Anchor: Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Berlin liegt seit Jahren relativ konstant bei rund 2.000 Fällen pro Jahr, teilweise sogar knapp darüber. Vielen betroffenen Unternehmern ist nicht bewusst, wie wichtig ein rechtzeitiges Einschreiten bei den ersten Krisenanzeichen ist. Ebenfalls wenig bekannt ist, dass ein Insolvenzverfahren auch als wirkungsvolles Instrument zur nachhaltigen Sanierung und Restrukturierung eines Unternehmens genutzt werden kann. Als erfahrene Unternehmensberater, Insolvenzberater und Insolvenzverwalter stehen die Experten von Anchor im Großraum Berlin bei drohender Insolvenz jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Starke Navigation in Krisenzeiten

Wir sprechen aus Erfahrung: Als Hybridkanzlei mit rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise konzentrieren wir uns seit Jahren erfolgreich auf die Beratung von Unternehmen in Krisenzeiten. Verantwortungsbewusst übernehmen wir die rechtliche Steuerung von krisenbehafteten Unternehmen und sorgen schnellstmöglich für eine sichere Navigation – vor, während und nach der Insolvenz. Als Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin haben wir dabei sowohl die externen als auch die internen Faktoren im Blick, die zu einer Insolvenz führen können: ungünstige Managemententscheidungen, Absatzkrisen, Marktveränderungen, innerbetriebliche Unstimmigkeiten. Die Experten von Anchor greifen auf sämtliche Instrumente der Insolvenzordnung zurück, um betroffene Unternehmen konstruktiv durch die Krise zu begleiten. 

Insolvenzrecht & mehr: Unsere Leistungen

Durchführen von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Wir unterstützen die Geschäftsführung im Insolvenzverfahren. Die Geschäftsführung bleibt dabei grundsätzlich in allen Phasen des Insolvenzverfahrens im Amt und handlungsfähig. Unsere Eigenverwalter übernehmen die Führung des Verfahrens im Wege einer zusätzlichen Geschäftsführerposition oder als Generalbevollmächtigte.

Eigenverwaltung

Eigenständige Sanierung im Schutzschirmverfahren
Auch im Schutzschirmverfahren liegt das Hauptaugenmerk auf einer eigenständig durchgeführten Sanierung des Unternehmens. Das Schutzschirmverfahren ist im Gegensatz zur vorläufigen Eigenverwaltung, die bei allen Insolvenzgründen zulässig ist, nur bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit gesetzlich zugelassen. Da das Schutzschirmverfahren einen hohen organisatorischen Aufwand erfordert, sollte es nur in Zusammenarbeit mit einer erfahrenen, versierten Insolvenzkanzlei durchgeführt werden.

Schutzschirmverfahren

Vergleich mit den Gläubigern per Insolvenzplan
Wir erstellen im Zusammenspiel mit allen Beteiligten einen tragfähigen Insolvenzplan, der zu einer zeitnahen Entschuldung des Unternehmens führt. Dabei greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung als strategische Verhandler zurück.

Insolvenzplan

Insolvenzverwaltung
In den Aufgabenbereich der Insolvenzverwaltung fällt auch die Gestaltung und Umsetzung individueller Sanierungslösungen. Für uns stehen dabei mehrere Ziele im Vordergrund: Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die bestmögliche Befriedigung von Gläubigern und die wirtschaftlich nachhaltige Fortführung des Unternehmens.

Insolvenzverwaltung

Transaktionen, Liquidationen, Distressed M&A
Auch beim Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz steht Anchor beratend zur Seite. Wir entwickeln strategische Lösungen, erarbeiten rechtssichere Verträge und begleiten deren praktische Umsetzung. Auch geordnete Liquidationen gehören zu unserem Leistungsportfolio.

Distressed M&A

Warum sollte ich Anchor als Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin wählen?

  • Langjährige Erfahrung in der Bewältigung wirtschaftlicher, juristischer und unternehmerischer Krisen
  • Hybridkanzlei mit Juristen und Betriebswirten in einem interdisziplinären Team
  • Deutschlandweit an 15 Standorten für Unternehmen aus allen Branchen tätig
  • Nationale und internationale Vernetzung mit Expertise in deutschen und ausländischen Verfahren

Häufige Fragen zum Themenkomplex Insolvenz & Sanierung

  • Welche arbeitsrechtlichen Fragestellungen tauchen im Umfeld von Insolvenzverfahren auf? 

    Oft geht es um die Umsetzung von Personalmaßnahmen zur Restrukturierung und Sanierung. Aber auch die Beantragung von Insolvenzgeld, Aufhebungsverträge, Betriebsübergänge und Sozialverhandlungen mit dem Betriebsrat erfordern arbeitsrechtliche Fachkenntnisse, über die wir als Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin verfügen. 

  • Warum sollten Unternehmen mit internationalem Geschäft eher das Schutzschirmverfahren und nicht die Eigenverwaltung wählen? 

    Das Schutzschirmverfahren ist für internationale Kreditgeber leichter verständlich, da es früher beantragt werden muss und dem US-amerikanischen “Chapter-11-Verfahren” ähnelt. 

  • In welchen Fällen kann die Geschäftsführung im Insolvenzfall haftbar gemacht werden? 

    Dies ist beispielsweise bei Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung von Sozialabgaben (§ 266a StGB) und bei verbotswidrigen Zahlungen nach bereits erfolgter Insolvenzreife § 15b InsO) der Fall. 

Ihre Ansprechpartner

Nicole Riedemann

Partnerin | Geschäftsführerin | Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Tel.: +49 (0)30 275 89 87-00
nicole.riedemann@anchor.eu

Silvio Höfer

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel.: +49 (0)511 353 955-0
silvio.hoefer@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2025 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2025
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2025
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2025

Weitere Leistungen

Haben Sie weitere Fragen zum Insolvenzrecht? Sprechen Sie uns an. Anchor steht als Anwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwaltung in Hamburg außerdem für folgende Leistungen: