Dr. Christian Sippel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Standort:
Mannheim
Tel.:
+49 (0)621 127 96-0
Fax:
+49 (0)621 127 96-11
E-Mail:
christian.sippel@anchor.eu
Tätigkeitsbereich
- Managementberatung
- Gesellschafterberatung
- Gläubigerberatung
- Abwehr von insolvenzrechtlichen Haftungsansprüchen
- Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- Distressed M&A und Insolvenzplan
- Erbrecht, Nachlassverwaltung, Abwehr von Ansprüchen in Nachlassinsolvenzen
Studium / Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg
- Promotion an der Universität Wien
- 2009-2017 Rechtsanwalt bei Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB in Heidelberg und Frankfurt am Main
- 2017-2020 Rechtsanwalt BOT law Rechtsanwälte PartG mbB, Heidelberg
Milestones
- Firma
- Tätigkeitsbereich
- Team
- Jahr
Kanz-Gruppe
2020Insolvenzverwaltung eines Konzerns mit den Geschäftsbereichen Baby- und Kindermode sowie Kinderausstattung und Spielwaren in insgesamt sieben Gesellschaften mit über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 40 Verkaufsstellen. Übertragende Sanierung der Bereiche Retail und Wholesale sowie der Spielwarenhäuser.
Gehring Gruppe
2020(Vorläufige) Insolvenzverwaltung einer weltweit agierenden Maschinenbauunternehmensgruppe mit insgesamt 660 Arbeitnehmern und Auslandsstandorten u.a. in Brasilien, Mexiko, China und den USA. Die Gruppe mit ihrem Hauptstandort in Ostfildern ist seit 90 Jahren einer der Weltmarktführer im Bereich der Hontechnologie und bietet für die Automobilindustrie Produktionslösungen für konventionelle sowie elektrische Antriebsstränge. Das (vorläufige) Insolvenzverfahren umfasste die Fortführung der Geschäftsbetriebe der deutschen Gesellschaften . Der Verkauf der Unternehmensgruppe gelang bereits drei Monate nach Insolvenzantragstellung und sicherte den Erhalt der Mehrheit der Arbeitsplätze.
Publikationen
- Dr. C. Sippel
- Typ
- Jahr
Beck‘sches Prozessformularbuch, 14. Aufl. (Abschnitt: Anfechtungen nach dem AnfG)
BuchpublikationC. H. Beck 20192019BGH, Urteil vom 16.1.2014 – IX ZR 31/12: Zur Gleichstellung von Unterlassung und Rechtshandlung im anfechtungsrechtlichen Sinn nach § 133 Absatz 1 S. 1 InsO
UrteilsanmerkungBetriebs-Berater 2014, S. 8482014BGH, Urteil vom 19.12.2013 – IX ZR 127/11: Inkongruente Deckung bei Befriedigung des Gläubigers aus einer erfüllungshalber abgetretenen Forderung
UrteilsanmerkungGWR 2014, 932014BGH, Urteil vom 19.05.2009 – IX ZR 129/06: Objektive Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks bei späterer vertragsgemäßer Beseitigung der Belastungen
UrteilsanmerkungEWiR 2009, 6312009