Insolvenzberatung Stuttgart

Anchor ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um eine Insolvenzberatung im Raum Stuttgart geht. Wir beraten Sie umfassend und kompetent zu allen rechtlichen Belangen und zeigen Ihnen Sanierungschancen auf. Gerät Ihr Unternehmen in existenzbedrohende Schwierigkeiten, finden wir den bestmöglichen Ausweg für Sie und Ihr Unternehmen.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Anchor – Ihre Kanzlei für
Insolvenzberatung in Stuttgart

Eine Insolvenz bedeutet nicht das Ende Ihres Unternehmens. Das moderne Sanierungsrecht ermöglicht einen Neustart auch in der Insolvenz. Je früher Sie als Unternehmer die Probleme angehen, umso höher sind die Sanierungschancen für Ihr Unternehmen.

Als Kanzlei für Insolvenzberatung in Stuttgart stehen wir Ihnen taktisch und strategisch zur Seite, zeigen Ihnen Sanierungsmöglichkeiten auf und prüfen mögliche Handlungsoptionen zur Insolvenzvermeidung. Wir behalten dabei die Insolvenz-Antragspflichten und Haftungsrisiken im Blick. Unsere Insolvenzberater führen Sie sicher durch die Unternehmenskrise und unterstützen Sie bei der Zusammenführung unterschiedlicher Interessen.

Gute Gründe für Anchor:

  • Experten im Bereich der Krisenbewältigung
  • Erfahrung mit sämtlichen Krisen-Arten
  • Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung zugleich
  • Unternehmergeist
  • 15 Standorte und 150 Mitarbeiter
  • Umfassendes Netzwerk auf internationaler Ebene durch GRIP Zugang

Leistungen im Bereich der Insolvenzberatung

Als Kanzleiboutique und Experten auf dem Gebiet der Insolvenzberatung unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen rund um das Thema Insolvenzrecht. Wir gehen auf die aktuellen Herausforderung Ihres Unternehmens ein und entwickeln konkrete Handlungsoptionen für Sie, um Ihr Unternehmen für die Zukunft zu stärken.

Management, Gesellschafter & Gläubigerberatung: Unsere Insolvenzexperten beraten Gläubiger, Management und Gesellschafter in Unternehmenskrisen. In der Krisensituation zeigen wir Ihnen Lösungen auf und schließen gemeinsam mit Ihnen Haftungsrisiken aus. Unser Leistungsportfolio beinhaltet zudem die Erarbeitung von Risikoanalysen und Vergleichsszenarien (Option Review). So können wir konkrete Aussagen zu beabsichtigten Sanierungsschritten, Transaktionen, Desinvestments, Liquidationen und doppelnütziger Treuhand treffen.

Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung & Insolvenzplan: Als erfahrener Partner in der Insolvenzberatung, stehen wir Ihnen bei der Konzeption und Vorbereitung zukunftsfähiger Sanierungsoptionen zur Seite. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihr Unternehmen für die Zukunft zu stärken. Eine standortübergreifende Abwicklung unserer Sanierungseinheiten garantiert Ihnen einen reibungslosen Ablauf ohne Zeitverzögerungen. Als Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung beraten wir Sie nicht nur in Bezug auf rechtliche Entscheidungen, sondern behalten auch die unternehmerische Seite stets im Blick.

Distressed M&A, Treuhand-Modelle & Liquidation: Wir unterstützen Sie, wenn Sie Unternehmen in oder aus Krisensituationen oder Insolvenzverfahren erwerben möchten. Auch in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung der nötigen Strukturen für Liquidationen und doppelnützige Treuhandschaften beraten wir Sie.

Sanierungsarbeitsrecht: Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Arebitsrechtler und unserer Expertise, in Krisensituationen Risiken zu beherrschen und Interessen auszugleichen. Das Ergebnis sind ausgewogene Sozialpläne und Sanierungs-Tarifverträge.

Risikovorsorge, Anfechtungs- & Haftungsansprüche: Die Risikovorsorge für Ihr Unternehmen umfasst eine eingehende Risikoanalyse sowie die Prüfung der Gesellschafts- und Gesellschafterstrukturen. Im Anschluss entwickeln wir geeignete Handlungsalternativen und Lösungsvorschläge. Durch unsere zielgenauen Analysen können wir Haftungs- und Anfechtungsansprüche vermeiden oder abwehren.

Internationales Insolvenzrecht: Anchor ist Ihr Experte für internationales Insolvenzrecht und verfügt über ein internationales Netzwerk (GRIP – GLOBAL RESTRUCTURING AND INSOLVENCY PROFESSIONALS). Wir nehmen für Sie Ihre Rechte in grenzüberschreitenden Restrukturierungsmaßnahmen und Verfahren wahr.

Anchor – Ihre Kanzlei für
Insolvenzrecht und Insolvenzberatung

Die Insolvenz-Experten von Anchor sind mit über 150 Mitarbeitern an 15 Standorten für Sie tätig. Als Anwaltskanzlei mit angeschlossener Unternehmensberatung sind wir Ihr starker Partner für Insolvenzrecht und Insolvenzberatung. Wir bieten Ihnen eine professionelle Rechtsberatung, die auch die betriebswirtschaftliche Sicht berücksichtigt. Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how und einer wirtschaftlichen Krisenlösung.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Ihre Ansprechpartner

Anwalt Insolvenzrecht Mannheim: Christof Schiller

Dr. Christof Schiller

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt 
Steuerberater, CPA (USA), CFE (USA)

Tel.: +49 (0)711 284 266-0
christof.schiller@anchor.eu

Dr. Roman Köper

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Wirtschaftsmediator (CVM)

Tel.: +49 (0)711 284 266-0
roman.koeper@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2023
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Insolvenzberatung

  • Zum 01.02.2021 wurde die Insolvenzordnung geändert. Was sind die Haupt-Änderungspunkte?

    Das SanInsFoG hat neben der Einführung des Präventiven Restrukturierungsrahmens durch das StaRUG auch Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) umgesetzt. Der Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren sowie das Insolvenzplanrecht wurden modifiziert, um Anreize für eine rechtzeitige Vorbereitung und Einleitung von Sanierungen zu schaffen. Darüber hinaus wurden verschiedene bislang ungeregelte Einzelfragen geregelt.

  • Was ist ein Schuldenschnitt?

    Von einem Schuldenschnitt spricht man, wenn einem Schuldner ein Teil seiner Schulden dauerhaft erlassen wird. Damit verbunden ist regelmäßig die Erwartung, durch den Schuldenschnitt könne der Schuldner seine verbleibenden Verbindlichkeiten begleichen.

  • Wie haftet ein Geschäftsführer?

    Die Haftung des Geschäftsführers richtet sich insbesondere nach den §§ 15a, 15b InsO. Ab dem Zeitpunkt der materiellen Insolvenzreife – nicht erst nach Ablauf der 3-Wochen-Frist – haftet der Geschäftsführer für pflichtwidrige Zahlungen mit seinem privaten Vermögen. Zugute kann ihm noch die sogenannte Business Judgement Rule kommen. Bei einer Insolvenzverschleppung kommt auch eine Haftung des Geschäftsführers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO oder § 283 StGB in Betracht.

  • Darf der Schuldner über die Insolvenzmasse weiter verfügen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

    Nein. Gemäß § 81 Abs. 1 InsO sind Verfügungen über einen Gegenstand der Insolvenzmasse unwirksam. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis 7 geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).

Weitere Leistungen

Lernen Sie unsere professionellen Anwalts- und Management-Leistungen in folgenden Bereichen kennen: