Insolvenzberatung Mannheim

Anchor ist Ihre Kanzlei für Insolvenzberatung in Mannheim. Bei rechtlichen und unternehmerischen Fragen sind wir für Sie da. Unsere Kollegen verfügen über langjährige Expertise und beraten Sie gerne.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Ihre Kanzlei für Insolvenzberatung in Mannheim

Wir klären nicht nur Ihre rechtlichen Belange, sondern unterstützen Sie sowohl praktisch als auch taktisch und strategisch. Als erster Ansprechpartner für Insolvenzberatung zeigen wir Ihnen Handlungsoptionen, damit Sie für Ihre Firma eine Insolvenz vermeiden. Außerdem behalten wir sämtliche Insolvenz-Antragspflichten und Haftungsrisiken im Blick und helfen Ihnen verschiedene Interessenlagen zusammenzuführen. Gemeinsam überwinden wir Ihre Krise.

Deshalb wählen Sie Anchor:

Sie brauchen einen starken Partner in dieser schwierigen Zeit. Das sind gute Gründe, sich für unsere Kanzlei zu entscheiden:

  • Krisenbewältigungsexperten
  • langjährige Erfahrungen bei der Bewältigung unterschiedlicher Krisen-Arten
  • sowohl Anwaltskanzlei als auch Unternehmensberatung
  • Unternehmergeist
  • 14 Standorte
  • 150 Mitarbeiter
  • internationales Netzwerk (GRIP-Zugang)

Unsere Leistungen in der Insolvenzberatung am Standort Mannheim

Mit Anchor haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir bieten eine umfassende Insolvenzberatung und beraten unsere Mandanten zu sämtlichen Fragen rund um das Insolvenzrecht. Selbstverständlich kennt unsere Kanzlei stets den aktuellen Stand des Insolvenzrechts. So sind wir in der Lage, schnell und effizient auf Ihre Unternehmensherausforderungen zu reagieren. Wir entwickeln für Sie spezifische Handlungsoptionen, die Sie auch tatsächlich in die Praxis umsetzen können.

Management, Gesellschafter & Gläubigerberatung: Wenn sich eine Firma in einer Krise befindet, können wir Gläubiger, Management und Gesellschafter beraten. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Lösungen und vermeiden Haftungsrisiken, die Ihnen möglicherweise gar nicht bewusst sind. Mittels Risikoanalysen und Vergleichsszenarien (Option Review) treffen wir verständliche Aussagen zu:

  • geplanten Sanierungsoptionen
  • Transaktionen
  • Desinvestments
  • Liquidationen
  • doppelnütziger Treuhand

Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung & Insolvenzplan: Als Insolvenzkanzlei konzeptionieren wir zukunftsfähige Optionen zur Sanierung für Sie. Dafür nutzen wir die Expertise all unserer Mitarbeiter an 14 Anchor Standorten in Deutschland. So gewährleisten wir eine schnelle Abwicklung. Mit Anchor haben Sie nicht nur eine Anwaltskanzlei an Ihrer Seite, die sich bestens mit allen Fragen rund um Insolvenzrecht und Insolvenzberatung auskennt, sondern auch eine unternehmerisch denkende Beratungsfirma. Denn neben rechtlicher Beratung durch unsere Rechtsanwälte helfen unsere Betriebswirte Ihnen wichtige unternehmerische Entscheidungen zu treffen.

Distressed M&A, Treuhand-Modelle & Liquidation: Als Investor benötigen Sie bei der Akquisition einer Firma aus oder in einer Krise erfahrene Berater, die sich im Bereich Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz auskennen. Mit Anchor haben Sie genau diesen Partner an Ihrer Seite. Darüber hinaus stehen wir gern für die Beratung bei der Umsetzung neuer Strukturen zur Seite, wenn es um Liquidationen und doppelnützige Treuhandschaften geht.

Sanierungsarbeitsrecht: Anchor steht für Risikobeherrschung und Interessenausgleich. Seit Jahren sind wir praxiserfahren in der Ausarbeitung von Sozialplänen und Sanierungstarifverträgen.

Risikovorsorge, Anfechtungs- & Haftungsansprüche: Zu unserer Beratungsleistung gehört auch die Risikoanalyse und Entwicklung von geeigneten Handlungsmöglichkeiten mit der Prüfung von Gesellschafts- und Gesellschafterstrukturen. Mit unseren Analysen können Sie Haftungs- und Anfechtungsansprüche vermeiden und abwehren.

Internationales Insolvenzrecht: Unsere Expertise beschränkt sich nicht nur auf das deutsche Insolvenzrecht.  Viele unserer Anwälte verfügen über Erfahrungen im internationalen Insolvenzrecht. Darüber hinaus verfügen wir über einen French-Desk. Durch unsere langjährigen Kontakte zu unseren internationalen Netzwerkpartnern (GRIP-GLOBAL RESTRUCTURING AND INSOLVENCY PROFESSIONALS) können wir Mandanten bei internationalen Restrukturierungsmaßnahmen und Verfahren begleiten.

Anchor – Kanzlei für Insolvenzberatung

Neben Mannheim sind wir an 14 weiteren Standorten in Deutschland für Sie da. Insgesamt 150 Mitarbeiter kümmern sich um all Ihre Belange in Sachen Insolvenzrecht und Insolvenzberatung. Profitieren Sie von unserem fundierten Wissen und holen Sie Anchor ins Boot. Überzeugen Sie sich in einem Erstgespräch von unserer Expertise. Hier analysieren wir Ihre Situation und erarbeiten Lösungen für Ihren Fall. Eine offene Kommunikation mit Ihnen und allen Ihren Stakeholdern halten wir für sehr wichtig. So schaffen wir es, Ihr Unternehmen aus der Krise zu führen.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Ihre Ansprechpartner

Anwalt Insolvenzrecht Mannheim: Christof Schiller

Dr. Christof Schiller

Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt 
Steuerberater, CPA (USA), CFE (USA)

Tel.: +49 (0)621 127 96-0
christof.schiller@anchor.eu

Dr. Roman Köper

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Wirtschaftsmediator (CVM)

Tel.: +49 (0)621 127 96-0
roman.koeper@anchor.eu

Standort Mannheim

L9, 11
68161 Mannheim

Tel.: +49 (0)621 127 96-0
Fax: +49 (0)621 127 96-11

mannheim@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2024
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2024
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2024

Interessante Fragen zur Insolvenzberatung

  • Wer eröffnet das Insolvenzverfahren und wann?

    Das Insolvenzverfahren wird nach Insolvenzantragsstellung durch den Schuldner oder eines Gläubigers durch das Insolvenzgericht eröffnet. Das geschieht dann, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt und die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens gedeckt sind.

    Dies können Eröffnungsgründe sein:

    • Zahlungsunfähigkeit
    • drohende Zahlungsunfähigkeit
    • Überschuldung.

    Vor der Insolvenzeröffnung gibt es normalerweise ein mehrmonatiges vorläufiges Verfahren. Hier wird die Sanierung vorbereitet.

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

    Den Antrag zur Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens stellen Sie bei Ihrem zuständigen Insolvenzgericht. Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben. Im Antrag muss der Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bezeichnet sein. Außerdem fügen Sie ein Verzeichnis über sämtliche Gläubiger und ihre Forderungen bei. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Formalitäten zur Seite.

  • Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter?

    Der Insolvenzverwalter hat die Pflicht zur bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Dazu hat er die pfändbaren Vermögensgegenstände des Schuldners zu ermitteln, zu verwalten und zu verwerten. Eine Verwertung kann außerdem durch den kompletten Verkauf des Unternehmens erfolgen. Danach erfolgt eine Verteilung des Verwertungserlöses auf die Insolvenzgläubiger. Weitere Aufgaben des Insolvenzverwalters beinhalten:

    • die Anfechtung von Rechtshandlungen vor der Eröffnung
    • die Aufstellung eines Insolvenzplans.
  • Was genau gehört zur Insolvenzmasse?

    Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte Schuldner-Vermögen zur Zeit der Verfahrenseröffnung sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt. Ausgenommen sind unpfändbare Gegenstände. Zum Vermögen, das während des Verfahrens erlangt wird, gehören in erster Linie die Einkünfte des Schuldners aus seiner Erwerbstätigkeit während des Insolvenzverfahrens. Weiterhin zählen folgende Aspekte dazu:

    • Erbschaften
    • Pflichtteilsansprüche
    • Schenkungen
    • Lotteriegewinn
    • sonstige Vermögenszuflüsse.

Weitere Leistungen

Lernen Sie unsere professionellen Anwalts- und Management-Leistungen in folgenden Bereichen kennen: