Insolvenzberatung München

Suchen Sie eine Insolvenzberatung in München, die sich mit Unternehmen Ihrer Größenordnung auskennt? Anchor ist für Sie da. Wir beraten Sie sowohl bei insolvenzrechtlichen als auch bei unternehmerischen Fragen. Anchor ist langjährig erfolgreich am Markt – vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Anchor – Ihr erster Ansprechpartner für Insolvenzberatung in München

Neben allen rechtlichen Fragen zur Insolvenz sind wir auch Partner an Ihrer Seite, wenn es um die praktische, taktische und strategische Ausrichtung Ihrer Firma geht. Wir zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf und helfen Ihnen eine drohende Insolvenz zu vermeiden. Daneben kümmern wir uns um alle Insolvenz-Antragspflichten und wägen sämtliche Haftungsrisiken sorgfältig ab.  Wir finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen bei Interessenskonflikten.

Die besten Gründe für Anchor:

Warum Sie sich mit Ihrem Unternehmen für Anchor entscheiden sollten? Weil wir langjährige Kompetenz in diesen Bereichen bieten:

  • Erfahrung bei Bewältigung von Krisen jeder Art
  • Anchor = Anwaltskanzlei + Unternehmensberatung
  • Unternehmergeist
  • 15 Standorte
  • 150 Mitarbeiter
  • Internationales Netzwerk mit GRIP-Zugang

Leistungen in der Insolvenzberatung

Namhafte große Unternehmen haben wir erfolgreich beraten. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung in der Insolvenzberatung und im Insolvenzrecht. Schnell und effizient gehen wir auf die spezifischen Herausforderungen Ihres Unternehmens ein und entwickeln maßgeschneiderte Handlungsvorschläge. Durch unseren Fokus auf Restrukturierung und Sanierung kennen wir alle Entwicklung des Insolvenzrechts.

Management, Gesellschafter & Gläubigerberatung: Unternehmenskrisen bergen unterschiedliche Risiken für Gläubiger, Gesellschafter und das Management. Wir kennen uns in allen drei Bereichen gut aus und liefern praktische Lösungen, die ein Haftungsrisiko vermeiden. Aufgrund unserer spezifisch für Ihr Mandat angefertigten Risikoanalysen und Vergleichsszenarien (Option Review) können wir klare Aussagen zu folgenden Insolvenzthemen treffen:

  • Sanierungsoptionen
  • Transaktionen
  • Desinvestments
  • Liquidationen
  • doppelnützige Treuhand

Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung & Insolvenzplan: Sie benötigen Hilfe bei der Sanierung Ihres Unternehmens? Anchor verfügt über langjährige Erfahrungen und entwickelt die richtigen Optionen für eine erfolgreiche Zukunft – und das sehr schnell. Vertrauen Sie auf Anchor als Insolvenzrechts- und Insolvenzberatungskanzlei, die zudem eine Unternehmensberatung bietet. Wir haben die juristischen und betriebswirtschaftlichen Experten, mit denen Sie Ihre zukünftigen Entscheidungen vertrauensvoll entwickeln und abschließen können.

Distressed M&A, Treuhand-Modelle & Liquidation: Anchor bedeutet starker Beistand in der Krise. Wenn Sie beabsichtigen eine Firma in oder aus der Krise oder dem Insolvenzverfahren zu akquirieren, sind wir für Sie da und beraten Sie. Auch bei der Entwicklung und Umsetzung von neuen Strukturen für Liquidationen und doppelnütziger Treuhand unterstützen wir Sie kompetent.

Sanierungsarbeitsrecht: Schon jahrelang arbeiten wir professionell Sozialpläne und Sanierungstarifverträge in Krisensituationen und Insolvenzverfahren aus. Anchor ist die Anwaltskanzlei, die für Interessenausgleich und Risikobeherrschung steht.

Risikovorsorge, Anfechtungs- & Haftungsansprüche: Bei der Gesellschafts- und Gesellschafterstrukturen-Prüfung analysieren wir ihr Risiko und entwickeln aussichtsreiche Handlungsoptionen. Verlassen Sie sich auf uns. Mit unserer Beratung können Sie Haftungs- und Anfechtungsansprüche vermeiden und abwehren.

Internationales Insolvenzrecht: Darüber hinaus unterstützen Anchor Rechtsanwälte Sie in internationalen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Stets begleiten wir alle Themen auch auf internationalem Terrain und nutzen dabei die Kontakte unseres internationalen Netzwerks (GRIP-GLOBAL RESTRUCTURING AND INSOLVENCY PROFESSIONALS).

Anchor – Ihre Kanzlei für Insolvenzberatung in München

München ist einer von 15 Standorten in Deutschland, an denen wir für Sie tätig sind. 150 Experten unterstützen Sie in sämtlichen Belangen rund um die Themen Insolvenzrecht und Insolvenzberatung. Bereits in einem Erstgespräch können Sie sich davon überzeugen. Nach einer spezifischen Analyse Ihrer Firmen-Situation entwickeln wir für Sie Handlungsmöglichkeiten. Wir arbeiten auf Basis eines offenen Umgangs aller an der Insolvenz Beteiligten. Gemeinsam führen wir Ihr Unternehmen aus der Krise.

Anchor. Krisen vermeiden – Krisen meistern.

Ihre Ansprechpartner

Alexander Reus
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Betriebswirt (VWA)

Tel.: +49 (0)89 287 881-0
alexander.reus@anchor.eu

Dr. Christoph Herbst
Partner | Geschäftsführer | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Tel.: +49 (0)89 287 881-0
christoph.herbst@anchor.eu

Standort München

Prinzregentenstraße 78
81675 München

Tel.: +49 (0)89 287 881-0
Fax: +49 (0)89 287 881-29

muenchen@anchor.eu

Auszeichnungen

Anchor wird regelmäßig in verschiedensten Umfragen und von unterschiedlichsten Institutionen als eine der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland in den Bereichen Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung genannt. Diese Auszeichnungen freuen uns und spornen uns an. Die wichtigsten haben wir hier angeführt.

  • azur100 als Top Arbeitgeber 2022 
  • Best Lawyers – Regelmäßige Empfehlung in der Kategorie Restrukturierung/Insolvenzrecht
  • brandeins – Empfehlung in der Kategorie Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung
  • Focus Magazin – Mehrfach als Top-Wirtschaftskanzlei Insolvenz und Sanierung zuletzt 2022
  • Handelsblatt – Mehrere unserer Partner wurden seit dem Jahr 2016 mehrfach in der Kategorie Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet
  • Juve Kanzlei des Jahres 2019 für Insolvenz und Restrukturierung
  • Juve Gründerzeit Award 2010
  • Legal 500 – Regelmäßige Empfehlung im Bereich Restrukturierung und Insolvenz zuletzt 2023
  • VID-CERT Gütesiegel
  • WirtschaftsWoche – Mehrfach als TOP Kanzlei Insolvenzrecht und Restrukturierung zuletzt 2023

FAQs zur Insolvenzberatung in München

  • Was bedeuten die Begriffe Aussonderung beziehungsweise Absonderung?

    Eine Aussonderung bezeichnet die Herausgabe von Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Zur Aussonderung berechtigt sind Personen, von denen der Schuldner einen Gegenstand in Besitz hat. Sie müssen belegen, dass der Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Absonderung beschreibt das Recht eines Insolvenzgläubigers zur bevorzugten Befriedigung seines Anspruchs aus einem Gegenstand, der zur Insolvenzmasse gehört. Der Anspruch muss zuvor, z.B. durch ein rechtsgeschäftliches oder gesetzliches Pfandrecht am Gegenstand, gesichert worden sein.

  • Was ist eine Insolvenzanfechtung?

    Eine Insolvenzanfechtung ist die Rückforderung von liquiden Mitteln oder sonstigen Vermögensgegenständen, die der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    • veräußert
    • weggegeben oder
    • aufgegeben

    hat und dadurch die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Zweck der Insolvenzanfechtung ist die Sicherung des Vermögens des Schuldners zur Befriedigung der Gläubigergemeinschaft.

  • Was ist ein Prüftermin?

    Im Prüftermin vor dem Insolvenz-Gericht werden alle Forderungen, die von Gläubigern zur Insolvenztabelle angemeldet wurden auf Folgendes geprüft:

    • ob und in welcher Höhe sie bestehen und
    • in welchem Rang die einzelnen Forderungen zueinanderstehen.

    Forderungen, deren Bestehen von einem Beteiligten bestritten wird, müssen im Prüftermin erörtert werden. Erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin können die Insolvenzgläubiger Quotenzahlungen erhalten.

  • Was ist ein Schlusstermin?

    Im Anschluss an die Verwertung der letzten Vermögensgegenstände bestimmt das Gericht einen Schlusstermin. Im Schlusstermin wird die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erörtert. Die Gläubiger erhalten die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

  • Darf der Schuldner über die Insolvenzmasse weiter verfügen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde?

    Nein, grundsätzlich verliert der Schuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht, über die Insolvenzmasse (= pfändbare Gegenstände) zu verfügen. Die Befugnis geht vollständig auf den Insolvenzverwalter über. Etwas anderes gilt nur, wenn bei Eröffnung eines Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet wird.

    Haben Sie darüber hinaus Fragen? Dann sprechen Sie uns gern an.

Weitere Leistungen

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