen bei Transaktionen aus der Krise – sowohl vertraglich als auch praktisch und strategisch. Gerade wenn es zum Kauf aus der Insolvenz kommt, profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung als Insolvenzverwalter. Wir können schnell eine Transaktionsstruktur ausarbeiten und für eine zügige Umsetzung sorgen. Zudem unterstützt Anchor Management beim PAR – Post Acquisition Restructuring, also bei der Integration des Unternehmens nach dem Kauf aus der Insolvenz.

Anchor – Ihr Anwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung in Stuttgart

Wir können bundesweit auf die betriebswirtschaftlichen Leistungen der Anchor Management GmbH zugreifen. Anchor steht daher nicht nur für Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung, sondern für umfassende Krisenüberwindung durch den Einsatz von betriebswirtschaftlichem Know-How, die Erstellung von Sanierungskonzepten und Interim-Management.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Ihre Ansprechpartner

Anwalt Insolvenzrecht Mannheim: Tobias Wahl

Tobias Wahl

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Tel.: +49 (0)711 284 266-0
tobias.wahl@anchor.eu

Anwalt für Insolvenzrecht in Stuttgart: Martin Hörmann

Prof. Dr. Martin Hörmann, LL.M. (M&A)

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator

Tel.: +49 (0)711 284 266-0
martin.hoermann@anchor.eu

Anwalt Insolvenzrecht München: Michael Verken

Michael Verken

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator

Tel.: +49 (0)881 90 10 90-0
michael.verken@anchor.eu

Standort Stuttgart

Kronprinzstraße 16
70173 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711 284 266-0
Fax: +49 (0)711 284 266-29

stuttgart@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2023
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023

Häufig gestellte Fragen an Ihren Anwalt für Insolvenzrecht

  • Wer eröffnet das Insolvenzverfahren und wie?

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt durch einen Beschluss des Amtsgerichts am Ort des allgemeinen Gerichtsstands des Schuldners.

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

    Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ein schriftlicher Antrag der allgemeine Angaben zum Unternehmen, zum Geschäftsbetrieb und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen enthält. Formulare hierzu stehen auf der Website der jeweiligen Landesjustiz zum Download bereit.

  • Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter?

    Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es, die Insolvenzmasse zu erhalten und zu verwerten. Mit dem Ziel, sämtliche Gläubiger bestmöglich zufriedenzustellen. Zuvor muss der Insolvenzverwalter allerdings vom zuständigen Gericht bestellt werden.

  • Was genau gehört zur Insolvenzmasse?

    Zur Insolvenzmasse zählt gemäß § 35 InsO sowohl jegliches Vermögen, das der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besitzt, als auch Vermögen, das der Schuldner im Verlauf des Insolvenzverfahrens erhält. Nicht zur Insolvenzmasse zählen dagegen Sachen, die gemäß § 811 ZPO unpfändbar sind, sowie Gegenstände, die Dritten gehören und damit in den Bereich der Aussonderung fallen.

  • Was genau bedeuten die Begriffe Aussonderung beziehungsweise Absonderung?

    Der Aussonderung gemäß § 47 InsO unterliegen Gegenstände, die nicht dem im Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmen, sondern Dritten gehören. Damit zählen diese Sachen nicht nur Insolvenzmasse. Basierend auf einem Sicherungsrecht wird dieser Gläubiger außerhalb des Insolvenzverfahrens befriedigt.

    Im Gegensatz beschreibt der Begriff Absonderung gemäß §§ 49, 50, 51 InsO eine bevorzugte Befriedigung bestimmter Gläubiger aufgrund der Tatsache, dass diese Rechtspositionen an Sachen aus der Insolvenzmasse haben.

  • Was ist eine Insolvenzanfechtung?

    Im Insolvenzrecht wird dem Insolvenzverwalter das Recht eingeräumt, bestimmte Zahlungen beim Empfänger zurückzufordern, die der Schuldner innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Einreichung des Insolvenzantrags vorgenommen hat. Ziel einer solchen Insolvenzanfechtung ist es, die Insolvenzmasse zu mehreren und so eine möglichst umfassende Befriedigung der Gläubiger zu erreichen.

Weitere Leistungen

Haben Sie weitere Fragen zum Insolvenzrecht? Sprechen Sie uns an. Anchor steht als Anwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung in Stuttgart außerdem für folgende Leistungen: